Kurzmeldung

Bayerischer Wirt verklagt Google

Veröffentlicht: 15.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.07.2019
Schneller Kellner

Wer bei Google nach Geschäften und Gastronomiebetrieben sucht, der wird neben den Öffnungszeiten und Bewertungen auch Angaben zu Stoß- und Wartezeiten finden. Dieses Serviceangebot stößt einem Wirt aus Bayern sauer auf, denn: Es entspräche nicht der Wahrheit.

Lügt Google?

Laut Google sollen Gäste des Bräustüblers mit über einer Stunde Wartezeit rechnen. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit, äußert der Geschäftsführer Peter Hubert gegenüber der LTO. Die von Google angegebenen Zeiten entsprechen laut dem Wirt häufig nicht der Wirklichkeit. Das ist natürlich ärgerlich, denn das Angeben einer solch langen Wartezeit könnte dafür sorgen, dass potentielle Kunden lieber woanders hingehen.

Bereits seit 2017 ärgere sich der Wirt über die seinen Angaben zu Folge unrichtigen Wartezeiten der Suchmaschine. Daraufhin habe er eine Richtigstellung von Google verlangt. Das Unternehmen habe aber angegeben, dass die Daten auf einem Algorithmus beruhen und daher nicht veränderbar seien.

Klage auf Unterlassung

Allerdings hat sich – nachdem in verschiedenen Medien über den Fall berichtet wurde – die angegebene Wartezeit seit Freitag normalisiert. „Da muss jemand auf einen Knopf gedrückt haben", vermutet der Wirt.

Der Wirt möchte Google nun dennoch via einer Klage dazu verpflichten, unrichtige Angaben in Zukunft zu unterlassen. Die Klage sei auch bereits zugestellt worden – in Deutschland. Thomas Glückstein, der Anwalt des Wirtes, behauptet, dass Google die Zustellung der Klage in Deutschland nicht akzeptieren wolle. Die Standorte in Deutschland hätten nichts mit den Google-Diensten zu tun. Vielmehr müsse die Klage an die Zentrale in den USA zugestellt werden. „Google versucht, künstliche Hürden aufzustellen, um potenzielle Kläger von der Inanspruchnahme von Rechtsschutz abzuschrecken“, kommentiert der Anwalt laut LTO dieses Verhalten. Immerhin unterhalte Google große Büros in Deutschland, habe hier auch eine eigene Rechtsabteilung und beschäftige Entwickler, die an weltweiten Google-Diensten arbeiten.

Der Termin in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht München ist für den 28. August angesetzt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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