Bundesrat nimmt Stellung zu wegweisenden Gesetzen

Veröffentlicht: 01.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.05.2017

In seiner ersten Sitzung im neuen Jahr ließ der Bundesrat die vereinfachte Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Unternehmen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, kurz: VSBG) und die verbesserte Durchsetzung des Datenschutzes für Konsumenten passieren. Beim neuen Tabakerzeugnisgesetz muss jedoch noch einmal nachgebessert werden.

Bundesrat
© Bundesrat

Grünes Licht für Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Bereits am 9. Januar ist die ODR-Verordnung für eine gemeinsame europäische Verbraucherstreitbeilegungs-Plattform in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag haben Online-Händler erweiterte Informationspflichten, wenn sie über ihre Webseite kostenpflichtige Verträge über den Kauf von Waren oder Dienstleistungen schließen.

Da die Plattform in ihrer Wirkweise auf die nationalen Verbraucherschlichtungsstellen angewiesen ist, müssen auch diese ins Leben gerufen werden. Die Errichtung und Arbeit dieser sogenannten „AS-Stellen“ wird künftig das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) regeln, welches der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen hat. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Unterlassungsklagegesetz räumt Klagerecht bei Datenschutzverstößen ein

Um Verträge abzuwickeln, müssen Unternehmer personenbezogene Verbraucherdaten erheben und nutzen können. Diese Daten werden von Unternehmen immer häufiger zu anderen Zwecken kommerzialisiert, insbesondere durch eine gewinnbringende Weitergabe an andere Unternehmen.

Eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) stellt eindeutig klar, dass datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Erhebung personenbezogener Verbraucherdaten regeln, Verbraucherschutzgesetze sind. Bei Verstößen gegen entsprechende datenschutzrechtliche Vorschriften besteht dadurch ein Unterlassungsanspruch gegen den entsprechenden Unternehmer, der auch von den Verbraucherschutzverbänden geltend gemacht werden kann.

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf in seiner 941. Sitzung am 29. Januar 2016 beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Mit einer Klagewelle der Verbraucherverbände ist jedoch nicht zu rechnen.

Nachbesserungen am Tabakerzeugnisgesetz erforderlich

Weiterer Gegenstand des Sitzungstages am vergangenen Freitag war der Entwurf eines Tabakerzeugnisgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen.

Ziel dieser europäischen Richtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll vor allem die Attraktivität dieser Produkte reduziert werden, indem neue gesundheitsbezogene Text-Bild-Warnhinweise eingeführt werden. Für neuartige Tabakprodukte ist ein Zulassungsverfahren vorgesehen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Es ist zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit charakteristischem Aroma angedacht. Erstmals werden auch elektronische Zigaretten reguliert.

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2016 Stellung genommen. Der Bundesrat kommt nach dem sogenannten ersten Durchgang zu der Auffassung, dass Produkte, die den Einstieg zum Rauchen fördern, noch klarer von dem Gesetz erfasst werden. Dies gilt beispielsweise für E-Zigaretten. Zudem bemängelt der Bundesrat die kurze Übergangsfrist und fordert eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um fünfzehn Monate für die Anbringung der neuen Warnhinweise auf Verpackungen.

Der Gesetzesentwurf des neuen Tabakerzeugnisgesetzes wird dem Bundestag nun zur Entscheidung zugeleitet.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.