Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas: Experten sprechen sich für Gesetzesentwurf aus

Veröffentlicht: 12.01.2016 | Geschrieben von: Luisa Meister | Letzte Aktualisierung: 12.01.2016

E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, gelten gegenwärtig nicht als „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Mit einem Gesetzesentwurf soll sich dies ändern und gleichzeitig sichergestellt werden, dass E-Zigaretten und E-Shishas über den Versandhandel nur noch an Erwachsene verkauft und versendet werden.

E-Zigaretten frei verkäuflich

© Jörg Rautenberg – Fotolia.com

Experten fordern Verschärfung der Gesetzesvorlage

Der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas kann entgegen der weitverbreiteten Meinung zu gravierenden Gesundheitsschäden führen. Die sieben vom Familienausschuss geladenen Sachverständigen stimmten daher am gestrigen Dienstag im Rahmen der Anhörung dem Gesetzesentwurf im vollen Umfang zu.  Nichtsdestotrotz würden Verbote allein nicht ausreichen, so Dr. Matthias Brockstedt, Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Berlin-Mitte. Seiner Ansicht nach seien auch im Bereich der Prävention verstärkte Bemühungen erforderlich - beispielsweise durch ein Verbot von Zigarettenautomaten oder ein Konsumverbot für Erwachsene in der Anwesenheit von Minderjährigen in Autos.

Die Experten kritisierten zudem, dass der derzeitige Entwurf zwar E-Zigaretten, E-Shishas, aber keine herkömmlichen Wasserpfeifen umfasse, mit denen nikotinfreie Stoffe, zum Beispiel Kräuter, geraucht werden könnten. Diese sollten möglichst noch in den Entwurf aufgenommen werden.

Auch eine sprachliche Anpassung wurde im Rahmen der Anhörung gefordert. So sollen im künftigen § 10 des JuSchG die Wörter „mit dem Mund eingeatmet“ durch „inhaliert“ ersetzt werden. Damit soll vermieden werden, dass Jugendliche auf die irrige Idee kommen könnten, E-Zigaretten oder E-Shishas durch die Nase zu inhalieren, um das Gesetz zu umgehen.

Gang des Gesetzesverfahrens

Nachdem am 11.01.2016 die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf unter vielversprechender Zustimmung von allen Beteiligten stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass der Entwurf noch Ende Januar, spätestens aber Mitte Februar im Bundestag beschlossen wird. Sobald der Bundesrat daran anschließend auch seine Zustimmung erteilt, steht dem Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Wege. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf weiterhin informieren.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.