EU will Widerrufsrecht anpassen: Händler-Rechte sollen gestärkt werden

Veröffentlicht: 10.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Shopper sitzen auf dem Boden und bestellen online

Was dem Schutz des Verbrauchers dienen soll, sorgt bei Händlern hin und wieder für Frust: das Widerrufsrecht. Ware kommt nach der Retour ohne Originalverpackung an, Kleidung wirkt deutlich getragen und im schlimmsten Fall ist an einen Weiterverkauf nicht mehr zu denken. Der Kaufpreis muss in vielen Fällen dennoch zurück erstattet werden. Das soll sich nach den Plänen der EU nun ändern.

Das Widerrufsrecht ist grundlegend eine gute Sache: Es schlägt die Brücke zwischen Versandhandel und dem klassischen Einkauf. Während der Kunde bei letzterem die Ware anfassen und ausprobieren kann, muss man sich beim Fernabsatzgeschäft zunächst auf die Angaben des Händlers verlassen. Der Gesetzgeber hat dieses Manko schon lange erkannt und dem Verbraucher im Rahmen des Widerrufsrecht die Möglichkeit eingeräumt, die Produkte zu Hause zu prüfen und gegebenenfalls zurückzusenden, sollten sie nicht den Vorstellungen entsprechen.

Aktuelle Probleme der Händler

Diese Warenprüfung kann aber auch zum Problem werden: Zwar kann der Verkäufer Wertersatz verlangen, wenn die Ware beschädigt oder gar unverkäuflich zurück geschickt wurde – dieser Anspruch ist in der Praxis aber schwer zu realisieren. Das liegt vor allem daran, dass der Kunde im Rahmen der Warenprüfung sehr viel mit dem Produkt anstellen darf: Er darf die Originalverpackung entfernen, gelieferte Möbel zusammenbauen oder Hardware an seinen PC anschließen. Die Beweislast, ob der Umgang mit der Ware über das notwendige Maß der Warenprüfung hinausgeht, trägt der Händler.

Was soll sich ändern?

Die EU hat dieses Problem erkannt und will die Rechte der Verkäufer stärken. Die Missbrauchsmöglichkeiten des Widerrufsrechts sollen deutlich eingeschränkt werden. Dafür sieht der Vorschlag im Wesentlichen zwei Maßnahmen vor: Zum einen sollen Händler die Rückzahlung des Kaufpreises bis zum Wareneingang verweigern können. Zum anderen muss zurück gesendete Ware nicht mehr in jedem Fall akzeptiert werden: Hat ein Kunde ein Kleidungsstück nicht nur anprobiert, sondern getragen, soll der Händler künftig die Annahme verweigern dürfen.

Verbraucherschützer sind skeptisch

Wie die Welt berichtet, sind Verbraucherschützer von dem Vorschlag der EU nur wenig überzeugt: Es gäbe keine validen Zahlen zur erheblichen Ausnutzung des Widerrufsrechts durch den Kunden. Der Vorschlag der EU würde den Verbraucherschutz unverhältnismäßig aufweichen.  Wir selbst haben 2016 eine Studie zu dem Thema durchgeführt: Textilhändler gaben dabei an, dass jede fünfte Rücksendung Waren enthielt, die beschädigt oder getragen war.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#35 sandra 2018-11-04 15:23
zitiere mathes:
Ich sehe das ähnlich...
Es gibt auf der einen Seite sehr viele Betrüger (Danke an Paypal/Amazon). Der Betrug bezieht sich dabei nicht nur auf das Widerrufsrecht, jedes Verbraucherrecht wird konsequent missbraucht. Wenn das eine Recht dem Kunden nicht passt (z.B. Rücksendekostentragung beim Widerrufsrecht), dann nimmt er halt was anderes.

Diesem Betrug und Missbrauch muss Einhalt geboten werden.

Klar kann man das alles irgendwie einrechnen, aber für einen Artikel, der normalerweise 2€ kostet auf einmal 10€ zu nehmen ... das funktioniert nicht.
Meiner Ethik nach kann ich nicht andere dafür bestrafen, dass wieder andere Missbrauch betreiben. Es kann aber auch nicht sein, dass ich als Händler auf dem Schaden sitzen bleibe.
Deshalb ist hier der Gesetzgeber gefordert die Verbraucherrecht zu beschneiden und ein sinnvolles Gleichgewicht zu schaffen.

In anderen Bereichen hat der Gesetzgeber es jedenfalls geschafft. Nur als Beispiel Dieselbetrug. Der Schaden wurde auf den Verbraucher umgewälzt, Verbraucherrecht z.B. Gewährleistungsrechte werden komplett ignoriert.
Auch im Logistikbereich macht man es sich einfach. Da wird die Gewährleistungsfrist schlicht und einfach auf 7 Tage nach Zustellung festgesetzt und bei bestimmten Versandarten braucht der logistiker überhaupt kein Gewähr dafür leisten, dass er den Versand ordentlich macht.


