Reparieren statt Wegwerfen

EU-Vorschlag zum Recht auf Reparatur

Veröffentlicht: 27.03.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.03.2023
Handy wird repariert

Wenn das Handy oder der Staubsauger kaputtgeht ist, es oftmals einfach oder sogar auch günstiger, ein neues Gerät zu kaufen, anstatt das alte Gerät reparieren zu lassen. Das ist nicht im Sinne der Nachhaltigkeit und daher möchte die EU-Kommission mit einem Recht auf Reparatur dafür sorgen, dass es Verbrauchern einfacher gemacht wird, gebrauchte Geräte nicht wegzuschmeißen und neu zu kaufen, sondern reparieren zu lassen. Im Gespräch war das Recht auf Reparatur schon länger, nun hat die EU-Kommission einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften dazu angenommen, die auch die Ziele des European Green Deals unterstützen soll. 

Anreize für Hersteller und Händler

Verbraucher sollen über die jetzt schon geltenden Gewährleistungsrechte hinaus ein neues „Recht auf Reparatur“ haben. Dazu sollen Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission hat die folgenden Punkte zu diesem Ziel veröffentlicht. 

Recht auf Reparatur der Verbraucher gegenüber Herstellern

Wenn Produkte nach dem EU-Recht technisch reparierbar sind, beispielsweise Waschmaschinen oder Fernsehgeräte, sollen Verbraucher Herstellern gegenüber einen Anspruch haben, dass das Gerät repariert wird. 

Informationspflicht

Hersteller müssen Verbrauchern gegenüber darüber informieren, welche Produkte sie reparieren müssen. 

Matchmaking-Reparaturplattform im Internet

Mit einer Plattform soll Verbrauchern die Kontaktaufnahme zu Reparaturbetrieben und Verkäufern von überholten Geräten in der Region erleichtert werden. So soll die Sichtbarkeit von Reparaturbetrieben erhöht werden.

Einheitliches Formular für Reparaturinformationen

Verbraucher sollen von jedem Reparaturbetrieb ein europäisches Formular für Reparaturinformationen verlangen können. So soll Transparenz in Bezug auf die Reparaturbedingungen und die Preise geschaffen werden, sodass der Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtert werden soll. 

Europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen

Ein europäischer Standard für Reparaturdienstleistungen solle erschaffen werden, damit Verbraucher Reparaturbetriebe ermitteln können, die sich zu einer höheren Qualität verpflichtet haben. Dieser Standard steht allen Betrieben in der EU offen, die bereit sind, sich an die Mindestqualitätsstandards der EU zu halten. Diese betreffen etwa die Lebensdauer oder die Verfügbarkeit von Ersatzprodukten. 

Zuspruch aus dem Parlament

Der Kommissionsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Das Parlament äußert sich bisher weitgehend positiv zu dem Vorschlag, wie unter anderem der Spiegel berichtete. Der CDU-Europaabgeordnete Markus Ferber erklärte beispielsweise: „Wenn wir zu einem ressourcenschonenderen Wirtschaftsmodell kommen wollen, macht es Sinn, mehr auf Reparieren statt Neukaufen zu setzen. Das verhindert unnötigen Elektroschrott und schont den Verbrauch kritischer Rohstoffe.“

Der SPD-Abgeordnete René Repasi sprach sich außerdem dafür aus, Anreize für eine längere Nutzung von digitalen Produkten zu schaffen, etwa in dem Smartphone-Hersteller länger Software-Updates anbieten. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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