„Sogar Fahrräder besser geschützt“ – Digitaler Hausfriedenbruch soll strafbar werden

Veröffentlicht: 24.11.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 25.04.2018

Betrügerische Kunden und verleumderische Kommentare... Gründe gibt es viele, Webseitenbesucher von der eigenen Webseite auszusperren. Was im stationären Handel zu einem Hausverbot führt, ist im Online-Handel gar nicht so leicht umsetzbar. Doch auch im Internet soll der virtuelle Hausfriedenbruch strafbar werden, denn Cyberattacken können empfindliche Schäden anrichten.

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© ShevarevAlex / Shutterstock.com

Große Gefahr für die Allgemeinheit

Das sind die Schattenseiten der Digitalisierung: massenhaft Angriffe auf Internetseiten. Zurzeit geht man davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potenzielle Bots darstellen. Welches Ausmaß die heimliche Infiltration der Bürger durch solche Attacken hat, wurde im Jahre 2014 offenbar, als im Rahmen von Botnetzermittlungen über 14 Millionen ausgespähte Datensätze aufgefunden wurden.

Besonders gefährlich wird es, wenn Cyberangriffe auf sog. kritische Infrastrukturen erfolgen, beispielsweise die Software von Atomkraftwerken, Wasser- und Stromversorgern oder Telekommunikationsanlagen gestört werden. Die drohenden Schäden sind nicht auszudenken. Zwar geht das derzeitige Strafrecht bereits jetzt schon auf das Ausspähen von Daten ein. Die Vorschriften sind aber noch äußerst lückenhaft und werden dem technischen Fortschritt nicht (mehr) gerecht. 

Straftat: Digitaler Hausfriedensbruch

Derzeit seien "sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten", so der Wortlaut in der Begründung des Entwurfs. Mit einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Lücken nun angegangen werden und eine "Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" ergänzt werden und damit auch der digitale Hausfriedensbruch Einzug ins Gesetz erhalten. Der neu eingeführte Paragraf führt nach dem aktuellen Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren Haft ein.

In dem Gesetzentwurf heißt es, IT-Systeme seien "mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen". Von der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

 

Lesetipp: Auch die November-Ausgabe unseres Magazins widmet sich den Feinden im Netz.

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