Einigung in Brüssel

EU will Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen nachbessern

Veröffentlicht: 09.06.2023 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 09.06.2023
Taschenrechner, Münzen, Lupe, Kompass auf Klemmbrett

Vertragsabschlüsse von Finanzdienstleistungen im Internet sollen künftig verbraucherfreundlicher werden. Das sieht eine Verständigung in Brüssel von Vertretern des Europäischen Parlaments und der EU-Länder vor. Demnach soll der Verbraucherschutz durch neue Regelungen über online abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge verbessert werden, erläutert die FAZ eine Mitteilung der EU-Länder. So sollen nicht nur die Verbraucherrechte gestärkt, sondern auch grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt gefördert werden. Für die Anbieter von Finanzdienstleistungen sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. 

Neue Vorschriften zu Hilfestellung und Widerruf

Wird ein automatisierter Chat mit Hilfe eines Chatbot angeboten, werden Verbraucher:innen in Zukunft das Recht erhalten, auch mit einem Mitarbeiter des Anbieters sprechen zu können. Kund:innen sollen damit die Möglichkeit erhalten, dass umfassend auf ihre Anliegen eingegangen werden kann, wenn Erklärungen durch den Chatbot nicht klar genug sind.

Das Widerrufsrecht soll ebenfalls überarbeitet werden. Demnach muss es eine Schaltfläche auf der Website geben, über die der Widerruf erklärt werden kann. Das soll Verbraucher:innen nicht nur für ihre Rechte sensibilisieren, sondern auch dafür sorgen, dass ein Vertragsabschluss nicht einfacher ist als dessen Rücktritt.

Die neuen Vorschriften sollen nicht nur für Vertragsabschlüsse von Finanzdienstleistungen, sondern für sämtliche online geschlossenen Verträge gelten. Noch sind die neuen Regelungen nicht durch und es fehlt deren Bestätigung. Allerdings soll es sich dabei nur noch um eine Formalie handeln.

Verbraucherschützer forderten Nachbesserung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte schon vor längerer Zeit Nachbesserungen in Sachen Abschluss von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz gefordert. In einer Stellungnahme erläuterte der vzbv im November 2022, dass in den bisherigen Regelungen Lücken im Verbraucherschutz bestehen, da nicht alle Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie gleichermaßen für Finanzdienstleistungen gelten. So galt der Widerrufsbutton als zentraler Punkt der Forderung. Verbraucher:innen werden bislang, nicht nur bei Finanzdienstleistungen, zu oft vor große Herausforderungen beim Widerruf gestellt, da dieser direkt über die Webseite meist nicht möglich ist oder aber die Gestaltung der Webseite den Widerruf erschwert.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.