Wir wurden gefragt

Kann ich weiter Handys der Marke Huawei verkaufen?

Veröffentlicht: 31.05.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 31.05.2019
Huawei Handys im Geschäft

Seit Tagen sind die Medien voll von den Berichten: Der Handelsstreit zwischen China und den USA hat zur Folge, dass Mobiltelefone der Marke Huawei nicht mehr mit Produkten US-amerikanischer Firmen ausgestattet werden dürfen. Dies betrifft neben einigen Hardwarekomponenten auch das Google-Betriebssystem Android (wir berichteten). Uns erreichte nun die Frage eines Händlers, ob er die Huawei-Handys in seinem Lager überhaupt noch verkaufen könne.

Grundlegende Folgen der Lizenzentziehung

Der Streit wird sich vor allem auf neue Geräte auswirken. Huawei darf in Zukunft Android nicht mehr verwenden. Für die Modelle, die sich bereits auf dem Markt befinden, spielt der Streit nur insofern eine Rolle, als dass ein Update auf das anstehende Android 10 wohl nicht möglich sein wird. Ganz auf Android muss Huawei übrigens auch in Zukunft nicht verzichten, denn: Die Rohversion des Betriebssystems ist ein Open-Source-Projekt, auf dass das Unternehmen weiterhin Zugriff hat. Allerdings zählen Anwendungen, wie etwa der Google Play Store, nicht zu dieser Rohfassung. Huawei ist es also lediglich nicht mehr erlaubt, neue Versionen des Android-Betriebssystems für die eigenen Geräte zu veröffentlichen.

Laut der Computerbild bleiben deutsche Händler daher „cool”. Vodafone gab beispielsweise an, weiterhin aktuelle Huawei-Geräte zu verkaufen.

Was Händler tun können

Händler, die also noch Geräte von Huawei haben, können diese ohne weiteres verkaufen. Vor etwaigen rechtlichen Schwierigkeiten müssen Händler in der Regel keine Angst haben: Der Umstand, dass ein Update nicht möglich sein wird, stellt keinen Mangel dar. Die noch auf dem Markt befindlichen Geräte sind für den Kunden ohne Weiteres voll nutzbar.

Empfehlenswert ist es lediglich, den Kunden darauf hinzuweisen, dass ein Update auf Android 10 sehr wahrscheinlich nicht möglich sein wird.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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