Nicht DSGVO-konform

Bundesregierung: Datenschutzbeauftragter untersagt Betrieb des Facebook-Auftritts

Veröffentlicht: 23.02.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 14.03.2023
Bundestag

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber hat das Bundespresseamt aufgefordert, den Betrieb der Facebook-Seite der Bundesregierung einzustellen. Anfang der Woche hat der BfDI dem Bundespresseamt (BPA) ein entsprechendes Schreiben zukommen lassen. Das BPA habe nun vier Wochen Zeit, der Aufforderung nachzukommen. „Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz“, so Kelber.

Behörden stünden in der Verantwortung, „sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten“. Beim Betrieb einer Facebook-Fanpage sei dies wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten nicht möglich. Es sei zwar wichtig, dass der Staat auch über soziale Medien erreichbar sei, allerdings nicht nur dann, „wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

In dem 44-seitigen Bescheid, den der BfDI dem BPA hat zukommen lassen, wird konkret kritisiert, dass das BPA fahrlässig gegen seine Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO verstoße. Die Seite wurde demnach mindestens seit dem 25. Mai 2018 – damals trat die DSGVO in Kraft – ohne Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten betrieben.

 

Jahrelanger Streit

Das Bundespresseamt, das die Facebook-Seite der Bundesregierung betreibt, müsse nachweisen, dass die Grundsätze der DSGVO eingehalten werden, bislang bleibe das BPA diesen Nachweis aber schuldig. Es fehle an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Darüber hinaus stehe der Facebook-Auftritt auch in Konflikt mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Für die Verwendung nicht erforderlicher Cookies muss eine Einwilligung eingeholt werden. Bei Facebook sei dies allerdings nicht der Fall.

Der Streit zwischen BfDI Kelber und der Regierung bezüglich des Betriebs von Facebook-Fanseiten schwelt schon seit Längerem. Schon Mitte 2021 hatte Kelber erklärt, er werde gegen diese Auftritte vorgehen. Schon für Anfang des vergangenen Jahres hatte Kelber Maßnahmen angekündigt, bislang wurde aber offenbar lediglich die Funktion Facebook Insights vom BPA abgeschaltet. Das Bundespresseamt kann nun innerhalb eines Monats gegen den Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten klagen.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#1 Christian 2023-02-24 09:31
Da sieht man mal wieder wie im Namen des Datenschutzes alles aus dem Ruder läuft. Die Datenschutzbehö rde ist das, was in Harry Potter das Ministerium für Zauberei ist; unterwandert von Voldemort. Eine Facebook Seite ... die Leute die auf Facebook gehen sollten doch selbst wissen, dass dort Daten gesammelt werden. Es ist manchmal so unsinnig. Besonders, wenn Kunden wegen 10EUR streiten und dann irgendwas beim Datenschutz bemängeln. Hatte selbst den Spaß und durfte Monate lang hin und her streiten, wegen unsinnigen Dingen. Ein kleines Hosting bei einem 0815 Hoster ohne Ahnung aber in Deutschland ist besser als ein Exchange-Hostin g bei Microsoft direkt. MS gilt in den Augen der DSGVO Bespitzelungsbe hörde als unsicher. Aber ein Hoster in Deutschland genießt Vorschusslorbee ren.
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