Rechtliche Neuerungen: Das hält das Jahr 2018 bereit

Veröffentlicht: 22.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.01.2018

Dieser Weg wird kein leichter sein... Auch 2018 geht ganz gewiss weiter, wie das aktuelle Jahr sich gezeigt hat: herausfordernd, irrsinnig spannend und an keinem Tag langweilig. Doch kein Grund, sich wegen der vielen (virtuellen) Steine im Weg des Alltags unterkriegen zu lassen. Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete.

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© aslysun / Shutterstock.com

Im E-Commerce ist kein Tag wie der andere. Neben der rasanten technischen Entwicklung wird der Alltag des Handels vom stetigen Wandel der Gesetze, Urteile und Abmahnungen geprägt. Ein Rückblick auf das Jahr 2017 ist daher jetzt – Ende November – noch kaum möglich. 2018 stehen jedoch einige konkrete gesetzgeberische Pläne in den Startlöchern, die wir chronologisch nach ihrem Inkrafttreten sortiert haben:

Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab 01.01.2018

Nicht alle im Internet bestellten Waren können einfach wieder in einen Karton gepackt und an Hersteller oder Händler zurückgesendet werden, wenn an ihnen ein Defekt auftritt. Wird ein Einbaugerät oder ein anderes verbaubares Produkt (z. B. Fliesen) geliefert, muss der Unternehmer im Falle eines Mangels die Kosten für Aus- und Einbau tragen. Mit einer Änderung des BGB sollen solche Fälle nun händlerfreundlicher werden. Zwar trägt der Händler die Ein- und Ausbaukosten weiterhin. Der Händler kann die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten aber nun (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Großhändler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.

Verbot von Zahlungsentgelten ab 13.01.2018

Bisher waren Händler dazu verpflichtet, den Kunden mindestens eine kostenlose Zahlungsart anzubieten – diese muss sowohl gängig als auch zumutbar sein. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch 2017 ein Gesetz beschlossen, dass Unternehmen in Zukunft keine zusätzlichen Gebühren mehr für bestimmte Zahlungsarten verlangen dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob die Unternehmen online oder auf stationärer Ebene verkaufen. Betroffen sind Zahlungen

  • über das Lastschrift-Verfahren,
  • per Banküberweisung,
  • mit Zahlungskarten, z.B. Kreditkarte.

Hinzu kommen mit dem Gesetz schärfere Authentifizierungs-Anforderungen, die für mehr Sicherheit bei Zahlungen im/über das Internet sorgen sollen. Das Gesetz wird am 13.01.2018 in Kraft treten.

DSGVO ab dem 25.05.2018

Den wohl größten Brocken wird 2018 die DSGVO bilden, da sie ausnahmslos für alle Unternehmer gilt, die mit personenbezogenen Daten aus der EU arbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dies Daten eines Verbrauchers (B2C) oder Daten eines Unternehmers sind (B2B). Auch wenn sie erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es müssen zahlreiche Maßnahmen im Unternehmen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten geändert werden. Die verbleibende Zeit ist daher eine gute Basis für eine intensive Vorbereitung. Die Themenreihe auf unserem Portal hilft, offene Fragen zu klären. Gewartet wird ebenfalls auf die E-Privacy-Verordnung, die spätestens am 25.05.2018 in Kraft treten soll. 

Neue Energie-Labels für den Handel ab Herbst 2018

Eine EU-Verordnung zur Energiekennzeichnung trat schon 2017 in Kraft und fordert seit dem Stichtag, dem 01.08.2017, eine tiefer gehende Kennzeichnung des Energieverbrauchs in der Werbung. Bis Herbst 2018 werden zudem die Energie-Labels diverser Haushaltsgeräte durch gesonderte Verordnungen überarbeitet und auf eine einheitliche Skala von A bis G angeglichen. Für die zwingende Verwendung der neuen Label haben Händler jedoch noch eine Übergangszeit, müssen sie also zwingend erst ab 2019 im Online-Shop und am Produkt verwenden.

Geo-Blocking könnte Ende 2018 kommen

Die Europäer kaufen gern und viel im Internet ein. Doch weit gefehlt, wenn es um den Kauf im Ausland geht. Viele Angebote machen schon an den Ländergrenzen halt. Neben Sprachbarrieren sowie unterschiedlichen Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten gibt es gezielte Maßnahmen, um den grenzüberschreitenden Handel einzuschränken. Ein wichtiges Hemmnis ist das Geo-Blocking, das auf dem Weg zum florierenden internationalen Handel noch gelöst werden muss. Die dazugehörige EU-Verordnung wird voraussichtlich 2018 beschlossen und gilt dann laut aktuellem Entwurf sechs Monate nach dem Datum der Veröffentlichung. Wann das sein wird, ist noch nicht abzusehen.

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Online-Händler dürfen nur Verpackungen an Endverbraucher versenden, die in Deutschland lizenziert sind. Diese Vorgabe stammt aus der Verpackungsverordnung und bezweckt die Reduzierung von Verpackungsmüll sowie eine Abkehr von der Wegwerfgesellschaft. Mit dem technischen Fortschritt sind jedoch neue Methoden für die Verwertung von Verpackungsabfällen hinzugekommen und die Verpackungsverordnung damit teilweise veraltet. Aus der Verpackungsverordnung wird ab dem 01.01.2018 daher ein Verpackungsgesetz, was an dessen Stelle treten wird.

Gesetzgebungsvorhaben ohne konkrete Termine

Außerdem befinden sich noch Gesetzgebungsprojekte wie die Richtlinie zur Barrierefreiheit, ein einheitliches EU-Kaufrecht oder die Richtlinie über das Anbieten von digitalen Inhalten in den Trilogverhandlungen der EU. Thema wird auch das Sperren von Webseiten durch Verbraucherschutzbehörden sein.

Außerdem wurden im September 2017 fast 50 neue Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die sich unter anderem für einen freien Datenfluss und noch härtere Strafen für Phishing und Identitätsdiebstahl aussprechen. Bisher sind die vorgenannten Gesetzgebungsprojekte noch Zukunftsmusik und werden voraussichtlich 2018 noch keine Rolle spielen. Gewiss ist nur: Es geht immer weiter. Die Kommission wird laufend prüfen, welche Maßnahmen (z.B. welche konkreten Gesetzgebungsmaßnahmen) notwendig werden, um einen sicheren Online-Handel und einen ausreichenden Verbraucherschutz in der EU zu gewährleisten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#1 Thoralf 2017-11-23 14:11
Wenn das Geoblocking kommt (und je nachdem wie es kommt) wird es für einige Ketten doch noch recht eng, die sich mit ihrer mixed Strategie noch Anfang des Jahres feierten. Mal sehen, was man bei EP, MM & Co. dazu sagen wird. :D
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