Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Süßes und Fettiges: Lebensmittelwerbung für Kinder soll eingeschränkt werden

Veröffentlicht: 01.03.2023 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
verschiedene Lollies

Zu viel Zucker, zu viel Fett, zu viel Salz: In durchschnittlich 92 Prozent der Lebensmittelwerbungen, die Kinder in Internet und Fernsehen wahrnehmen, geht es um Produkte wie Fast Food, Snacks oder Süßigkeiten – im Schnitt sind das 15 Werbespots pro Tag, die ein mediennutzendes Kind sieht. Noch, jedenfalls.

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat jüngst nämlich seine Pläne für klare und verbindliche Regeln zu Lebensmittelwerbung vorgestellt, die sich an Kinder richtet, und will damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Bislang setzte man besonders auf Selbstverpflichtungen. Doch funktioniert hat das offenbar nicht in ausreichendem Maße, sodass nun gesetzlich festgelegt werden soll, dass sich bestimmte Werbungen nicht mehr an Kinder richten dürfen.

Werbeverbot: Kinder schützen, Eltern entlasten

Dass der übermäßige Verzehr solcher Lebensmittel nicht unbedingt vorteilhaft für die Gesundheit ist, das liegt wohl auf der Hand. Er trägt, so das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), aber nicht nur zu ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Adipositas oder Diabetes bei, sondern verursacht dadurch bedingt auch hohe gesellschaftliche Kosten.

Lebensmittelwerbung habe einen nachhaltigen Einfluss auf das Ernährungsverhalten von Kindern unter 14 Jahren: Die nämlich seien besonders empfänglich für Werbung. Zugleich werde gerade im Kindesalter das Ernährungsverhalten entscheidend für das weitere Leben geprägt. 

Nicht nur aber will man Kinder mit den vorgestellten Regelungen schützen, sondern auch Eltern im Alltag entlasten und zu einer besseren Ernährungsumgebung beitragen. „Die Menschen in unserem Land entscheiden selbst, was sie essen und trinken – doch Kinder verdienen unseren besonderen Schutz“, heißt es vom BMEL. 

Bundesministerium hat auch Werbung durch Influencer im Blick

Die Pläne des Bundesministeriums sehen vor, dass an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt nicht mehr erlaubt wird, wobei als Kinder alle unter 14-Jährigen betrachtet werden. Umfassen soll das alle Medien, die für Kinder relevant sind. Ausdrücklich einbezogen wird dabei auch das Influencermarketing. Soziale Medien und Influencer würden nämlich eine zunehmend große Rolle spielen.

Eine Studie der Medizinischen Universität Wien sei zu dem Ergebnis gekommen, dass 77 Prozent der beworbenen Lebensmittel laut WHO aufgrund ihres hohen Zucker-, Fett- oder Salzgehaltes nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen vermarktet werden sollte. 

Einschränkungen auch im Umkreis von Schulen & Co. 

In concreto soll an Kinder gerichtete Werbung für entsprechende Lebensmittel aufgrund des Werbeumfelds oder des sonstigen Kontextes nicht mehr zulässig sein, 

  • wenn sie zwischen 6 und 23 Uhr betrieben und damit bewusst in Kauf genommen wird,
  • dass sie regelmäßig insbesondere von Kindern wahrgenommen wird bzw. werden kann, 
  • wenn sie im Kontext mit auch Kinder ansprechenden Inhalten betrieben wird, 
  • wenn sie in Form von Außenwerbung im Umkreis von 100 Metern betrieben wird zu Schulen, Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen oder Freizeiteinrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vor allem von Kindern besucht werden. 

Auch an Kinder gerichtetes Sponsoring für entsprechende Lebensmittel richten sich die Zulässigkeitsbeschränkungen. 

Die Beurteilung, welche Lebensmittel davon umfasst sind, soll sich dabei an den Anforderungen des Nährwertmodells der Weltgesundheitsorganisation orientieren. Noch handelt es sich bei den Regelungen um reine Vorschläge seitens des BMEL, die auch noch nicht mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt sind. Diese Abstimmung eines Gesetzentwurfes soll noch im ersten Quartal 2023 erfolgen. Wann eine neue Regelung letztlich in Kraft tritt, lässt sich noch nicht klar abschätzen. 

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