Jahresausblick 2020

Welche rechtlichen Änderungen erwarten Online-Händler?

Veröffentlicht: 19.12.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 20.12.2019
Licht geht auf 2020

Dieses Jahr ging besonders schnell vorbei, oder? Rechtlich ist in den letzten Monaten eine Menge passiert. Nun steht das Jahr 2020 vor der Tür und wartet mit neuen Gesetzen, wiederkehrenden Aufgaben und sicherlich auch einigen wichtigen Urteilen auf. Es verspricht, Online-Händler weiterhin auf Trab zu halten, auch wenn so ein gewaltiges Vorhaben wie die DSGVO nun nicht ansteht. Auch ihr „Schwestergesetz“, die E-Privacy-Verordnung, welche eigentlich ebenfalls 2018 schon in Kraft treten sollte, wird im kommenden Jahr vermutlich erstmal nicht in Kraft treten. Dafür stehen Änderungen im UWG an: Hier soll es Anpassungen geben, mit denen Abmahnmissbrauch eingeschränkt werden soll. Und auch im Bereich der Steuern bewegt sich etwas: Bestimmte Waren werden künftig ermäßigt besteuert.

Einen Überblick über anstehende oder verworfene gesetzliche Änderungen, ausstehende Urteile und sonstige rechtliche Neuigkeiten gibt es in diesem Jahresausblick.

Allgemeines – Was kommt auf Online-Händler zu?

Energiekennzeichnung von Leuchten entfällt zum 25. Dezember 2019

Leuchten müssen, wie viele andere elektrische Geräte, hinsichtlich ihrer Energieeffizenz gekennzeichnet werden – zumindest noch. Zum 25. Dezember wird diese Pflicht durch eine neue Verordnung für Händler und Lieferanten aufgehoben. Das Energieeffizienzlabel muss dann nicht mehr gezeigt werden, ob nun an einem Ausstellungsstück oder im Shop. Aber Achtung: Für Lampen gilt diese Änderung nicht! Diese müssen auch ab dem 25. Dezember 2019 weiter gekennzeichnet werden. 

Weitere Informationen zur Aufhebung der Kennzeichnungspflicht für Händler gibt es in unserem Beitrag.

Pflichtmeldungen nach Verpackungsgesetz

Um den Jahreswechsel müssen Händler, die für ihre Verpackungen die Systembeteiliungspflicht wahrnehmen, ihre Pflichtmeldungen erfüllen. Dabei müssen insgesamt vier einzelne Meldungen wahrgenommen werden: Inhaltlich geht es zum einen um die Jahresabschlussmeldung für 2019. Hier muss angegeben werden, welche Mengen tatsächlich in Verkehr gebracht wurden. Zum anderen muss angegeben werden, welche Mengen im nächsten Jahr voraussichtlich in Verkehr gebracht werden. Beides muss jeweils einzeln gegenüber den genutzten dualen Systemen und der zentralen Stelle Verpackungsregister gemeldet werden. Wann genau die Meldungen gemacht werden sollten, hängt von den jeweiligen Vorgaben des dualen Systems ab. Die Meldung muss dann unverzüglich auch an die Zentrale Stelle erfolgen.

Mehr Informationen zu den vier Pflichtmeldungen gibt es in unserem Beitrag

Die Universalschlichtungsstelle kommt

Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen, können zur Klärung von Streitigkeiten die außergerichtliche Streitbeilegung nutzen. Für Online-Händler ist es in aller Regel freiwillig, sich an solch einem Verfahren zu beteiligen. Für Unternehmer, die nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zur Teilnahme verpflichtet sind oder sich selbst verpflichtet haben, kann zum Jahreswechsel eine Änderung ihres entsprechenden Hinweises nötig werden. Falls bisher die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig war und im Hinweis genannt wurde, sollte diese Bezeichnung zum 1. Januar 2020 durch „Universalschlichtungsstelle“ ersetzt werden – es kommt nämlich zu einer Umbenennung.

Weitere Informationen gibt es in unserem Beitrag.

Newsletterverbot auf Whatsapp

Nicht gesetzlicher Natur ist das Newsletterverbot auf Whatsapp – hierfür hat sich der Messenger-Dienst selbst entschieden. Seit dem 7. Dezember dürfen mittels Whatsapp keine Newsletter mehr versendet werden. Für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch seien die Produkte von Whatsapp nicht bestimmt. Einem Missbrauch will das Unternehmen auch mit rechtlichen Schritten begegnen.

Weitere Informationen gibt es in unserem Beitrag.

Abmahnmissbrauch: Gesetz für den fairen Wettbewerb

Eigentlich war geplant, dass das Gesetz für den fairen Wettbewerb noch 2019 vom Bundestag verabschiedet wird. Zur Zeit ist es jedoch wieder ruhiger um den Entwurf des Gesetzes geworden, das missbräuchliche Abmahnungen deutlich einschränken soll. Nächstes Jahr wird es hierfür sehr wahrscheinlich Neuigkeiten geben. Konkrete Informationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, es ist aber von einer Überarbeitung des Gesetzentwurf auszugehen, nachdem es bei der Sachverständigenanhörung im Oktober viel Kritik gegeben hat.

