Die Verbraucherrechterichtlinie Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Veröffentlicht: 27.03.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.02.2018

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden auch neue Ausschluss- und Erlöschensgründe in Bezug auf das Widerrufsrecht eingeführt. Online-Händler wird diese Tatsache erfreuen, denn künftig sind beispielsweise auch Hygieneartikel unter bestimmten Umständen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

VRRL 9

Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Auch nach der aktuellen Rechtslage gibt es bereits sog. Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, zum Beispiel bei schnellverderblichen Waren.

Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie werden die Ausschluss- und Erlöschensgründe reformiert und angepasst. Online-Händler wird es freuen, dass einige neue Ausschluss- und Erlöschensgründe hinzugekommen sind. Beispielsweise Gesundheits- und Hygieneartikel waren bisher nicht von den gesetzlichen Ausschluss- und Erlöschensgründen umfasst, was in der Praxis des Online-Handels oft für Frust unter den Händlern sorgte.

 

1. Die Ausschluss- und Erlöschensgründe

a) Die Ausschlussgründe

Die neu ausgestalteten Ausschlussgründe finden sich ab 13.06.2014 in § 312g Absatz 2 BGB n.F. Die Vorschrift setzt Artikel 16 der Verbraucherrechterichtlinie um, der nahezu wortwörtlich in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen wurde.

Dieser Artikel left fest, dass das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen über die folgenden Waren besteht:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt sind oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; die Ware muss anderweitig nicht oder nur mir unzumutbaren Preisnachlässen abgesetzt werden können, z.B. Maßkleidung, gravierte Schmuckstücke usw.;
  • Verderbliche Waren, z.B. Schnittblumen, Frischfleisch usw.;
  • NEU! Alkoholische Getränke, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, z.B. Kauf eines Weines noch nicht verfügbaren Jahrgangs "Jahrgang xy";
  • NEU! Versiegelte Gesundheits- oder Hygieneartikel, wenn ihr Versiegelung entfernt wurde (z. B. versiegelte und geöffnete Erotikartikel);
  • Ton- und Bildträger sowie Software wenn deren Versiegelung entfernt wurde;
  • NEU! Zeitungen-, Zeitschriften- oder Illustrierten-Abonnement-Verträge unterliegen künftig dem Widerrufsrecht, der Abschluss eines Abo-Vertrages kann also widerrufen werden, die Lieferung einer Einzelbestellung hingegen nicht; es kommt anders als bisher nicht mehr darauf an, ob die Erklärung telefonisch abgegeben wurde oder nicht;
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, z.B. Edelmetalle, Rohstoffe, Aktien usw.;
  • NEU! Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, z.B. Buchung eines Hotelzimmers, Online-Kurse, Tickets für Konzerte u.ä.;

 

Diese Art von Verträgen waren – mit Ausnahme der Kraftfahrzeugvermietung bisher von den Regelungen über den Fernabsatz und dessen Widerrufsrecht ausgenommen:

  • NEU! Dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, der Verbraucher muss den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert haben, diese Arbeiten durchzuführen;
  • Öffentliche Versteigerungen, meint weiterhin nicht den Verkauf über eBay
  • Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde;
  • NEU! Notariell beurkundete Verträge, da hier der Verbraucher durch die notarielle Mitwirkung ausreichend geschützt ist.

Besteht Streit darüber, ob die Voraussetzungen eines Ausschlussgrundes vorliegen, so trägt der Online-Händler die Beweislast für das Vorliegen.

 

b) Die Erlöschensgründe

Beim Kauf folgender Waren besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Dieses eingeräumte Widerrufsrecht kann jedoch durch eine bestimmte Handlung des Verbrauchers oder Unternehmers vorzeitig erlöschen:

  • NEU! Gesundheits- und Hygieneartikel, z.B. Arzneimittel, Kosmetikartikel, wenn die Versiegelung (nicht bloße Klarsichtfolie) vom Verbraucher entfernt wurde; nicht ausgeschlossen sind wieder zu reinigende Artikel (z.B. durch abwaschen, desinfizieren) wie Unterwäsche, Schmuck, Erotikartikel;
  • Waren, die bei/nach Lieferung untrennbar vermischt wurden, z.B. Heizöl wird mit vorhandenem Heizöl im Tank vermischt;
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung (nicht bloße Klarsichtfolie) nach der Lieferung entfernt wurde;
  • Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Der Ausschlussgrund „aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für den Rückversand geeignet“ ist weggefallen.

