Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 2.12.2014

Veröffentlicht: 02.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.12.2014

Bei keinem Adventskaffee darf er fehlen: der echte Dresdner Christstollen. In vielen Familien wird er noch selbst gebacken und das erste Anschneiden in einem weihnachtlichen Ritual zelebriert. An eine Kostprobe vor dem Heilgabend ist nicht zu denken. Hätten Sie gewusst, dass das Backen eines echten Dresdner Christstollens rechtlich – und wahrscheinlich auch praktisch – gesehen ein aufwändiges Unterfangen ist?

Stollen

Bildquelle: Simone Andress / Fotolia.com - © THesIMPLIFY / Fotolia.com

Dem Schutz des Traditionsgebäcks aus Dresden hat sich sogar ein eigener Schutzverband, der Schutzverband Dresdner Stollen e.V., verschrieben. Für diesen „Stollen-Schutz“ hat man in Dresden viel Geld investiert und sogar eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Für dieses Engagement wurden die Dresdner Stollenbäcker belohnt, denn der Dresdner Christstollen wurde im November 2012 als „Marke des Jahrhunderts“ ausgezeichnet.

Auch europaweit soll man an der jahrhundertelangen Tradition teilhaben. Als geschützte geografische Angabe ist der Dresdner Christstollen außerdem in das europäische Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, das „EU-Qualitätsregister“, eingetragen.

Damit nicht genug. Weil es für den Dresdner Christstollen noch nicht ausreichend Schutz gibt, hat der Schutzverein ein eigenes Siegel, das sog. "Stollensiegel“, eingeführt. Wir finden: Ob mit oder ohne Siegel, mit oder ohne Markenschutz… uns schmeckt der Dresdner Christstollen so oder so.

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - © Schlierner / Fotolia.com

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