Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 6.12.2014

Veröffentlicht: 06.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.12.2014

Heute, am Samstag nehmen sich die meisten gehetzten Deutsche Zeit, um einen Bummel über den Weihnachtsmarkt zu machen. Zwar kann man da schnell wegen der überfüllten Märkte an den Rand eines Nervenzusammenbruchs geraten. Jedoch gehört er einfach zur Weihnachtszeit dazu. So denken auch die zahlreichen Budenbesitzer, die einen Platz auf einem der zahlreichen Märkte ergattern wollen. Doch die begehrten Plätze sind begrenzt und nur ganz schwer zu bekommen.

Weihnachtsmarkt

Bildquelle: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – © Ulrike Neumann / Fotolia.com - © eyetronic / Fotolia.com

Da die Weihnachtsmärkte alljährlich auf den öffentlichen Plätzen der Städte und Gemeinden stattfinden, entscheiden auch die Städte und Gemeinden darüber, wer drauf darf und wer nicht. Der Budenbesetzer muss zuvor einen Antrag stellen, der bei entsprechend freistehenden Kapazitäten positiv oder negativ ausfallen kann. Die Städte haben dazu eigene Satzungen und Richtlinien aufgestellt. Z.B. die Stadt Chemnitz hier und die Stadt Hildesheim hier. Wird man als Händler nicht zugelassen, ziehen einige sogar vor Gericht.

Allen Online-Händlern kann dies vielleicht ein Trost sein, wenn der Frust über die zahlreichen verbraucherrechtlichen Gesetze und Abmahngefahren im Internet besonders groß ist.

Wir wünschen allen Lesern einen fröhlichen Nikolaustag (egal, ob sie ihn auf dem Weihnachtsmarkt verbringen oder nicht).

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – ©Ulrike Neumann / Fotolia.com

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.