Verbraucherschutz: EU will Online-Plattformen mehr Transparenz abnötigen

Veröffentlicht: 05.04.2018 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 05.04.2018

Müssen Online-Plattformen wie Ebay, Airbnb und Co. bald angeben, ob bei geschlossenen Verträgen EU-Verbraucherrecht gilt oder nicht? Wenn es nach der EU-Kommission geht, soll das bald so sein. Ein Entwurf der reformierten Verbraucherrechterichtlinie soll am Mittwoch vorgestellt werden.

EU Flagge
© Henderbeth – shutterstock.com

Eine Reform der Verbraucherrechterichtlinie steht in den Startlöchern. Wie die WirtschaftsWoche jetzt unter Bezugnahme auf den Entwurf berichtet, will die EU-Kommission Online-Plattformen zu mehr Transparenz zwingen.

Dabei geht es vor allem um die Anwendung des EU-Verbraucherrechtes bzw. darum, ob es gilt oder nicht. Demnach sollen Plattformen wie Ebay, Airbnb, Booking.com bei der Buchung oder beim Einkauf künftig „explizit anzeigen“, so die WirtschaftsWoche, ob das EU-Verbraucherrecht gilt oder nicht.

Klare Anzeige, mit wem Verträge geschlossen werden

Beim aktuellen Status Quo übernehmen Online-Plattformen keine Haftung, da sie sich selbst nur als Vermittler verstehen und die Leistung nicht selbst anbieten. Das ist für die Verbraucher insofern problematisch, da sie bei Problemen von den Plattformen abgewiesen werden und/oder sich an den Endanbieter wenden sollen. Sitzt dieser aber im Ausland, wird es für die Verbraucher schwer, ihre Rechte durchzusetzen.

Entsprechend sehen die Pläne der EU-Kommission vor, dass „die Plattformen in Zukunft deutlich darstellen, ob der Vertrag mit einem professionellem Händler oder einer Privatperson abgeschlossen wird“, so die WirtschaftsWoche. Weiterhin beinhaltet die reformierte Variante der Verbraucherrechterichtlinie, dass die Plattformen aufschlüsseln, welche Kriterien sie zur Auflistung ihrer Suchergebnisse anwenden.

Die reformierte Verbraucherrechterichtlinie soll am kommenden Mittwoch, denn 11. April 2018, vorgestellt werden. Danach müssen die EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Rat über den neuen Entwurf abstimmen. 

Kommentare  

#2 Heidemann 2018-04-09 12:19
tja - mal wieder ein Kommentar - ""verschwunden" " !?
war wohl noch nicht reif für diese Welt ?
nur etwas in kürze
@Avenger - vollkommen richtig
----
na ich nehme mal an - wir als Verkäufer - dürfen uns dann schon auf die durchsetzung dieser "Würfe" freuen - weil den Plattformen ist das natürlich nicht zuzumuten - die würden glatt in ein anderes Sonnensystem auswandern !?
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#1 Avenger 2018-04-06 10:05
Den Verbrauchern gehen all' diese Informationen am Mors vorbei....

Anlässlich eines Shop-Software-U pdates hatte sich in unseren Shops ein Fehler eingeschlichen, dass die an die Bestellbestätig ung angehängten dynamisch generierten PDFs für AGB, Widerruf und Datenschutz leer waren.

Nach 6 Monaten hat uns dann ein Kunde darauf aufmerksam gemacht.

Das wird einfach nicht gelesen!
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