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Sanktionslistenscreening: Unwissenheit schützt vor Bußgeld nicht

Veröffentlicht: 29.01.2019 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 29.01.2019
Go to jail

Sanktionen und Handelsembargos werden seit einigen Jahren nicht mehr nur gegen vereinzelte Länder, sondern auch gegen einzelne Personen und Organisationen ausgesprochen. Unternehmen aller Größen, also auch E-Commerce-Unternehmen, sind per Gesetz verpflichtet bei jedem Geschäftskontakt ein Sanktionslistenscreening durchzuführen – unabhängig davon, in welchem Land der Kunde, Lieferant oder Handelspartner sitzt.

Sie fragen sich: Was soll denn bitte eine Sanktionsliste sein?

Eine Sanktionsliste ist laut offizieller Definition ein offizielles Verzeichnis, in dem Personen, Gruppen, Organisationen oder Waren aufgeführt sind, gegen die wirtschaftliche und rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. Während die personen- und organisationsbezogenen Sanktionslisten der weltweiten Terrorismusbekämpfung und der Unterstützung von Embargos dienen, werden die güterbezogenen Sanktionslisten aus politischen und/oder wirtschaftlichen Gründen erlassen.

Sie denken sich: Dann schau ich da halt mal rein und prüfe das?

Wir haben es getestet – wer manuell prüft, braucht Stunden! Denn leider ist die Recherche trotz öffentlichem Zugang höchst komplex und für den Laien aufgrund der sich stets veränderten Daten kaum durchschaubar. Trotz des komplexen und zeitaufwendigen Verfahrens sind Sie als Unternehmer jedoch in der Verantwortung diese Daten zu prüfen, bevor Sie Geschäfte tätigen, also z.B. Pakete versenden oder Güter zum Wiederverkauf einkaufen.

Sie glauben: Trifft für mich als zum Beispiel Fashion-Online-Händler nicht zu?

Die Grenzen des Erlaubten können leicht überschritten werden. Es kann beispielsweise problematisch werden, als Fashion-Online-Händler Tarnanzüge oder als Schuhversender Springerstiefel/Militärstiefel an Personen, Vereine oder Organisationen, die auf Sanktionslisten stehen, zu versenden. Auch Düngemittel, chemische Stoffe oder weitere, auf den ersten Blick harmlose Artikel können zu juristischen Herausforderungen für Händler werden.

Und wie lautet die Lösung?

Der Schutz vor Handel mit gelisteten Personen und Organisationen ist simpel und wenig kostenintensiv. Unter anderem bietet Descartes Händlern im E-Commerce-Business eine Lösung, die für genau diese Herausforderung entwickelt wurde: Dank einfachster Usability und einem zentralen Zugriff auf eine umfassende Auswahl relevanter und globaler Sanktionslisten, unterstützt das automatisierte Screening beim Schutz vor illegalen Geschäften. Ob beim Handel mit Personen, Unternehmen, Organisationen oder Ländern – Descartes Denied Party Screening sichert Ihr Business im Hintergrund, ohne dass Ihr Tagesgeschäft gestört oder Ressourcen aufgewendet werden müssen.

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DPS Gründe

Über den Autor

01 Dirk Haschke

Dirk Haschke ist Vice President Sales DACH & E-Commerce Operations bei der Descartes Systems (Germany) GmbH und verantwortet die strategischen und operativen Entscheidungen des Warenwirtschafts- und Logistikspezialisten pixi*.

Descartes (Nasdaq: DSGX, TSX: DSG) ist der weltweit führende Hersteller von spezialisierten On-demand Software-as-a-Service (Saas) Lösungen zur Steigerung der Effizienz und Erhöhung der Planungssicherheit von Logistik-Unternehmen. Mit Hilfe cloudbasierter Lösungen ermöglicht Descartes Kunden den Datenaustausch mit Handelspartnern, sowie das Erfassen und Archivieren von Zoll- und Sicherheitsdokumente für Wareneinfuhr und -ausfuhr. Als Teil der größten, multimodalen Logistik-Community bilden Kunden von Descartes zahlreiche weitere Logistikprozesse ab. Neben dem Hauptsitz in Waterloo (Ontario, Kanada) unterhält Descartes Niederlassungen und Partner auf der ganzen Welt.

Weitere Informationen auf https://www.descartes.com/de/denied-party-screening

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