Wir wurden gefragt

VerpackG: Braucht es Hinweise oder Siegel zur Systembeteiligung im Shop?

Veröffentlicht: 01.02.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Gelieferte Pakete stehen vor Tür

Wer einen Online-Shop betreibt, der weiß: Informationspflichten gibt es nicht zu wenige. Manchmal gelten sie allgemein, manchmal sind sie produktbezogen und gelten damit nur in bestimmten Fällen. Wird hier nicht sauber gearbeitet, kann schnell eine Abmahnung im Briefkasten landen. Immer wieder einmal fragen Online-Händlerinnen und -Händler, ob das Verpackungsgesetz eine Pflicht aufstellt, darüber zu informieren, dass man seine Systembeteiligungspflicht wahrnimmt oder für das Verpackungsregister LUCID registriert ist.

Zeit, das zu klären – in unserem „Wir wurden gefragt“. Soviel vorweg: Die Antwort ist klar und auch ein Abmahnrisiko besteht in bestimmten Fällen. 

Hinweis auf Systembeteiligung oder Registrierung für das Verpackungsregister

Wohl bekannt ist unter Online-Händlerinnen und Online-Händlern, dass in Sachen Verpackungsgesetz ein erhebliches Abmahnrisiko besteht. Grund dafür ist besonders das Verpackungsregister LUCID: Wer hier nicht auftaucht, ist auch nicht registriert. Und wer nicht registriert ist, obwohl die Registrierung Pflicht wäre, der wird von potenziellen Abmahnern im öffentlich einsehbaren Register schnell einmal vermisst und erhält „aufmerksamer Weise“ (teure) Post. 

Angesichts dieses Risikos ist es allemal nachvollziehbar, dass sich Online-Händlerinnen und -Händler fragen, ob sie auf die Registrierung für das Verpackungsregister oder ihre Systembeteiligung bei einem dualen System im Shop hinweisen müssen, und ob eine Abmahnung drohen könnte, wenn sich ein entsprechender Hinweis dort nicht findet. Noch bedeutender wird diese Frage, da viele duale Systeme sogar Siegel bereitstellen, die Online-Händlerinnen und -Händler im Shop einbauen können. 

Das sagt das Verpackungsgesetz zur Hinweispflicht

Wer das Verpackungsgesetz aufschlägt, findet darin eine ganze Menge an Pflichten. Auch eine, nach welcher Online-Händlerinnen und -Händler auf ihre Systembeteiligung oder Registrierung im Shop hinweisen müssen? Die Antwort lautet: Nein. An keiner Stelle wird im Verpackungsgesetz die Pflicht aufgestellt, dass Besucherinnen und Besucher des Shops im Shop darüber aufgeklärt werden müssen, ob oder wo man sich an einem dualen System beteiligt hat oder ordnungsgemäß für das Verpackungsregister LUCID registriert ist. Zu einem Abmahnrisiko kann es aber dennoch kommen. 

Siegel & Co.: Achtung, Abmahnrisiko! 

„Ist's keine Pflicht, mach ich's halt freiwillig!“, denken sich so manche Händlerinnen und Händler – das zeigt schon die Erfahrung. Gute Gründe gibt es auf jeden Fall: Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfte damit der Eindruck erweckt werden, sich etwa besonders um das Thema Nachhaltigkeit zu kümmern. Nicht zuletzt bieten viele duale Systeme auch optisch attraktive Siegel an, mit denen die Systembeteiligung im Shop beworben werden kann. So kommt es, dass Shops immer wieder mit solchen Siegeln oder anderen Hinweisen auf die Systembeteiligung oder Registrierung werben. Und das ist grundsätzlich abmahnfähig.

Dahinter steckt das Werben mit Selbstverständlichkeiten, welches als irreführende geschäftliche Handlung nach dem UWG unzulässig ist. Das betrifft Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung, die zu ihrem Wesen gehören, aber auch solche Merkmale, die selbstverständlich, da gesetzlich vorgeschrieben, sind.

Verbraucherinnen und Verbrauchern soll nicht als Besonderheit verkauft werden, was ohnehin erwartet werden kann. Nun handelt es sich bei der Systembeteiligung und der Registrierung für das Verpackungsregister LUCID eben um keine Maßnahmen, die Betroffene aus Jux und Tollerei oder jedenfalls freiwillig durchführen, vielmehr passiert das auf Basis gesetzlicher Pflichten. Entsprechend birgt die werbliche Nutzung solcher Siegel und ähnlichem auch Risiken in Sachen Abmahnung.

 

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Bei Fragen zu Anforderungen oder Umsetzungsbedarf im Hinblick auf das Verpackungsgesetz hilft der Händlerbund gerne weiter. Weitere Informationen zum VerpackG gibt es hier.

