Obhutspflicht gegen Warenvernichtung

Umweltministerin pocht auf neue Regelungen für Händler

Veröffentlicht: 07.08.2019 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 07.08.2019
Kleidung in Box

Seit Wochen schon wird das Thema der Vernichtung von Waren und retournierten Artikeln in der Branche heiß diskutiert. Nachdem bereits die Grünen Anfang Juni ein Verbot der Retouren gefordert haben, legt das Bundesumweltministerium nun einen Gesetzentwurf vor. Umweltministerin Svenja Schulze will mit der „Obhutspflicht“ die Händler stärker in die Pflicht nehmen, Waren „gebrauchstauglich“ zu halten.

Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschlagen

Dies beinhaltet unter anderem „Sorgfalt bei Transport und Aufbewahrung, ermäßigten Verkauf oder die Spende des Produkts“, wie das Handelsblatt mit Verweis auf eine dpa-Meldung schreibt. Am Dienstag ging ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bei Fachverbänden und Behörden der Länder ein. „Jährlich werden in Deutschland Schätzungen zufolge Waren im Wert von über sieben Milliarden Euro vernichtet“, heißt es von Svenja Schulze in der Meldung. „Dahinter stehen rein betriebswirtschaftliche Überlegungen. Das passt nicht in eine Zeit, in der die Menschheit deutlich mehr verbraucht als unser Planet hergibt.“ Mit den neuen Pflichten soll genau geregelt werden, wie Verkäufer mit Restposten und Retouren umgehen sollen.

Mehr Transparenz im Umgang mit Retouren

So soll es den Verkäufern künftig verboten werden, Waren zu vernichten, die noch verwendet werden könnten. „Neuwertige Hosen und Schuhe vernichten, weil gerade die Saison vorbei ist, oder teure Uhren zerstören, damit ihr Preis möglichst hoch bleibt – all diese Praktiken werden wir in Zukunft unterbinden“, so die Forderung der Umweltministerin. Stattdessen sollen diese entweder erneut zu günstigeren Preisen verkauft oder gespendet werden. Auch die aktuelle Intransparenz darüber, wie viel die Händler tatsächlich vernichten, kritisiert sie. Das soll sich mit einer klaren Dokumentation über den Umgang mit Retourenware ändern. Erst wenn ein Artikel weder verkauft, noch gespendet oder anders verwendet werden kann, sei eine Vernichtung zulässig, so die Forderung der Politikerin.

Bei der Umsetzung zur geforderten Obhutspflicht könnten sich die deutschen Behörden Frankreich zum Vorbild nehmen. Hier wurde bereits ein überarbeiteter Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vernichtung von Retouren verhindern und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft stärken soll (wir berichteten).

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#6 Jens 2019-08-09 13:58
da sieht man mal wieder eindrucksvoll, wie ungebildet und lebensfremd manche Politiker (hier: Frau Schulze) sind.
Schlimmer ist noch, dass diese geistige Diarrhoe auch noch ständig aus denen herausplatzt...

Da wundert es nicht, dass bei der Bundeswehr 150 Mio€ für Berater ausgegeben werden! Kein einziger Politiker hat einen Plan, von dem, was sein Job zu sein scheint. Meinen diese Leute im Erst, dass Vernichtung von Waren freiwillig geschieht? Keiner vernichtet gerne sein Eigentum - es ist schlicht nur die kostengünstigst e Lösung..
(ich brauche hier in diesem Forum keinem Beispiele zu machen, wieso weshalb warum)

Wie bei vielen Diskussionen, wird wieder mal auf den Händler eingedroschen, anstatt mal selbstreflektie rend anzuerkennen, dass man selbst (die Politik) mit Ihren Lakaien "diesen sog. Verbraucherschü tzern" das Problem erst heraufbeschwore n hat. Passt aber alles gerade schön in die Diskussion um die Erderwärmung..
man man man ... und da soll man mal nachhause schreiben, es gehe einem gut...
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#5 Andree 2019-08-09 10:31
Genauso ist es.
Ich verkaufe u.a. technische Produkte z.B. Zündspulen.
FÜr einen betimmten Hersteller sehen die auf den Bildern alle fast gleich aus, sind die aber nicht.
Wichtig ist die Teilenummer die muss passend sein, steht alles in der Beschreibung aber das Problem ist:

Liest kaum einer. In der Beschreibung steht der Hersteller, dass Bild sieht aus wie die Spule des Käufers, geklickt fertig.
Dann wird die aufgebaut und man stellt fest passt nicht, bzw funktioniert nicht.