Ich kenne viele meiner Kunden, die mir anbieten auf das Gewährleistungsrecht oder das Widerrufsrecht zu verzichten (handel u.a. mit verderblichen und individuellen Waren), aber das geht nicht, also muss ich deren Bestellungen ablehnen. Die wenigsten Kunden verstehen, warum Sie einen Kaufvertrag nicht nach eigenen Ermessen selbst gestalten können.
Ich höre immer wieder bei Kunden „wie das geht nicht, in Deutschland herrscht doch Vertragsfreiheit“.
Leider sind diese Kunden die Ausnahme.


90% sind schlicht zu dumm - tut mir Leid, dass ich das so sagen muss - aber gesunder Menschenverstand, Lesekompetenz und Lebenskompetenz fehlt bei denen komplett. Klar brauchen diese Menschen einen echten Betreuer. Stattdessen wird der Händler der Gesetzgebung nach zu einem Semi-Betreuer, zu Lasten der ordentlichen Kunden.


Dito
Bin Händlerin und Verbraucherin. Auf beiden Seite fühle ich mich bevormundet. Als Verbraucher bin ich ein Baby, als Händlerin ein Schlachtvieh.
Zitieren
#34 mathes 2018-10-29 11:44
Ich sehe das ähnlich...
Es gibt auf der einen Seite sehr viele Betrüger (Danke an Paypal/Amazon). Der Betrug bezieht sich dabei nicht nur auf das Widerrufsrecht, jedes Verbraucherrech t wird konsequent missbraucht. Wenn das eine Recht dem Kunden nicht passt (z.B. Rücksendekosten tragung beim Widerrufsrecht) , dann nimmt er halt was anderes.

Diesem Betrug und Missbrauch muss Einhalt geboten werden.

Klar kann man das alles irgendwie einrechnen, aber für einen Artikel, der normalerweise 2€ kostet auf einmal 10€ zu nehmen ... das funktioniert nicht.
Meiner Ethik nach kann ich nicht andere dafür bestrafen, dass wieder andere Missbrauch betreiben. Es kann aber auch nicht sein, dass ich als Händler auf dem Schaden sitzen bleibe.
Deshalb ist hier der Gesetzgeber gefordert die Verbraucherrech t zu beschneiden und ein sinnvolles Gleichgewicht zu schaffen.

In anderen Bereichen hat der Gesetzgeber es jedenfalls geschafft. Nur als Beispiel Dieselbetrug. Der Schaden wurde auf den Verbraucher umgewälzt, Verbraucherrech t z.B. Gewährleistungs rechte werden komplett ignoriert.
Auch im Logistikbereich macht man es sich einfach. Da wird die Gewährleistungs frist schlicht und einfach auf 7 Tage nach Zustellung festgesetzt und bei bestimmten Versandarten braucht der logistiker überhaupt kein Gewähr dafür leisten, dass er den Versand ordentlich macht.


Ich kenne viele meiner Kunden, die mir anbieten auf das Gewährleistungs recht oder das Widerrufsrecht zu verzichten (handel u.a. mit verderblichen und individuellen Waren), aber das geht nicht, also muss ich deren Bestellungen ablehnen. Die wenigsten Kunden verstehen, warum Sie einen Kaufvertrag nicht nach eigenen Ermessen selbst gestalten können.
Ich höre immer wieder bei Kunden „wie das geht nicht, in Deutschland herrscht doch Vertragsfreihei t“.
Leider sind diese Kunden die Ausnahme.


90% sind schlicht zu dumm - tut mir Leid, dass ich das so sagen muss - aber gesunder Menschenverstan d, Lesekompetenz und Lebenskompetenz fehlt bei denen komplett. Klar brauchen diese Menschen einen echten Betreuer. Stattdessen wird der Händler der Gesetzgebung nach zu einem Semi-Betreuer, zu Lasten der ordentlichen Kunden.
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#33 Andree 2018-10-25 11:40
Nun ich sage ja:
Der Verbraucher ist den Politikern heilig.
Die meisten Kunden sind ja eigentlich ordentlich aber es gibt auch so einige.....

-Es gibt welche die wollen tatsächlich betrügen das ist einfach kriminelle Energie
Aber tatsächlich gibt es einen nicht zu unterschätzende n Anteil an "seltsamen" Verhalten. Ich weiss manchmal nicht ob die Kunden gewisse Dinge nicht nachvollziehen können, zu ungebildet sind oder einfach verwöhnt.

