Auskunftspflichten und Sanktionen

EU will für gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sorgen

Veröffentlicht: 08.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.03.2023
Mind the Pay Gap

Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Auch in anderen EU Staaten sieht es nicht besser aus. Dagegen will die EU nun vorgehen und plant Sanktionen. 

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern wird regelmäßig zum Equal Pay Day angeklagt. In diesem Jahr war der Equal Pay Day am 7. März. Bis dahin müssen Frauen im Schnitt arbeiten, um das zu verdienen, was ihre männlichen Kollegen bereits zum 31. Dezember verdient haben. Trotz regelmäßiger Thematisierung dieser Ungleichheit hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Doch jetzt soll die EU neue Regelungen schaffen, um die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen, wie die LTO berichtete.  Denn nicht nur in Deutschland verdienen Frauen immer noch deutlich weniger, auch in den anderen EU-Staaten gibt es keine faire Bezahlung. Im EU Durchschnitt verdienen Frauen 13 Prozent weniger als Männer. 

Verpflichtung zu mehr Transparenz

Die neue Regelung soll für mehr Transparenz sorgen, mehr als das ohnehin schon geltende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Während das EntgTransG auf den Mittelwert der Gehälter abzielt, ist für die neue Regelung der Durchschnittswert entscheidend. Zukünftig werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auskunft des Durchschnittslohns haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und vergleichbarer Tätigkeit. Anders als bisher soll das ganze auch unabhängig der Unternehmensgröße gelten. 

Beschäftige sollen außerdem bereits vor dem Einstieg in den Job einen Einblick in die Gehälter bekommen. Unternehmen sollen verpflichtet werden, schon vor der Einstellung dem Bewerber oder der Bewerberin die Gehaltsspanne und den Einstiegslohn für die konkrete Situation mitzuteilen. 

Zudem soll es untersagt werden, im Vorstellungsgespräch nach dem bisherigen Gehalt der Bewerber zu fragen. So soll verhindert werden, dass Personen, die mit einem zu niedrigen Gehalt ins Arbeitsleben gestartet sind, schwere Chancen haben, mehr zu verdienen. 

 

Auskünfte und Sanktionen

Doch die Richtlinie soll nicht nur für mehr Transparenz bei Arbeitnehmern sorgen. Unternehmen werden ab einer bestimmten Größe auch dazu verpflichtet, Berichte zu veröffentlichen, in denen die aktuelle Lohnlücke zwischen Männern und Frauen benannt wird. 

Auch Sanktionen, für den Fall, dass die Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten, sieht die Richtlinie vor. Die genaue Ausgestaltung der Sanktionen muss in den nationalen Gesetzen der Mitgliedsstaaten geregelt werden. In der Richtlinie heißt es allerdings, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen. 

Die Einhaltung der Vorgaben kann auch dann eine Rolle spielen, wenn es zu öffentlichen Aufträgen kommt. Dann können Statistiken zu Lohngleichheit verlangt werden. 

Finale Abstimmungen Ende März

Die Verhandlungen zwischen Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten sind schon länger abgeschlossen. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments am 29. März gilt lediglich als Formsache. Wenn dies geschehen ist, wird die Richtlinie zeitnah in Kraft treten und die Staaten haben drei Jahre Zeit, um die Anforderungen in nationales Recht umsetzen. 

Der Equal Pay Day wird vermutlich also auch in den nächsten Jahren nicht am 31. Dezember sein. Doch Arbeitgeber, die sich nicht im Nachhinein auf Klagen zu Lohnnachforderungszahlungen einstellen wollen, sollten sich zeitnah um faire Zahlungen sorgen, wenn der Gerechtigkeitsgedanke nicht schon Grund genug ist. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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