Online-Handel

Rückblick: Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022

Veröffentlicht: 19.12.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 19.12.2022
2022 mit Glühbirne

2022 war ein Jahr voller Dynamik – auch in den Rechtsbereichen, die für den Online-Handel besonders relevant sind. Allem voran waren da die Anpassungen durch die Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie sowie die Omnibus-Richtlinie, die für weitgehende und wesentliche Anpassungen insbesondere im Handel mit Verbrauchern sorgten. Natürlich auch wieder dabei: Das Verpackungsgesetz, dieses Jahr mit Änderungen besonders im Hinblick auf den Handel auf Marktplätzen. Hier ist unser Rückblick auf die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für den Online-Handel 2022. 

Warenkauf & Digitale Inhalte 

Los ging es zum 1. Januar 2022 direkt mit umfangreichen Anpassungen im Verbraucherrecht. Dahinter steckten zwei Richtlinien aus europäischer Feder – die Warenkaufrichtlinie und die Digitalie-Inhalte-Richtlinie. Diese hatte der deutsche Gesetzgeber umzusetzen, und damit kam es zu Änderungen etwa im Hinblick auf das Gewährleistungsrecht und den Begriff des Sachmangels sowie die Garantie. Im Bereich der Gewährleistung bei gebrauchten Waren stellten die Anpassungen so manchen Händler vor größere praktische Herausforderungen – und völlig neue Vorschriften wurden für digitale Produkte eingeführt, wichtig war und bleibt hier auch der geflügelte Ausdruck „Bezahlen mit Daten“. 

Gesetz für faire Verbraucherverträge

Im Verbraucherrecht ging es dann auch weiter, mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Hierbei handelte es sich allerdings um ein nationales Vorhaben Deutschlands. Besonders prägnant: Die neuen Regeln zur automatischen Vertragsverlängerung vieler Dauerschuldverhältnisse, etwa Zeitschriftenabos oder Fitnessstudiomitgliedschaften. Wo sich solche Verträge nach der Mindestlaufzeit grundsätzlich stillschweigend um bis zu einem Jahr verlängern konnten, ist das jetzt nur noch auf unbestimmte Zeit möglich. Zusammen mit den Kündigungsfristen sinkt die Gefahr ungewollter langer Vertragsverlängerungen so erheblich. Doch nicht nur das: Eingeführt wurde dann im Juli zudem der Kündigungsbutton, der ebenfalls zur einfacheren Kündbarkeit beitragen soll – und sogar bereits Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen war

Omnibus-Richtlinie 

Preisangaben, Verbraucherrechte, unlautere Geschäftspraktiken, missbräuchliche Vertragsklauseln – die sogenannte Omnibus-Richtlinie hat Ende Mai 2022 weit ausgeholt und die nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten echte Änderungen in diesen Gebieten umsetzen zu lassen. Das Werben mit Preisermäßigungen etwa ist betroffen, an den Grundpreisen wurde gerüttelt, Verbraucher haben eine zusätzliche Grundlage für Schadensersatz bekommen und in Sachen Echtheit von Kundenrezensionen gibt es neue Informationspflichten. Auf OnlinehändlerNEWS haben wir uns dieser Fülle an Anpassungen und Neuigkeiten mit einer ganzen Artikelreihe gewidmet – einen Überblick über alle Beiträge zur Omnibus-Richtlinie gibt es hier

Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz begleitet den Online-Handel nun schon seit seiner Einführung 2019, und es wartet eigentlich immer mit irgendwelchen Handlungspflichten und Änderungen auf – Anfang 2023 kommt etwa die sogenannte Mehrweg-Pflicht für Restaurants, Cafés & Co. 2022 aber drehten sich die Anpassungen um die neue Nachweispflicht im Hinblick auf nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen und besonders den Handel über Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister. Die nämlich können den Verkauf nicht mehr zulassen bzw. ihre Leistungen erbringen, wenn sie nicht die ordnungsgemäße Registrierung der Verpackungshersteller überprüft haben. Das sorgte bei inländischen Online-Händlern für so manchen Wirbel – schien aber auch hinsichtlich des Zwecks der Änderung zu fruchten, kam es doch zu einem Ansturm ausländischer Händler auf das Verpackungsregister. Das Ganze diente nämlich besonders dazu, die Compliance bei diesen Adressaten zu verbessern. Etwas ganz ähnliches passiert 2023 übrigens im Bereich des Elektrogesetzes.

Und was steht jetzt an? Unseren rechtlichen Jahresausblick 2023 gibt es hier

Kommentare  

#1 Daniel Ponto 2023-02-17 12:55
ich hätte mir noch zu dieser Aufzählung der Änderungen in 2022 folgende Punkte gewünscht:

Verbot von "Butlyphenyl Methylpropional " ab 01.03.2022,
denn hier gibt es eine für Anwälte lukrative Abmahnwelle. Dies kann für Händler, besonders aber auch für Onlinehändler sehr wichtig sein und ggf. auch sehr teuer werden.

In diesem Zusammenhang "Abmahnungen" möchte ich auch auf die Änderung im Bereich Basispreis-Anga ben hinweisen. Bisher war meist noch die Angabe bezogen auf 100 ml oder 100 g üblich. Seit Mai 2022 ist aber nur noch Liter oder Meter erlaubt. Mal sehen, ob die Abmahn-Welle diesbezüglich noch ins Rollen kommt...

Vielleicht gibt es ja noch mehr Abmahnfallen, vor die man einen Online-Händler wegen Neuerungen von Gesetzten oder Verordnungen warnen könnte.
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