Pizzabacken leicht gemacht - Kannten Sie schon die „Pizza-Verordnung“?

Veröffentlicht: 30.05.2014 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 30.05.2014

Die EU Erlässt eine Vielzahl kurioser und verrückter Verordnungen, u. a. die Fruchtsaft-  oder auch Konfitüre-Verordnung. Bei der sog. „Pizza-Verordnung“ handelt es sich um eine Verordnung der Europäischen Kommission, welche die traditionelle Zusammensetzung und das Herstellungsverfahren der „Pizza Napoletana“ schützen soll. Wie diese Pizza genau auszusehen und zu schmecken hat, erfahren Sie hier.

 Pizzabacken

(Bildquelle Pizzabacken: Ilike via Shutterstock)

Bei der Verordnung (EU) Nr. 97/2010 der Europäischen Kommission vom 04.02.2010 handelt es sich also um eine „Pizza-Verordnung“. Diese soll die traditionelle Zusammensetzung und das Herstellungsverfahren der „Pizza Napoletana“ als „garantiert traditionelle Spezialität“ schützen. Die Pizza-Verordnung umfasst u. a. die genau Beschreibung der Pizza, die Herstellungsmethode und die Entstehungsgeschichte der „Pizza Napoletana“.

Das Aussehen der Pizza

Gemäß der Verordnung der Europäischen Kommission handelt es sich bei der „Pizza Napoletana“ um eine „kreisförmige Backware mit variablem Durchmesser von höchstens 35 cm mit erhabenem Teigrand und mit Belag bedecktem Inneren.“ Weiterhin verströmt die Pizza „nach beendetem Garungsprozess einen charakteristischen aromatischen Duft.“

Die Herstellung der Pizza

Die „Pizza-Verordnung“ umfasst die genauen Zutaten und die Herstellungsart. So besteht die „Pizza Napoletana“  u. a. aus Weichweizenmehl, Bierhefe, Trinkwasser, geschälten Tomaten, Salz und Olivenöl. Andere Beläge als in der Verordnung Aufgezählte sind nicht zulässig. Auch sind für die Zubereitung keine anderen Zubereitungsarten erlaubt, als in der „Pizza-Verordnung“ angegeben. So muss z. B. auf die Verwendung einer Teigrolle verzichtet werden. Gebackten wird diese anschließend so: "Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mithilfe von etwas Mehl mit einer  Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminiumschieber, dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf die Ofensohle gleiten, ohne dass der Belag überschwappt."

Die Entstehungsgeschichte

Bei der „Pizza Napoletana“ handelte es sich um eine mit Tomaten gewürzten Teigscheibe, welche um 1700 in den ersten Pizzerien in Neapel angeboten wurde. Ferdinand von Bourbon, König von Neapel, verstieß sogar gegen die Hofetikette und begab sich in eine solche Pizzeria, um von der „Pizza Napoletana“ zu kosten.

Praxishinweis

Wer nunmehr auf den Geschmack gekommen ist und eine traditionelle „Pizza Napoletana“ nach den Vorgaben der Europäischen Kommission backen möchte, kann die Verordnung hier einsehen. Beachten Sie jedoch, dass die „Pizza Napoletana“ vorzugsweise sofort, also direkt nach der Entnahme aus dem Ofen verzehrt werden sollte.

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