Neues Elektrogesetz sieht Rücknahmepflicht für Online-Händler vor

Veröffentlicht: 10.03.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 19.07.2016

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz Elektrogesetz oder ElektroG) hätte zwar schon im Februar 2014 in einer novellierten Fassung in Kraft treten müssen. Doch erst im Frühjahr 2014 legte das Bundesministerium (BMUB) überhaupt einen entsprechenden Referentenentwurf für ein neues Elektrogesetz vor, über den wir berichteten.

Elektroschrott

(Bildquelle Elektroschrott: mekCar via Shutterstock)

Elektrogesetz muss an Vorgaben der WEEE-II-Richtlinie angepasst werden

Wie so oft kommen die Vorgaben zur Änderung eines Gesetzes aus der Europäischen Union – im Falle des Elektrogesetzes muss dieses an die Inhalte der sog. Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-II-Richtlinie) angepasst werden, deren Ziel es unter anderem ist, die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu vermeiden oder zu verringern.

Neben einer Anpassung des Anwendungsbereiches führt das „Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ im Wesentlichen die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten sowie eine Rücknahmepflicht für den Handel ein.

Neues Elektrogesetz führt Rücknahmepflicht für Online-Händler ein

Auch Online-Händler werden mit der novellierten Fassung des Elektrogesetzes verpflichtet, Elektro-Altgeräte unentgeltlich zurückzunehmen. Konkret bedeutet dies, dass ein Altgerät zurückgenommen werden muss, wenn der Endnutzer gleichzeitig ein neues Elektro- und Elektronikgerät erwirbt. Das zu erwerbende Gerät muss dabei der gleichen Geräteart angehören und dieselben Funktionen wie das Altgerät erfüllen.

Die Online-Händler können grundsätzlich wählen, wie sie dieser Pflicht nachkommen wollen. Denkbar sind beispielsweise Kooperationen mit dem stationären Handel oder Sozialbetrieben sowie Rücksendemöglichkeiten.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzesentwurf zum neuen Elektrogesetz soll in dieser Woche vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend muss der Entwurf noch Bundesrat sowie Bundestag passieren. Diese Schritte dauern wohl noch bis zum Herbst an.

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