Es stimmt viele lesen Beschreibungen nicht genau in denen aber manchmal ganz wichtige Zusatzinformati onen stecken. Wenn es dann ein Problem gibt gehen auch viele davon aus das es am Artikel selber liegt, eigene Fehler werden meist gar nicht in Betracht gezogen. Andere lassen sich das dann auch schon erklären, aber andere sind unbelehrbar. Eigentlich sind das alles Kosten die man inkludieren muss die dann andere bezahlen müssen oder man muss Konsequenzen ziehen.

Ich habe einst ein Ersatzteil gehabt das sich im Laufe des Produkts zweimal geändert hat und daher war es nötig die Beschreibung zu beachten das entscheidende war dann richtig in Fettschrift und roter Signalfarbe, hat alles nichts genutzt, zuviele Retouren. Ich habe dann alle Reste an einen anderen Großhändler verkauft, noch heute fragen manche Kunden wann das Teil denn wieder verfügbar ist weil mein Angebot das günstigste ist. Die sind dann konsterniert wenn ich mitteile das ich das nicht mehr anbiete wegen der genannten Gründe.

Oder Artikel bei Ebay mit kostenlosen Versand / DHL: Es gibt Kunden die kaufen ein vielfaches von den Artikeln z.B. 10 Stück. Da fragt nie einer nach einem Rabatt das wird so gekauft, die meinen der Versand ist ja kostenlos, aber das die eigentlich 10 X Versand zahlen, darauf kommen die gar nicht.

Und dann habe ich Kunden die suchen etwas was ich nicht habe weil es selten gebraucht wird ob ich das nicht für Sie bestellen könnte, wenn ich dann sage das geht nicht, weil es keine Standartware ist und falls sie widerrufen habe ich Ware die wie Backsteine im Regal liegen bleiben. Oft kommt dann: Ja ich verzichte dann auf mein Widerruf etc.
Erkläre ich Ihnen dann das sie das gar nicht können, sind die Leute oft überrascht, ich sage dann immer scherzhaft das die Kunden laut Gesetz nicht mündig genug sind um solche Vertragsentsche idungen zu treffen.
Manch einer ist dann echt verdattert.

Ich glaube ich schreib mal ein Buch...:D
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#32 Bluenote 2018-10-23 11:30
Leute....
wir leben im Land der Verblödung, wirklich.
Lesen können immer weniger Kunden vernünftig, geschweige denn in kompletten Sätzen kommunizieren. Wir sind schon froh, wenn 2 von 50 Mails in verständlicher Sprache geschrieben bei uns eingehen.
ABER : wie man sein Geld wiederbekommt, wissen alle. Wird ihnen ja auch so einfach wie möglich gemacht. Click Click Click, , och - nöö... wieder Click Click Click
DANKE Ebay, DANKE vor allem an AMAZON. Brave New World. Huxley wusste es schon lange.
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#31 didi 2018-10-19 14:21
zitiere die Redaktion:
Hallo Mercator,

das ist natürlich ärgerlich.

Geht die Ware bei der Rücksendung aber aufgrund einer mangelhaften Verpackung durch den Käufer kaputt, steht dem Händler bereits jetzt ein Schadensersatzanspruch zu.

Beste Grüße
die Redaktion



Schadensersatz und so .. alles schön und gut... aber wie soll man das schnell, einfach und günstig einfordern

Anwälte und Gerichte sind langsam teuer und nicht wirklich für dynamische Prozesse gedacht. vielleicht sollte man endlich darüber nachdenken richter/anwälte /gerichte durch schnelle und günstige Prozesse zu ersetzen und parallel dazu händlerschutzre chte einzuführen.
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#30 Mercator 2018-10-16 12:49
Hallo Händlerbund,

es geht darum, dass der KUNDE bereits behauptet hat die Sache wäre VOR der Rücksendung kaputt.

Er wollte ursprünglich Widerrufen, da er die Kosten nicht tragen wollte, hat er behauptet die Sache sei Mangelhaft (Kaputt).

Das bedeutet um die Rücksendekosten des Widerrufrechtes zu umgehen, wird das Gewährleistungs recht missbraucht.
Diese (betrügerische) Denkweise ist mittlerweile selbstverständl ich für Verbraucher.
Das sehe ich nicht nur so, sondern auch viele Händler.

Wie Thomas schreibt, kann man dem Käufer die Verpackung nicht vorschreiben. Da der Käufer nicht vom Fach ist, verpackt er die Sachen grundsätzlich mit dem was er da hat.

Schadensanspruch hin oder her, Amazon/E-Bay/Pa ypal erstatten so oder so zurück und ich muss für einen BETRÜGER auch noch in Vorkasse gehen und das vor Gericht (was ewig dauert) einklagen?

