Tätigkeitsbericht vorgestellt

Bundeskartellamt treibt Verfahren gegen Amazon voran

Veröffentlicht: 28.06.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.07.2022
Schild Bundeskartellamt

Gestern hat der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, den Tätigkeitsbericht 2017/2018 und den Jahresbericht 2018 vorgestellt. 1.300 Zusammenschlussvorhaben bzw. Fusionen von Unternehmen spielen darin eine Rolle, ebenso wie Bußgelder in neunstelliger Höhe – 376 Millionen Euro gegen insgesamt 22 Unternehmen und Verbände sowie 20 natürliche Personen. Im Jahr 2018 seien überdies Durchsuchungen bei insgesamt 51 Unternehmen durchgeführt worden.

Eine gewichtige Rolle spielen bei der Tätigkeit der Behörde, die sich vorwiegend mit Aufgaben wie der Kontrolle von Zusammenschlüssen und der Aufsicht über den Missbrauch marktbeherrschender Unternehmen beschäftigt, dabei auch Unternehmen wie Amazon oder Facebook. „Wir haben eine klare digitale Agenda. Gegenüber großen Internetplattformen verfolgen wir im wesentlichen zwei Ziele: Wir wollen die Märkte für den Wettbewerb offen halten und das Ausnutzen von Marktmacht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verhindern“, äußert sich Andreas Mundt im entsprechenden Presse-Statement, und bezieht sich dabei gerade auf diese beiden Konzerne. 

Facebook und Amazon überprüft

Zu Beginn 2019 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook abgeschlossen, wonach der Konzern die Daten seiner Nutzer nicht aus verschiedenen Quellen erheben und zusammenführen darf – hiergegen habe Facebook allerdings Beschwerde eingelegt. Das Amt hat dabei aber nicht nur allein die Nutzer im Auge. „Und wir tragen dafür Sorge, dass Wettbewerber, die nicht den gleichen Datenzugang haben wie Facebook, in Zukunft gestärkt werden“, heißt es seitens Mundt. 

Der offene Wettbewerb ist auch die Motivation hinter dem Vorgehen gegen Amazon. Das Bundeskartellamt stört sich hier laut seiner Mitteilung an den Verhaltensweisen und Geschäftsbedingungen des Marktplatz-Betreibers gegenüber den auf der deutschen Plattform tätigen Händlern und überprüft diese. 

Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen

Vergleichsportale, die wegen intransparenter Methoden in der Kritik stehen, beschäftigen die Kartellwächter ebenfalls. „Wir haben bei den Vergleichsportalen Defizite offengelegt, die wir nicht abstellen können“, so Andreas Mundt. Seit die Behörde Mitte 2017 durch den Gesetzgeber erste Kompetenzen im Rahmen des Verbraucherschutzes erhalten hat und damit Untersuchungen einleiten kann, habe eine neu eingerichtete Abteilung eine Sektoruntersuchung zur Fairness und Transparenz der Portale abgeschlossen.

Eingriffsmöglichkeiten auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seien im Bereich Verbraucherschutz allerdings bislang nicht eingeräumt worden. „Es wäre sicher im Sinne der Verbraucher, wenn der Gesetzgeber einen zweiten Schritt gehen würde und uns gewisse Eingriffsbefugnisse gerade mit Blick auf die digitale Wirtschaft einräumen würde“, bemängelt Mundt weiter – dies wäre vielleicht auch im Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen. So bemängeln Online-Händler immer wieder Wettbewerbsnachteile gegenüber großen, möglicherweise marktbeherrschenden Unternehmen. Weiterhin soll eine Sektoruntersuchung zum Thema Online-Werbung ein besseres Verständnis der digitalen Werbemärkte ermöglichen, auch Nutzerbewertungen auf digitalen Portalen werden näher beleuchtet.

Die Berichte können auf der Webseite des Bundeskartellamts eingesehen werden.

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