Bundesrat stimmt für Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige

Veröffentlicht: 26.02.2016 | Geschrieben von: Luisa Meister | Letzte Aktualisierung: 27.04.2016

Bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, handelt es sich gegenwärtig nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Die darin geregelten strikten Verbote galten daher für diese Produkte bislang nicht. Der Bundesrat stimmte heute einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu, welcher künftig strikte Abgabe- und Konsumverbote an Kinder und Jugendliche vorsieht.

No smoking

(Bildquelle No smoking: Archiwiz via Shutterstock)

Gesetzeslücke ist geschlossen

Bisher existierten für Produkte wie E-Zigaretten und E-Shishas weder im Versandhandel noch im stationären Handel Jugendschutzvorschriften. Diese fielen bisher nach § 10 des aktuellen Jugendschutzgesetzes nicht unter „Tabakwaren“ und durften somit an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Im Hinblick auf die bestehenden Sucht- und Gesundheitsgefährdungen, die mit dem Konsum derartiger Produkte einhergehen, war die Schließung der Gesetzeslücke längst überfällig.

Zweistufige Altersverifikation im Online-Handel erforderlich

Das Gesetz legt deutlich fest, dass Tabakwaren sowie E-Zigaretten und E-Shishas über den Versandhandel nur noch an Erwachsene abgegeben werden dürfen. Künftig wird es daher für Onlinehändler erforderlich sein, vor dem Auslösen einer Bestellung eine Altersverifikation/-kontrolle durchzuführen (z. B. durch ein Schufa-basiertes Altersverifikationsverfahren). Bei der Lieferung muss zudem durch eine persönliche Prüfung (sog. „Face-to-Face-Kontrolle“) sichergestellt werden, dass die Zustellung ausschließlich an Erwachsene erfolgt.

Wasserpfeifen und nikotinfreie Erzeugnisse bleiben unberücksichtigt

Für viele Experten geht das Gesetz jedoch nicht weit genug. So berücksichtigt es beispielsweise nicht den Konsum von herkömmlichen Wasserpfeifen, mit denen nikotinfreie Stoffe, zum Beispiel Kräuter, geraucht werden könnten. In einem Entschließungsantrag des Bundesrates wurde daher die Bundesregierung dazu aufgefordert, einen weiteren Gesetzesentwurf vorzulegen, der auch ein Abgabe- und Konsumverbot für nikotinfreie Erzeugnisse vorsieht. Zudem soll das bestehe Werbeverbot bei Filmveranstaltungen für Tabakwaren auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen ausgeweitet werden.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, bedarf es noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Wir werden Sie zum gegebenen Zeitpunkt darüber informieren.

Update

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wurde am 10. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. April 2016 in Kraft.

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