Fehlender Grundpreis

Wird die neue Google-Bildersuche zur Abmahnfalle für Online-Händler?

Veröffentlicht: 13.08.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Geöffnete Google Suche auf Handy

Der Suchmaschinenanbieter Google hat an der Optik seiner Bildersuche geschraubt: Künftig erscheinen die Suchergebnisse nicht mehr wie gewohnt zwischen den Kacheln, sondern in einem Seitenfenster rechts. Dadurch soll nicht nur die Suche ansprechender aussehen, auch das Shopping-Erlebnis soll damit verbessert werden: Sucht der Nutzer nach Bildern von Produkten und klickt auf eines der Bilder, welche aus einem Shop gezogen wurden, so erscheinen Details, wie etwa der Produktname, Marke und Preis, sowie die jeweilige Verfügbarkeit (wir berichteten). Diese verbesserte Ansicht könnte nun aber für Online-Händler das Risiko einer Abmahnung enthalten.

Nachtrag der Redaktion vom 28.08.2019: Die rechtlichen Hintergründe zur Haftung des Händlers bei der fehelnden Grundpreisangabe haben wir in diesem Beitrag dargestellt.

Keine Grundpreisangabe

Für das verbesserte Sucherlebnis zieht sich Google die entsprechenden Daten von den Online-Shops. Dabei kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen: Beispielsweise wird nicht bei jedem Produkt ein Gesamtpreis angezeigt. Was Google allerdings nach unserer Stichprobe mit unterschiedlichen Produkten gar nicht anzeigt, ist der Grundpreis. Dieser muss aber bei grundpreispflichtigen Produkten immer dann angezeigt werden, wenn mit dem Gesamtpreis geworben wird. Das kann für den Online-Händler nach aktueller Ersteinschätzung zum Problem werden: Dieser hat keinen Einfluss darauf, welche Daten sich Google für das Suchergebnis vom Shop zieht; dennoch ist der Händler hier in der Haftung und zwar auch dann, wenn der Grundpreis im eigentlichen Shop korrekt angegeben wird. 

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Was können Händler tun?

Ein Tipp kann Händlern an dieser Stelle leider noch nicht gegeben werden. Zumindest für Ebay-Händler gibt es allerdings erst einmal Entwarnung: Wer auf Ebay handelt, sollte den Grundpreis nämlich ohnehin mit in die Überschrift einbauen, damit dieser auch wirklich überall angezeigt wird. Da sich Google die komplette Artikelbezeichnung zieht, findet der Grundpreis so auch Platz in der neuen Bildersuche:

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#21 Jens 2019-09-09 01:41
Wir sind selbst nur ständig am jammern. Das ist doch armselig! Viel mehr müssen wir auf die Abmahnwelle durch Demonstrationen und öffentliche Arbeit reagieren.

Es ist doch ersichtlich wer sonst letztendlich davon profitiert! Und wer weiß was für Gesetze noch auf uns in naher Zukunft kommen werden, wenn wir nichts unternehmen. Am Ende gewinnen die Lobbyisten! Spätestens jetzt müssen Aktionen her!

Ich appelliere: Lass gemeinsam zuerst die Medien, Youtuber, einflussreiche Persönlichkeite n, etc. darauf aufmerksam machen und folglich uns für Demonstrationen anmelden.
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#20 Mensch 2019-09-05 14:00
Vorschlag an alle und das meine ich Ernst: DSGVO, Grundpreis, EU Meinungs-Diktat ur, BRD Selbiges, und so weiter...

Der Vorschlag lautet, dass man seine Seiten und Angebote den massenfressende n Medien einfach entzieht. Schluss mit der Berreicherung auf unsere Kosten!

Weltnetzseite mit Zugansdaten sichern und den Inhalt gegen Einlesen von Außen schützen. Nach der DSGVO Zwangsverordnun g machen das viele Blog und Forenbetreiber. Anders geht es nicht mehr! Geschlossene Gesellschaft halt...

Ich meine jeder schließt heutzutage seine Haustüre ab... wo ist das Problem einfach mal anzuklingeln. (der Zugang für den Besucher muss einfach sein und für Google Bots und Co. unmöglich)

Gleichzeitig kann man sein Hausrecht geltend machen und sich gegen Abmahner schützen: man bindet beim Betreten der Seite eine Klausel ein, dass Abmahner nichts negatives gegen den Seitenbetreiber machen dürfen. Eine Einigung auf friedliebendes Verhalten beim Betreten.

