EU-Kommission: Freier Datenfluss und härtere Strafen für Phishing

Veröffentlicht: 15.09.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 15.09.2017

Die EU-Kommission hat jetzt rund 50 Gesetzesvorhaben veröffentlicht. Unter anderem spricht man sich gegen die Vorgaben der Speicherung von Daten aus. Zusätzlich sollen Täter von Phishing und Identitätsdiebstahl künftig härter bestraft werden.

Richterhammer EU
© Marian Weyo / shutterstock.com

Am Mittwoch hat Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, seine „State of the Union“-Rede zur aktuellen Situation gehalten. Dabei wurden auch fast 50 neue Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die sich unter anderem für einen freien Datenfluss und noch härtere Strafen für Phishing und Identitätsdiebstahl aussprechen. Alle Mitteilungen wurden bereits im Transparenzregister veröffentlicht.

„Freier Fluss nicht-personenbezogener Daten“ in der EU

Einer dieser Gesetztesenwürfe spricht sich für den „freien Fluss nicht-personenbezogener Daten“ unter den Mitgliederstaaten aus. Eine solche Initiative wurde bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Die EU-Kommission fordert damit ein Ende der aktuell bestehenden nationalen Netze und spricht sich dafür aus, bestimmte nicht-personenbezogene Daten eben nicht an nationale Grenzen zu binden. Durch die neuartigen Technologien wie Cloud Computing, Künstliche Intelligenz oder Big Data lassen sich die Effizienz und Skaleneffekte erhöhen und zusätzlich neue Dienste schaffen, heißt es in der Begründung zum Vorhaben. Eine Ausnahme dieser Regel soll die nationale Sicherheit sein. Hier fordert die Kommission weiterhin einen Zugriff für befugte Behörden bei einer Strafverfolgung oder ähnlichen Hintergründen, heißt es auf Heise.

Härtere Strafen für Betrugsversuche

Weiterhin will sich die EU für eine härtere Bestrafung von Betrugsversuchen aussprechen. Dazu gehören neben Phishing und Identitätsdiebstahl auch der Betrug mit EC- oder Kreditkarten sowie virtueller Währung. Dafür sollen die entsprechenden Richtlinien überarbeitet werden. Nach den neuen Vorlagen soll künftig der Besitz, Handel und die Verwendung von gefälschten Bezahlinstrumenten als Straftat gelten. Bei einer Verurteilung müssen Täter dann mit einer Höchststrafe von mindestens drei Jahren Freiheitsentzug rechnen. Auch die Verbreitung von Malware oder ähnlicher Methoden, um sich Identifizierungsdaten zu beschaffen, soll bald mit mindestens zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Die Verantwortlichen verlangen außerdem, nicht nur die eigentlichen Täter nach diesen Prämissen zu bestrafen, sondern auch die Beihilfe oder nur den Versuch alleine hinsichtlich dieser Maßstäbe zu verurteilen.

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