Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 17.12.2014

Veröffentlicht: 17.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.12.2014

Was wäre das Weihnachtsfest ohne Geschenke, auch wenn der Sinn des Heiligabends sicherlich ursprünglich ein anderer ist. Fein säuberlich - in manchen Fällen auch eher schlecht als recht, doch stets mit Liebe - verpackt, wechseln unzählige Geschenke in der Weihnachtszeit den Besitzer. Aus Umweltsgesichtspunkten sicherlich ein fragwürdiges Unterfangen, sind die Zeiten des Geschenkpapier-glatt-Bügelns-und-wieder-Verwendens längst vorbei.

Geschenkpapier

Bildquelle: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – © Ulrike Neumann / Fotolia.com – Geschenke: Marie C Fields – Shutterstock.com

Auch wenn der eine oder andere Online-Händler denkt „Ist doch logisch!“. Immer wieder vergessen Online-Händler ihre Grundpreise anzugeben. So auch bei Geschenkpapier. Wird es auf Rollen oder als Bogen verkauft, darf ein Grundpreis nicht fehlen. Gleiches gilt natürlich für Geschenkband. Auch dieses wird nach Länge verkauft.

Oft werden wir auch nach einem Grundpreis beim Verkauf nach Stück gefragt. Weihnachtskarten werden beispielsweise nach Stück verkauft, es ist aber kein Grundpreis erforderlich.

 

Vorschaubild: © THesIMPLIFY / Fotolia.com – © Ulrike Neumann / Fotolia.com

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