Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 10.12.2014

Veröffentlicht: 10.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 10.12.2014

TV-Spots mit festlichem Charakter flimmern schon seit Wochen im Fernsehen, um den Kunden in die bestmögliche sentimentale Kauflaune zu versetzen. Aber Adventsstimmung kann man auch im Online-Shop mit weihnachtlichen Videos herzaubern. Schnell ist ein YouTube-Video wie dieses eingebunden. Warum also nicht auch den Online-Shop hübsch machen? Darf ich YouTube-Videos in meinen Shop einbinden, fragen uns immer noch interessierte Leser.

 Fernseher retro

Bildquelle: © THesIMPLIFY / Fotolia.com - © Schlierner / Fotolia.com – retro Fernseher: © Sashkin via Shutterstock.com

Die Antwort lautet: ja. Die von der Internetwelt sehnsüchtig erwartete Entscheidung des EuGH liegt seit diesem Jahr vor (Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13). Voraussetzung für das rechtmäßige Einbinden ist jedoch, dass

  • sich die Wiedergabe nicht an ein „neues Publikum“ - d. h. an ein Publikum, an das die Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatten, als sie die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubten - wendet (z.B. wenn das Video mit Zugangsdaten versehen war und diese jetzt umgangen werden) und
  • keine andere Wiedergabetechnik als das Framing verwendet wird.

 

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