Wegen Geschmacksverstärkern

In Weimar heißt der Döner jetzt Drehspieß

Veröffentlicht: 28.10.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 28.10.2019
Slawomir Fajer / Shutterstock.com

Wer in Weimar heute einen Döner essen möchte, könnte vor einem Problem stehen, denn: Der Döner heißt jetzt Drehspieß. Verantwortlich für diese Umbenennung sind besonders aufmerksame Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungsamtes der Stadt Weimar.

Deutsches Lebensmittelbuch

Diese Mitarbeiter haben laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung einen Blick ins Deutsche Lebensmittelbuch geworfen. Beim Lebensmittelbuch handelt es sich um eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Der Döner ist in dem Leitsatz für Fleisch und Fleischerzeugnisse genannt. Dort heißt es, dass der Dönerspieß aus Fleisch besteht. Dieses Fleisch darf mit Salz, Eiern, Gewürzen, Öl, Zwiebeln, Milch und Joghurt abgeschmeckt werden.

Großhändler benutzt Geschmacksverstärker

Bei einer Kontrolle eines Großhändlers fiel der Behörde auf, dass für die Produktion der Spieße auch Geschmacksverstärker verwendet werden. Diese sind aber im Lebensmittelbuch nicht als Bestandteil des Döners vorgesehen. Ein Spieß mit Geschmacksverstärkern darf daher nicht Döner genannt werden.

Da die Dönerläden in Weimar ihre Spieße alle von diesem Großhändler beziehen, musste die Umbenennung zum Fleischspieß stattfinden. Und die Kunden? „Alle sagen trotzdem noch Döner“, wird ein Imbissinhaber von der Mitteldeutschen zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#5 Sinn&Voll 2019-11-05 11:39
Interessant, daß die Bezeichnung für ein "vernünftiges" Produkt steht (OHNE Geschmacksverst ärker), und noch interessanter, daß sich Leute drüber aufregen, daß man weniger wertige Dinge nicht als etwas besseres bezeichnen darf. Genau genommen war das vorher quasi ein Etikettenschwin del, der ist aufgeflogen, und wurde korrigiert. Völlig in Ordnung, und leider bei sehr vielen anderen Produkten in der Nahrungsmittelb ranche auch nötig.
Zitieren
#4 UuuUUUUUUUUUUU uUwe 2019-11-04 09:26
Hallo Bürger Wessi, da wird einem ja einiges klar, wenn sich bei euch die Behörden um das Wahlergebnis kümmern. Bei uns machen das die Bürger noch selbst. Uwe nicht Wessi
Zitieren
#3 WA 2019-11-02 18:18
Die pragmatische Lösung:
Selbsterstellte !! Bilder vom zu verkaufenden Essen aufhängen, mit Nummern (die Chinesen machen es vor) und dann zeigt der Kunde aufs Bild und man weiß was er will. Das hilft dann auch der Völkerverständi gung. Und wer kann sagt 1x 73 mit 57 und 16.
Noch Fragen?
Zitieren
#2 Michael 2019-10-31 10:54
Und wie nennt man Drehspieße dann zukünftig, die ohne Geschmacksverst ärker sind und nicht auf einem Döner basieren? Spießfleisch? Rundfleisch?

Ohje, und wie nennt man dann künftig asiatisches Essen in Deutschland generell?

Das wirft riesige Probleme auf. Ich hoffe hier greift die EU helfend der deutschen Lebensmittelübe rwachung unter die Arme und bringt viele neue Regelungen und Abmahnmöglichke iten in Umlauf, damit jedem geholfen wird.
Zitieren
#1 öjendorfer 2019-10-30 23:11
Lächerlich diese Anordnung da in Thüringen.
Die Behörden sollten sich mal lieber um das Wahlergebnis in ihrem Land kümmern.
Da können sie noch was lernen, aber nicht bei solch einem Quatsch !

mfg
ein Hamburger (Bürger- Wessi )
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.