Kommentare  

#9 Roberto Kießling 2022-06-24 10:02
Hallo liebe Leute,
wir restaurieren kleinere Möbel wie Garderoben ...
und verkaufen sie online, verwenden dafü bereits gebrauchte neutrale Kartons, die schon im Umlauf waren, also beim Endverbraucher.
Müssen wir uns nun registrieren?
danke im Vorraus

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Antwort der Redaktion

Lieber Leser,

vielen Dank für deinen Kommentar. Wirf gerne einen Blick in unseren Artikel zum Thema: onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße

die Redaktion
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#8 Susanne 2022-02-05 14:49
Ich schließe mich den Vorgängern an.
Wer gutes tut oder bezweckt, sollte nicht darum kämpfen müssen, nicht bestraft zu werden!
Aber so ist es leider nicht mehr. Wir leben in einer Zeit, wo gute Entscheidungen und Taten missachtet werden und von einzelnen Menschen versucht wird, diese zu verhindern. (ein Beispiel von vielen: Kaptänin Rackete)
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#7 Barbara 2022-02-04 15:18
Grüße Sie,
danke für den interessanten Beitrag. Ich habe bei meinem kleinen online-shop im Textfeld beim Start 2019 den Vermerk eingefügt, dass ich laut Verpackungsvero rdnung bei Licid unter der Nr....
registriert bin, intuitiv war das meine Reaktion auf die ständige Abmahnerei von der ich ständig höre. Ich dachte mir, das wäre angebracht um sofort entsprechende Transparenz aufzuzeigen.
War das jetzt falsch und droht mir aufgrunddessen jetzt u.U. eine Abmahnung?
Etwas verwirrend...

Vorab danke für eine Antwort.
Grüße

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Antwort der Redaktion

Liebe Leserin,

danke für dein Interesse! Werbliche Hinweise auf Systembeteiligu ng und Registrierung sollten nicht erfolgen, möchte man entsprechende Risiken vermeiden. Bestimmte Darstellungsfor men können wir an dieser Stelle leider nicht beurteilen. Wende dich aber gerne an die Händlerbund Rechtsberatung!

Beste Grüße

die Redaktion
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#6 Sunny 2022-02-03 20:48
gilt dieses auch für Ebay Online Shops oder nur für shops mit website?

Viele Grüße

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Antwort der Redaktion

Liebe Sunny,

das gilt ebenso für Ebay Shops oder Shops auf anderen Marktplätzen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#5 Taki 2022-02-03 14:49
Hallo und vielen Dank für die Infos. Ich finde sowas grausam, dass man für etwas abgemahnt werden kann was war und gut ist. Eigentlich müsste man Lizenzero und Co abmahnen weil die Firmen Logos bereitstellen und damit verwirren. Wir kleinen Shop Betreiber können doch nicht ständig Rechtsanwälte beschäftigen damit wir sicher sind. Danke das es euch gibt. Grüße
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#4 Ernst Breit 2022-02-03 11:27
Das ist genau auch meine Meinung! Früher trugen Raubritter Rüstungen, heute kommen sie im feinen Zwirn und mit Robe daher. Gleich geblieben ist das Beuteschema: arme Leute, die sich nicht wehren können.
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#3 König 2022-02-02 20:42
Sie berichten sehr viel über das Verpackungsgese tzt für Online-Händler/ Shops. Aber nie konnte ich im Text erkennen ob damit nur die Händler gemeint sind die mit Verpackungsmate rial handeln oder dieses verkaufen. Was muss ein Shop machen der z.B. Sportartikel verkauft? Trifft das Verpackungsgese tz dort auch zu ?
Gruß
Rüdiger König

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Antwort der Redaktion

Lieber Herr König,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Verpackungsgese tz richtet sich nicht nur an jene Händlerinnen und Händler, die mit Verpackungen handeln, sondern insbesondere auch an jene, die Verpackungen erstmals mit Ware befüllen und in Verkehr bringen.
Werfen Sie gerne einen Blick auf die Händlerbund-Wis senseite: haendlerbund.de/.../...
Natürlich können Sie sich auch gerne an unsere Rechtsberatung wenden.

Beste Grüße

die Redaktion
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#2 Helmut Schock 2022-02-02 19:06
Der Gesetzgeber sollte sich schämen, für solche Gesetze. Wenn ein online-Händler Logos von Entsorgungsunte rnehmen in seinem Shop aufführt, dann schädigt er doch in keiner Weise einen Verbraucher. Im Gegenteil, er zeigt nur an, dass er seiner Verpflichtung nachkommt und Gebühren für seine Versandkarton usw. entrichtet. Im Übrigen wird genau mit diesem Abfall mehrmals Geld verdient. Der Händler bezahlt Entsorgungskost en und die Entsorgunsfirma verkauft den Papier- und Folienabfall wieder als Rohstoff. Verdient also doppelt daran.Es ist unglaublich, für was für Kleinigkeiten man in Deutschland abgemahnt werden kann. Es sind halt Gesetze von Juristen für Juristen. Das ganze hat nur noch mit Abzocke zu tun und wenig mit Sinn. Kein kleiner Händler kann sich in diesem Gesetzeswirrwar r auskennen und hat auch nicht die Zeit dazu. Aber das juckt den Gesetzgeber mit Sicherheit nicht.
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#1 Cordula Holtwiesche 2022-02-02 14:10
Hallo Herr Dreyer,
das ist interessant; tatsächlich dachte ich bisher immer, es sei Pflicht, diese Siegel im Shop zu zeigen.
Ist es also am sichersten, Siegel und Entsorgungs-Hin weise komplett zu entfernen? Auch wenn sie im Bereich der allgemeinen Shopinformation en abgebildet werden - ab wann gilt die reine Abbildung als Werbung?

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Antwort der Redaktion

Liebe Leserin,

es freut uns, dass wir Ihnen nützliche Informationen liefern konnten. Um unnötige Risiken zu vermeiden, empfiehlt der Händlerbund seinen Mitgliedern, entsprechende Hinweise oder Siegel grundsätzlich nicht zu verwenden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich dies ausschließlich auf die Themen der Systembeteiligu ng bzw. Registrierung für LUCID bezieht, nicht aber auf Entsorgungshinw eise. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Händlerbund!

Beste Grüße

die Redaktion
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