Rechtsradar

Keine Privatsphäre in sozialen Medien?

Veröffentlicht: 07.06.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Datensicherheit in offener Schublade

Datenschutz ist wichtig, darin sind sich viele Menschen einig. Wie dieser jedoch aussehen oder umgesetzt werden soll, darüber streiten sich die Geister. Einer Umfrage zufolge sollen 84 Prozent der Deutschen etwa die DSGVO für sinnlos halten und seien nicht sicher, durch die neuen Vorgaben tatsächlich mehr Kontrolle zu erhalten. Der Datenschutz ist ein komplexes Thema in Zeiten, in denen Daten fast schon zu einer eigenen Währung geworden sind, weil diverse Gegenleistungen dadurch erhalten werden können.

Eine Gefahr, die häufig gesehen wird, ist der Verlust der Privatsphäre, zum Beispiel in und durch Social Media. Doch existiert sie dort überhaupt? Zumindest einige Nutzer, die eine Sammelklage gegen Facebook wegen des Datenskandals im Zusammenhang mit Cambridge Analytica eingereicht haben, dürften dies wohl so sehen – 2016 waren die personenbezogenen Daten von Millionen Facebook-Nutzern ohne deren Zustimmung an Dritte weitergegeben und ausgewertet worden. Ihr Gedanke ist aber offenbar nicht selbstverständlich: „Es gibt keine Verletzung der Privatsphäre, da es überhaupt keine Privatsphäre gibt“, soll der Facebook-Anwalt Orin Snyder in einer Anhörung gesagt haben. Dafür, wie Drittanbieter mit den Daten verfahren würden, könne der Konzern nicht verantwortlich gemacht werden. Mehr.

Weitere Neuigkeiten

LG Stuttgart zur Abmahnfähigkeit eines DSGVO-Verstoßes

Apropos Daten: Längere Zeit gab es wenig Neuigkeiten in der Frage, ob DSGVO-Verstöße denn nun eigentlich abmahnfähig sind. Unter Juristen ist man sich uneinig, ob die Verordnung zum Datenschutz den Schritt in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zulässt, oder ein sogenanntes geschlossenen Sanktionssystem aufweist – wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wären dann nicht möglich. Das Landgericht Stuttgart wurde kürzlich vor die Entscheidung dieser Frage gestellt, und entschied sich für die zweite Alternative. Die Klage eines Verbandes gegen einen Händler, der nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung personenbezogener Daten unterrichtet hatte, war damit insofern unbegründet.

Eine generelle Wirkung für den Online-Handel entspringt diesem Verfahren aber nicht. Bisher sind einige wenige Urteile ergangen, die sich in ihrem Ergebnis unterscheiden. Ankommen wird es daher wohl auf eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Auch das OLG München hat sich mit dem Zusammenspiel aus DSGVO und UWG beschäftigt. Dabei ging es allerdings um die Frage, ob die Datenschutzregeln einem Anspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entgegenstehen. Mehr.

Rechtliche Entwicklungen: Was kommt auf den Online-Handel zu?

In Planung sind außerdem einige Änderungen im geltenden Recht. An vorderster Front: das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das auch unter der Bezeichnung „Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch“ rangiert. Nicht grundlos, schließlich sind einige Anpassungen vorgesehen, mit denen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen deutlich eingeschränkt werden sollen.

Am 14. September 2019 treten außerdem weitere Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. An die Legitimierung bei Fernzahlungsvorgängen werden von da an neue Anforderungen gestellt, besonders die doppelte Kundenauthentifizierung (auch: Zwei-Faktor-Authentifizierung oder SCA) soll den Zahlungsverkehr sicherer gestalten. Mehr.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.