 

c) Besonderheit beim Verkauf digitaler Waren

Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das deutsche Recht gibt es beim Verkauf digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, im Bereich des Widerrufsrechtes eine Novellierung. Auch digitale Inhalte auf nichtkörperlichen Datenträgern sind – anders als bisher – vom Widerrufsrecht umfasst. Wie das Widerrufsrecht zum Erlöschen gebracht werden kann, haben wir hier ausführlich berichtet.

 

2. Informationspflicht über die Ausschluss- und Erlöschensgründe

Umfangreiche Informationspflichten in Bezug auf das Widerrufsrecht und die damit in Verbindung stehenden Ausschluss- und Erlöschensgründe finden sich aktuell in § 312c Absatz 1 BGB i.V.m. Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nr. 10, § 2 EGBGB wieder.

Ab dem 13.06.2014 muss der Online-Händler weiterhin sowohl vorvertraglich als auch nachvertraglich über die Ausschluss- und Erlöschensgründe im Rahmen seiner Widerrufsbelehrung informieren, § 312d Absatz 1 BGB n.F. i.V.m. Artikel 246a § 1 Absätze 2 und 3 EGBGB.

Bei der Belehrung über die Erlöschensgründe muss der Unternehmer die Umstände beschreiben, unter denen der Verbraucher sein zunächst bestehendes Widerrufsrecht verliert.

Praktische Umsetzung

Es wird im Online-Shop eine entsprechende Schaltfläche "Widerrufsbelehrung" bereitgestellt, unter der die vollständige Widerrufsbelehrung eingefügt wird. Ein Muster finden Sie hier. Die Schaltfläche sollte zentral und jederzeit im Online-Shop aufrufbar sein. Zudem sollten sie in Größe und Farbe gut und deutlich sichtbar sein. Bei Plattformen wie eBay wird der Text der Widerrufsbelehrung in den dafür vorgesehenen Feldern eingefügt.

Über die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflichten haben wir in Teil 6 ausführlich berichtet.

 

3. Fazit

Die ab 13.06.2014 gesetzlich festgelegten Ausschluss- und Erlöschensgründe sind weiter gefasst als bisher. Die neuen Ausschluss- und Erlöschensgründe minimieren daher zumindest stellenweise die Widerrufsmöglichkeiten.

Dennoch sind die Fälle, bei denen die Ausschluss- und Erlöschensgründe greifen, teilweise ungenau definiert, sodass über die Auslegung der einzelnen Ausschluss- und Erlöschensgründe erst die Gerichte entscheiden werden.

 

Artikelreihe zur Verbraucherrechterichtlinie:

Teil 1: Ziele und Hintergründe

Teil 2: Stand der Umsetzung in den EU-Ländern

Teil 3: Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

Teil 4: Verwendung von kostenpflichtigen Hotlines

Teil 5: Neue Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite

Teil 6: Informationspflichten nach Vertragsschluss

Teil 7: Die Garantie

Teil 8: Verkauf digitaler Inhalte

Teil 9: Das Widerrufsrecht – Neue Ausschluss- und Erlöschensgründe

Teil 10: Das Muster-Widerrufsformular

Teil 11: Wegfall des Rückgaberechts, Frist und Form des Widerrufs

Teil 12: Widerrufsfrist und Pflichten im Widerrufsfall

Teil 13: Der Wertersatz im Widerrufsfall

Teil 14: Die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen

Teil 15: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Waren

Teil 16: Die Widerrufsbelehrung beim Verkauf von Digitalen Inhalten

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