Google Shopping: Versandkostenanzeige noch nicht abmahnfrei

Veröffentlicht: 15.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.02.2016

Vor gut einem halben Jahr machten zwei Gerichtsentscheidungen des Landgerichts Hamburg unter Online-Händlern die Runde. So entschied das Landgericht Hamburg vor einem halben Jahr gleich zwei Mal, dass Google die Versandkosten bei dieser Art von Werbung nur unzureichend ausweist (Entscheidungen vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14; 05.06.2014, Az.: 327 O 245/14). Wir berichteten hier und hier.

Shopping Basket

Bildquelle: Shopping Button: © Gajus – Shutterstock.com

Gesamtpreis inkl. Versandkosten unklar

Als problematisch sahen die Richter damals die fehlende Anzeige der Versandkosten beim Präsentieren der Produkte über Google Shopping an und sprachen einem Abmahner in zwei Fällen seinen Unterlassungsanspruch zu.

Konkret bemängelten die Richter, dass für den Endkunden auf den ersten Blick nicht der zu zahlende Gesamtbetrag des angebotenen Artikels ersichtlich ist, sondern lediglich die Kosten für das Produkt selbst. Die Versandkosten waren für den Verbraucher nur dann ersichtlich, wenn er mit der Maus über die entsprechende Produktabbildung fährt und auf diesem Wege das sogenannte „Mouse-over“ angezeigt wird. Zu spät, wie die Richter urteilten.

Google hat nur halbherzig nachgebessert

Zwar blieb die vielfach prognostizierte Abmahnwelle aus. Dennoch waren Online-Händler verunsichert, ob sie ihre Produkte weiterhin über diesen Absatzkanal anpreisen sollten. Google hat auf den enormen Druck der Online-Händler reagiert und eine neue Anzeige geschaffen. An unserem Suchbeispiel „Kaffeemaschine“ soll nun die Veränderung demonstriert werden:

Google Shopping

Screenshot (Mozilla Firefox) vom 15.12.2014 – © www.google.de

Weiterhin besteht hier ab das Problem des Auslandsversandes. Sucht ein Kunde über google.at nach Kaffeemaschinen werden ihm auch deutsche Anbieter angezeigt. Liefern diese nicht wie bei Google Shopping angegeben versandkostenfrei bzw. zu den genannten Versandkosten nach Österreich wird der österreichische Kunde in die Irre geführt.

Bei unseren Nachforschungen haben wir außerdem verschiedene Browser ausgetestet. Dabei haben wir festgestellt: Bei Google Chrome ist die Versandkostenanzeige nach wie vor unverändert:

Google Shopping

Screenshot (Google Chrome) vom 15.12.2014 – © www.google.de

Versandkosten kann der Kunde hier nur erfahren, wenn er mit der Maus über das Produktbild fährt. Eine Verbesserung ist das nicht.

Fazit

Für Online-Händler steht die Präsentation ihrer Waren über Google Shopping daher immer noch auf wackeligen Füssen. Aus rechtlicher Sicht muss daher weiterhin abgeraten werden, Google Shopping zu nutzen, um sich selbst nicht in die Gefahr einer Abmahnung zu geben. Scheinbar hat Google auf die ersten Urteile reagiert. Online-Händler sollten daher „kurz vor Schluss“ nicht aufgeben und auf eine finale rechtssichere Lösung drängen.

Kommentare  

#1 Peter 2014-12-18 14:14
Gerade nachgeschaut - die Lücke beim Chrome-Browser ist jetzt geschlossen. Zumindest bei mir werden auch in Chrome die Versandkosten angezeigt.
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