Google und Co. sind Globalisten durch und durch.. die Entwicklungen und Verknüpfungen reichen bis in die tiefsten Schubladen, die man sich vorstellen kann. Also macht Euch unabhängig.

Gruss
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#19 Händlerbund 2019-08-22 13:29
Hallo Frau Borges,

wir können Sie beruhigen, denn gegen die Google Bilderanzeige gibt es bisher keine gerichtliche Entscheidung und Ihr Shop ist weiterhin sicher. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Google nachbessert und informieren, sobald es Neuigkeiten dazu gibt. Das Ergebnis Ihrer Shop-Tiefenprüf ung bleibt von der Darstellungsfor m durch Google unberührt und ist somit einwandfrei.

Viele Grüße,
Ihr Händlerbund
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#18 Angela Borges 2019-08-20 19:36
ich habe gerade mit einem Fachinformatike r gesprochen, tolle Idee vom BGH bei Google nicht die Bilder anzeigen zu lassen, dann brauche ich auch keinen Shop weil ich nicht gefunden werden. Sehr witzig. Ich habe meinen Shop von euch tiefenprüfen lassen. Dabei hätte man mich schon auf die Thematik aufmerksam machen müssen.
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#17 Redaktion 2019-08-20 09:04
Hallo liebe Leser,

wir verstehen den Unmut. Unsere Juristen haben für euch noch einmal die gängige Rechtsprechung zu solchen Haftungsfragen in einem Artikel zusammengefasst :

onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße,
die Redaktion
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#16 Jules 2019-08-16 10:36
Mein Verständnids dieser Thematik: Google macht da gar nichts "selbst" sondern zeigt diese Informationen nur an, wenn die im Code der Website nach Schema.org oÄ ausgewiesen werden.

Demnach ist es jedem Online-Shop Betreiber selbst überlassen, wie ob und in welchem Umfang er das nutzen möchte?
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#15 internet-Harbur 2019-08-15 19:14
Das ist ja so als das man mit einem Bein im Knast steht.Da man nicht Stündlich prüfen kann ob ein Händler für sich was geändert hat was völlig falsch ist.So kann man Wetbewerber loswerden und noch dran Verdienen.......
Das geht garnicht.
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#14 Helma Spona 2019-08-15 13:04
Ich frag mich, wo mein Kommentar von gestern ist?
Es kann doch nicht richtig sein, dass jemand für Informationen haftet, die ein dritter ungefragt unvollständig auf seine Seite übernimmt? Wenn das deutsches Recht ist, dann ist es Zeit auszuwandern.

Das wäre ja eine einfache Methode unliebsame Mitbewerber zu schädigen. Man stellt eine Website ins Internet auf der Angebote der Konkurrenz zu sehen und verlinkt sind und diese stellt man so dar, dass sie abmahngefärdet sind. Der Konkurrent kann ja nichts machen, denn er hat ja keinen Zugriff auf die Seite und dann benachrichtigt man den richtigen ABmahnanwalt und schon darf der Konkurrent blechen? Das kann so nicht sein, denn wozu gibt es eine Impressumspflic ht, wenn nicht der Seitenbetreiber sondern Dritte für Inhalte haften?

Sorry, da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
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#13 Markus 2019-08-15 09:30
Ich kann mir das auch nicht vorstellen das ein Händler dafür verantwortlich gemacht werden kann. Zu mal ich nicht mal Google-Shopping -Verkäufer bin.

Es ist ja wohl ein Riesenunterschi ed ob irgend jemand Drittes meine Artikel "bewirbt" oder ich selbst.
Ist stelle mir das gerade vor das jemand in einem Laden kommt und dort ein Artikel mit Preis und Grundpreis fotografiert und lässt den Grundpreis auf dem Foto fehlen. Jetzt geht der Jenige her und druckt das Foto aus und klebt es Draußen irgendwo auf einem Stromkasten und "wirbt" damit ohne das der Ladenbesitzer davon weiß. Da soll dann der Ladenbesitzer dafür abgemahnt werden können? Glaube ich nicht.
Dann könnte man Aldi und CO in den Ruin treiben
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#12 Sascha Katzenstein 2019-08-14 16:05
Ich bin mir genau wie Steffen zu 100% sicher, das einen hier keine Gericht verurteilt! Wenn ich keinen Auftrag für die Werbung gegeben habe und Google sich die Daten nicht vollständig zieht so obliegt dies nicht meiner Verantwortung!!!
Wenn dies möglich wäre, dann ziehe ich demnächst die Daten meiner mitbewerber unvollständig und die werden abgemahnt, genial ;-))
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