Bekämpfung von Steuerbetrug

Neue EU-Mehrwertsteuer-Vorschriften für Online-Marktplätze

Veröffentlicht: 15.03.2019 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 18.03.2019
Euro-Geldscheine und EU-Flagge

Unternehmen, die außerhalb der EU angesiedelt sind, verkaufen vor allem mit Hilfe von Online-Marktplätzen Waren an EU-Bürger. Steuerbehörden hätten es dabei aber oft nicht leicht, die fällige Mehrwertsteuer bei den Unternehmern einzutreiben – so die Auffassung der EU-Kommission. Den Mitgliedstaaten entgingen dadurch fünf Milliarden Euro Steuereinnahmen pro Jahr, bei der aktuellen Entwicklung wären es im Jahr 2020 bereits sieben Milliarden Euro.

Dieses Thema kommt Online-Händlern sicher bekannt vor: Auf nationaler Ebene hat man dieses Problem ebenfalls erkannt und begegnet dem zurzeit mit der neuen Marktplatzhaftung. Schon seit 2016 gibt es – auch auf EU-Ebene – Bestrebungen, die Lage zugunsten der Beteiligten, insbesondere der EU-Staaten und der Online-Händler, zu verbessern. Deshalb haben sich die EU-Finanzminister nun auf neue Mehrwertsteuer-Vorschriften geeinigt, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission

„Eins nach dem anderen schließen wir die Schlupflöcher, durch die den EU-Staaten Steuereinnahmen entgehen“, so Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. Wie auch in der aktuellen deutschlandweiten Gesetzesänderung haben Online-Marktplätze in diesem Szenario eine tragende Rolle. Händler sollen aber nicht nur durch einen fairen Wettbewerb profitieren: Für sie soll EU-weit die korrekte Abführung der Mehrwertsteuer vereinfacht werden.

Verpflichtende Aufzeichnungen für Online-Marktplätze

Ähnlich wie bei der Marktplatzhaftung sollen in einigen Fällen zukünftig die Marktplätze einen Teil der Pflichten von den Händlern übernehmen und damit den Zugriff auf offene Zahlungen vereinfachen. Dabei soll die Steuer jedoch direkt durch die Marktplätze abgeführt werden. Diese würden steuerlich dann als Verkäufer gelten, wenn sie bestimmte Verkäufe „unterstützen“ – was die EU-Vorgaben künftig genauer regeln sollen. „Dies hängt davon ab, ob die Online-Marktplätze die Bedingungen für die Lieferung festlegen und ob sie an der Bezahlung oder der Bestellung und Auslieferung der Gegenstände beteiligt sind“, heißt es dazu. Die Online-Plattformen werden dabei auch verpflichtet, entsprechende Aufzeichnungen darüber zu führen, welche Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über sie abgewickelt werden.

Mehrwertsteuer-Registrierung über digitales Portal möglich

Auch wird seitens der EU das elektronische Unternehmer-Portal aktualisiert, damit Unternehmen ihren Mehrwertsteuer-Pflichten einfacher nachkommen können. Es ist künftig die „einzige Anlaufstelle“ (One Stop Shop), heißt es. „Bekannt ist so ein Verfahren schon aus dem Bereich elektronische Dienstleistungen, also etwa im Hinblick auf App-Verkäufe. Dort gibt es MOSS, ein Portal, über das sich Angelegenheiten von Händlern bzw. Dienstleistern zentral abwickeln lassen“, weiß Jurist Melvin Dreyer vom Händlerbund. „Wenn dies auch im Hinblick auf Waren umgesetzt wird, bringt das einerseits eine praktische Erleichterung für Händler, andererseits soll es laut der EU-Kommission auch zu Kosteneinsparungen für Händler kommen.“

Die neuen Vorschriften sind Teil eines umfassenden Mehrwertsteuer-Reformplans. Sie gelten voraussichtlich ab dem 01. Januar 2021, müssen zuvor aber noch durch die einzelnen Mitgliedstaaten vor Ort umgesetzt werden. Ab dem 01. Oktober des Vorjahres sollen sich Unternehmen dann registrieren lassen können, um das Mehrwertsteuer-Portal in Anspruch zu nehmen.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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