Rechtsradar

BGH: Kein Abmahnmissbrauch durch Deutsche Umwelthilfe

Veröffentlicht: 05.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.07.2019
Welt als Herz unter Pflanzen

Die Deutsche Umwelthilfe stand in der Kritik: Die Organisation, welche unter anderem rund um den Dieselskandal sehr aktiv ist, fiel durch ihre Abmahntätigkeit auf. Ein Autohaus war wegen fehlender Informationen zum Treibstoffverbrauch und dem Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) von der Organisation abgemahnt worden und beschritt dann den gerichtlichen Weg. Die Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich, da die Umwelthilfe nur daran interessiert sei, Honorare bzw. Einnahmen zu erzielen. Der Schutz der Verbraucher – welcher der satzungsmäßige Zweck der Organisation ist – trete dagegen in den Hintergrund.

Die Gerichte in erster und zweiter Instanz gaben der DUW Recht. Das Autohaus legte dann Revision zum BGH ein – welcher diese nun zurückwies: Der Einwand der Rechtsmissbräuchlichkeit war vom vorhergehenden Gericht zu Recht verneint worden. Wie aber kam es zu diesem Einwand überhaupt? Es ging um die Finanzierung der Deutschen Umwelthilfe. Etwa nimmt diese mit Abmahnungen so viel Geld ein, dass andere Projekte dadurch querfinanziert werden können. Aber auch die Bezahlung der Mitarbeiter spielte eine Rolle. Mehr.

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Fairer Wettbewerb: Gesetzgebungsprozess läuft

Der Handel solle fairer werden – deshalb soll ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden. Zu einem großen Teil beschäftigt sich der Entwurf des Gesetzes für den fairen Wettbewerb mit dem Thema der Abmahnungen. Die zu erfüllenden Anforderungen von Abmahnern sollen wachsen, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sollen eingedämmt werden. Zusammenfassend lässt sich der Prozess wie folgt: 2018 kam es zu einem Referentenentwurf, dieses Jahr folgte dann ein Entwurf der Regierung. Dieser änderte noch einmal einige ursprünglich vorgesehene Regelungen ab.

Zuletzt warf nun der Bundesrat ein Blick auf das Vorhaben: Hier wurden mit einer Stellungnahme ein paar weitere Änderungen vorgeschlagen. Diese haben unterschiedliche Beweggründe – sind teils einfach nur sprachlicher beziehungsweise redaktioneller Natur, aber auch die Rechtsmissbräuchlichkeit kommt zum Zug. Durch die Anpassung einer Vorschrift im Hinblick auf die Finanzierung solcher Prozesse würde es noch zu einer kleinen Verschärfung kommen. Fertig ist das Gesetz allerdings auch jetzt noch nicht. Mehr.

Online-Matratzenkauf kann widerrufen werden

Mit dem Kauf einer Matratze im Jahr 2014 hat die Lösung ihren Anfang genommen: Die Frage war, inwiefern Matratzen vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen werden dürfen. Auf Basis europarechtlicher Vorgaben sieht das deutsche Recht eine Ausnahme für versiegelte Waren aus Gründen der Hygiene oder des Gesundheitsschutzes vor. Nachdem sich vor Kurzem schon der EuGH dazu äußerte, hat nun auch der BGH für diesen Fall entschieden: Online gekaufte Matratzen fallen nicht unter diese Ausnahme. Auch dann nicht, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Mehr. 

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