Zudem bin ich durch die Gewährleistung in der Beweislastumkeh r gefangen. Ich muss nicht nur beweisen, dass ich die Ware ordentlich versendet habe, sondern auch, dass innerhalb von 6 Monaten der Mangel nicht durch mich verursacht wurde d.h. auf deutsch ich muss beweisen, dass der Käufer die Sache kaputt gemacht hat!

Bei müsste fairerweise der Käufer beweisen, wie er in der Zeit nach der Lieferung mit der Sache umgegangen ist und nicht ich!

Das ist doch verkehrte Welt.
Einem Betrüger wird unendlich viel macht gegeben und der ehrliche Händler hat das nachsehen und ist solchen Individuen voll und ganz ausgeliefert.

Es kann doch nicht sein oder?
Warum tut Ihr als Händlerbund nicht mal was gegen diese Missstände?
Warum geht Ihr nicht mal in Konkurrenz zum Betrügerschutz (früher mal Verbraucherschu tz)?
Warum geht Ihr nicht auf die Politik zu und sagt "VERDAMMT NOCH MAL! HÖRT MIT DER SCHEI* BEVORTEILUNG VON VERBRAUCHERN UND DER SCHIKANE VON KLEINEN HÄNDLERN AUF"
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#29 Bluenote 2018-10-16 12:18
Auch auf die Gefahr der Mantra-artigen Wiederholung hin:
So lange es ein Bewertungs-Syst em gibt, gibt es Daumenschrauben für die Verkäufer.
Bei Amazon werden Händler mal eben suspendiert ( mit immensen wirtschaftliche n Schäden zur Konsequenz der Händler ! ), wenn die Quoten nicht stimmen.
Bei EBAY gibt es ebenfalls Sanktionen.
Ich arbeite jetzt seit über zehn Jahren im Onlinehandel: der Kunde bekommt, EGAL wie hanebüchen die Rücksendegründe sind oder wie benutzt/dreckig /falsch verpackt etc. die Ware zum Händler retourniert wird: Recht. Und Geld zurück. Samt der Sendungskosten.
Wenn man es mal vorsichtig auch nur WAGT, ein paar Euro abzuziehen, kommt sofort die "Käuferschutz Polizei" der Plattformen auf den Plan + negativ Feedback.
Schön für alle sichtbar. Der böse, böse Händler.
Hier ist der Gesetzgeber in Deutschland verdammt noch mal in der Pflicht, seine eigene Wirtschaft zu schützen vor Heuschrecken wie Jeff & Co., die den Käufern ein widerwärtiges Kaufverhalten anerziehen.
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#28 Thomas Dobrakowski 2018-10-16 09:01
zitiere die Redaktion:
Hallo Mercator,

das ist natürlich ärgerlich.

Geht die Ware bei der Rücksendung aber aufgrund einer mangelhaften Verpackung durch den Käufer kaputt, steht dem Händler bereits jetzt ein Schadensersatzanspruch zu.

Beste Grüße
die Redaktion


Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen! Die Aussage, dem Händler würde ein Schadenersatzan spruch zustehen bedeutet in Deutschland beiweitem nicht, daß man den auch bekommt. Sie müssen diesen ggf. einklagen und zeigen Sie mir einen Richter, der in Deutschland für den Händler entscheidet! Der Gesetzgeber hat schon vorgegeben: Man darf den Kunden nicht dazu zwingen eine bestimmte Verpackung zu benutzen oder Ähnliches, man kann nur bitten!!! Und am Ende ist der Händler auch noch in der Beweispflicht! Das wird in Deutschland NIE funktionieren, wenn sich die EU mit anderen Gesetzen nicht durchsetzt!
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#27 die Redaktion 2018-10-16 06:48
Hallo Mercator,

das ist natürlich ärgerlich.

Geht die Ware bei der Rücksendung aber aufgrund einer mangelhaften Verpackung durch den Käufer kaputt, steht dem Händler bereits jetzt ein Schadensersatza nspruch zu.

Beste Grüße
die Redaktion
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#26 Mercator 2018-10-15 10:56
Hallo zusammen!

Ich wurde heute wieder Opfer des Widerruf/Gewährleistungsbetrug!

Käufer wollte widerrufen, aber die Rücksendekosten nicht tragen. Schupps, war die Sache plötzlich kaputt.
OK... Rücksendeetiket t versendet, Rücksendung erhalten -> Schlecht verpackt (keine Innenverpackung ), Teile abgebrochen, Gehäuse geöffnet.

Lieber Händlerbund: Warum wird gegen diese Art von Missbrauch nichts übernommen? Ich finde, Ihr solltet euch deswegen mal an die EU wenden. Ich bin sicher nicht als einziger betroffen, wenn ich die ganzen Kommentare lese!
Verbraucherrech t ist wirklich nur noch Betrügerrecht :-(
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