Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 12.12.2014

Veröffentlicht: 12.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 11.12.2014

Holzeisenbahn, Kuscheltier oder Puppenwagen bringen kleine Kinderherzen zum Glühen. Damit kann man jedoch nur die ganz Kleinen begeistern. Für größere Kids muss es schon Playstation & Co. sein, wie eines unserer Videos der Woche gezeigt hat. Aber was nützt das Gerät, wenn das „Zocken“ mit dem neuesten Spiel nicht gleich unter dem Weihnachtsbaum beginnen kann? Eltern stehen dabei meist hilflos vor der schier undendlichen Auswahl und treffen nicht immer in Schwarze.

Gaming

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Tipp! Online-Händler müssten die bestellten Videospiele im Rahmen des Widerrufsrechtes eigentlich nicht zurücknehmen, wenn eine bestehende Versiegelung entfernt wurde. Bei dem Punkt „Versiegelung“ liegt aber genau das Problem: Die Verpackung muss eindeutig als Versiegelung erkennbar sein. Bloße Klarsichtfolien oder Klebstreifen - wie bei den meisten Playstationspielen üblich - stellen keine Versiegelung dar. Daher müssen Online-Händler auch Videospiele zurücknehmen, bei denen die Folie nicht mehr vorhanden ist.

 

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