Ware geht zurück, hat aber starke Abdrücke von den Schrauben. Kann man nicht mehr als neu verkaufen wird jeder reklamieren.
Einstellen nue lohnt eigentlich nicht.

Der Fehler liegt hier darin das die Kunden nicht mehr lesen.
Aber die Politik drischt wieder auf die Händler ein, weil:

Politiker kann jeder werden und viele Politiker waren nie im Geschäftsleben.
Wie sagte mal Sigmar Gabriel:
"Politiker sind eigentlich Universalstümpe r, wissen von allem ein bisschen, aber von nichts wirklich etwas"!
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#4 Fjörn 2019-08-08 15:01
Frau Schulze darf gerne, aus eigener Tasche, jedem Händler das B-Waren Lager bezahlen, mal schauen wie viele Minuten sie zahlen kann bis sie völlig pleite ist.

Der Kunde soll einfach deutlich mehr für selbstverschuld ete Retouren bezahlen, fertig.
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#3 Heidemann 2019-08-08 11:49
und noch so ein Trick - um die kleinen endgültig los zu werden.
welcher von diesen vernichtet schon Artikel ,und versucht nicht alles ,um irgendwie noch aus den negativsten Geschäften heraus zu kommen ?
es wird wohl damit enden - das ähnlich Verpack G - selbst die Umweltbewusstes ten - jeden Schnipsel Papier mehrfach Dokumentieren müssen - mit Foto´s ,Gewicht ,Rechnungen
noch grausamer könnte es "Reparatur"-Fir men erwischen - (z.B. Änderungsschnei derei - Reißverschluß 7 Gramm rausgetrennt - Foto - Reißverschluß eingesetzt 10 Gramm (Neu - dann mit Rechnungsnachwe is - Alt aus welchen bestand ? - Registriernumme r .........) - Foto - das verwendete Garn Foto - eventueller Fusselabfall Foto - am Ende nochmal wiegen und Foto - Nähmaschinenlau fzeit mit Stromzähler) - das ließe sich endlos fortsetzen.
und jetzt kommt Amazon daher - Eine Schiffsladung Rücksendungen Kleider - als Spende für die New Yorker Börse und fertig !
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#2 Christian Schoeller 2019-08-08 09:26
Kein Händler vernichtet gerne Ware. Die Ursache für die Vernichtung der Ware liegt sehr häufig im Zustand der Rücksendungen. Aufgabe des Händlers ist es, Ware so zu beschreiben wie sie sich darstellt damit der Kunde vor dem Kauf zweifelsfrei weiß, was er erhält. Das ist nicht immer einfach, weil die Beschreibung auch Teil der Werbung ist.

Leider sind Rücksendungen sehr häufig unvollständig, die Ware ist verkratzt und schon benutzt, sie ist beschriftet, die Verpackungen sind beschädigt. In vielen Fällen ist es unmöglich, diese Ware wieder in einen Zustand zu versetzen der der Neuware entspricht.

Ein Verkauf über B-Waren Kanäle ist nur ausnahmsweise möglich.

Aus unserer Sicht wäre viel erreicht, wenn Verbraucher mit Ware, die sie zurücksenden wollen, respektvoller umgehen würden und die Händler rechtlich stärkere Möglichkeiten hätten, die Rücknahme "verdorbener" Ware (im Sinne der Verkaufbarkeit) zu verweigern.
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#1 Andree 2019-08-08 08:27
Ach Frau Schulze, würde ein Politiker nur einmal nachdenken.....
Wer soll das bezahlen?
Der Verbraucherschu tz sorgt ja dafür das die Verbraucher da leicht mit durchkommen.

Leider mal wieder nicht zu Ende gedacht....
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