Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 3.12.2014

Veröffentlicht: 03.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.12.2014

Im stationären Handel sind die Geschäfte bereits im November dekorativ geschmückt, um den Kunden in die bestmögliche und sentimentale Kauflaune zu versetzen. Warum also nicht auch den Online-Shop hübsch machen? Möglichkeiten gibt es zahlreiche, so kann beispielsweise ein digitaler Adventskalender ein nettes Feature im Weihnachtsgeschäft bilden.

Rahmen

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Es geht aber auch einfacher… ein bisschen Glitzer hier, eine Weihnachtsmannmütze da, ein Schneemann dort… Natürlich werden sich Online-Händler in der bereits im Herbst beginnenden Weihnachtsverkaufssaison nicht selbst hinstellen und Fotos machen – zumal ein Schneemann in den tieferen Lagen kaum anzutreffen ist. Schnell im world wide web nach den passenden Fotos gesucht und eingefügt.

Denken Sie daran: Immer noch ist die Verletzung der Rechte an fremden Fotos einer der Top-Abmahngründe. Allzu viele Webseitenbetreiber nutzen die schnelle Copy- und Past-Methode, ohne sich über die rechtlichen Folgen im Klaren zu sein. Lieber zu großen Fotoarchiven wie Fotolia & Co. greifen. Diese sind zwar kostenpflichtig, liefern dafür aber die notwendige Nutzungserlaubnis. Hier darf aber die Urheberangabe nicht fehlen. Weitere Hinweise enthalten Sie beispielsweise in den FAQ von Fotolia.

 Allen Online-Händlern, die sich noch weitere Anregungen für das Weihnachtsgeschäfts holen wollen, empfehlen wir den Weihnachtsguide und die Infografik des Händlerbundes zum Weihnachtsgeschäft.

 

Vorschaubild: © Tom / Fotolia.com - © THesIMPLIFY / Fotolia.com

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