Gesetzesentwurf zur Steuertransparenz

Große Unternehmen sollen Steuerzahlungen offenlegen

Veröffentlicht: 20.02.2023 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.02.2023
Münze in Glas werfen

Das Thema Steuern ist seit jeher ein leidiges Thema, wenn es um multinationale Unternehmen geht. Immer wieder stehen Großkonzerne aufgrund genutzter und vor allem legaler Steuertricks innerhalb der EU in der Kritik. Am Beispiel von Amazon wurde häufig kritisiert, dass den EU-Staaten riesige Steuereinnahmen verloren gehen, weil die Unternehmen mit cleveren Strategien um die Steuerpflicht herumkommen. Vergangene Woche wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf veröffentlicht, der das besser kontrollieren soll.

Tätigkeit multinationaler Unternehmen transparenter machen

Einen weiteren Baustein, die Steuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der Europäischen Union entweder ansässig sind oder Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe hier haben, transparenter zu machen, liefert die europäische Richtlinie (EU) 2021/2101. Weil diese EU-Richtlinie in den Mitgliedstaaten nicht direkt gilt, muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Und das ist die Bundesregierung nun mit einem Gesetzesentwurf angegangen. Der vergangene Woche veröffentlichte Entwurf soll eine „informierte öffentliche Debatte darüber ermöglichen, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind“, heißt es in der Begründung.

 

Das Gesetz, würde es so beschlossen werden, sieht unter anderem eine Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines sogenannten Ertragssteuerinformationsberichts aufgeschlüsselt nach EU-Mitgliedstaaten vor. Zudem werden einige Änderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht anstehen, unter anderem eine Pflicht zur Prüfung des Berichts durch den Aufsichtsrat bzw. das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan sowie Bußgeld- und Ordnungsgeldvorschriften. Die nächsten Schritte sind nun die Beratung und anschließende Beschlussfassung im Bundestag.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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