Die Drogenbeauftragte des Bundestages Mechthild Dyckmans hatte am vergangenen Montag Unternehmen und Verbände aus dem E-Commerce zu einem Runden Tisch eingeladen, um das Thema Jugendschutz im Online-Versandhandel zu diskutieren.
Im Fokus der Diskussion, die im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin stattfand, stand die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche ohne Altersprüfung und entgegen den gesetzlichen Altersgrenzen alkoholische Getränke, Tabakwaren sowie Medien mit jugendgefährdenden Inhalten über das Internet zu beziehen.
Die Teilnehmer gingen der Frage nach, wie Jugendschutz auch im Internet umgesetzt werden könne und sprachen über verschiedene Lösungsansätze.
Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Händlerbunds, empfahl im Rahmen der Veranstaltung eine klare Regelung zum Online-Verkauf von Gütern wie Alkohol, Tabak, aber auch neuartigen Produkten wie E-Zigaretten, ohne Online-Händler dabei zu benachteiligen. „Denkbar wäre eine vereinfachte Altersprüfung bei der Zustellung“, schlug Andreas Arlt vor.
Das Thema Jugendschutz im Internet bedarf weiterer rechtlicher Festlegungen und Kontrollen, da Minderjährige aktuell vielfältige Möglichkeiten haben, lediglich durch falsche Altersangaben oder sogar ohne eine Prüfung ungeeignete Produkte zu erwerben.
Abonnieren
Schreiben Sie einen Kommentar