Steuern – Neue Kleinunternehmergrenze und mehr 

7 Prozent MwSt auf E-Books und Hygieneartikel

Für einige Waren gelten demnächst der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Durch das Jahressteuergesetz 2019 (JStG) wird der Steuersatz einerseits für E-Books gesenkt, andererseits auch für Hygieneprodukte für Frauen, wie zum Beispiel Tampons. Hier werden künftig nur noch 7 Prozent MwSt fällig. Hinsichtlich der Hygieneprodukte soll die neue Besteuerung ab dem 1. Januar 2020 gelten, für E-Books gilt die neue Besteuerung bereits seit dem 18. Dezember.

Mehr Informationen hierzu gibt es in unserem Beitrag.

Bonpflicht und Kassengesetz 

Die „Bonpflicht“ sorgte zum Jahresende für Aufsehen: Bei Nutzung einer elektronischen Registrierkasse muss es auch zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons kommen – eine entsprechende Zettelflut in Geschäften wie Bäckereien wird befürchtet, eine digitale Lösung soll es aber ebenfalls geben. Gelten soll die Bon-Pflicht ab Januar 2020. 

Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen bei der Nutzung elektronischer Kassensysteme, die vor allem im stationären Geschäft, Hotels oder Gastronomie genutzt werden und zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Ab dem 1. Januar 2020 gelten strengere Regeln bei der Kassenführung – mit neuen Sicherheitsmodulen soll insbesondere Manipulation vermieden werden. Nachrüstbare Kassen, die bis zum 31.12.2019 erworben wurden, müssen bis zum 30.09.2020 nachgerüstet werden. Für nicht aufrüstbare Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2022. Darüber, dass die genutzte Kasse nicht aufrüstbar ist, sollte vom Hersteller eine Bestätigung eingeholt werden. Außerdem muss generell binnen eines Monats an das Finanzamt eine Meldung erfolgen, falls eine Kasse erworben oder außer Betrieb genommen wird.

Wir empfehlen, sich bei Fragen an den Steuerberater zu wenden. Informationen gibt es außerdem im Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen.

Neue Kleinunternehmergrenze und Co.

Nicht nur Steuersätze ändern sich zum Jahreswechsel, generell ist im Bereich Steuern einiges los. Der Mindestlohn steigt ab Januar von 9,19 Euro auf 9,35 Euro, Altcomputer mit steuerlich relevanten Unternehmensdaten müssen statt zehn nur noch fünf Jahre aufbewahrt werden und Bußgelder für Vergehen im EU-Ausland können nicht mehr als Betriebsausgabe angebracht werden. Für viele Online-Händler besonders relevant: Durch das dritte Bürokratieentlastungsgesetz soll die Grenze für Kleinunternehmer ab dem 1. Januar 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben werden. Bei der Einkommenssteuer steigt der Grundfreibetrag auf 9408 Euro. 

Für weitere Informationen zu Änderungen im Bereich Steuern empfehlen wir, sich an den Steuerberater zu wenden. 

Welche Gesetzesvorhaben gibt es auf EU-Ebene?

E-Privacy-Verordnung ist vom Tisch?

Die E-Privacy-Verordnung sollte ursprünglich 2018 gemeinsam mit der DSGVO in Kraft treten – doch das hat sie bis heute nicht geschafft. Inhaltlich geht es so wie beim „Schwestergesetz“ DSGVO um Datenschutz, hier liegt der Fokus aber eher auf der Kommunikation über Messenger und der Nutzung von Cookies. Im Dezember sind die Verhandlungen offenbar gescheitert, auch wegen sich entgegenstehender Interessen. 

Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.

Für mehr Fairness: P2B-Verordnung 

Plattformen wie Online-Marktplätze sind kaum mehr wegzudenken. Die voraussichtlich am 12.07.2020 in Kraft tretende Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) führt dabei neue Regulierungen insbesondere für die Anbieter solcher Plattformen ein. Damit soll für Unternehmer, die solche Plattformen nutzen, mehr Transparenz und Fairness geschaffen werden – zum Beispiel sollen Betreiber künftig die jene Parameter offen legen, die das Ranking von Unternehmern auf der Plattform hauptsächlich beeinflussen.

Wir werden auf dem Laufenden halten.

Omnibus-Directive: Diverse Änderungen für Online-Händler

Mit der Omnibus-Directive werden zukünftig einige Änderungen auf Online-Händler zukommen. So ändert diese EU-Richtlinie diverse rechtliche Vorgaben – unter anderem auch Teile der Verbraucherrechterichtlinie (VR-RL). So sollen sich beispielsweise einige Informationspflichten ändern, auch der Vertragsschluss mit Verbrauchern via Chat soll erleichtert werden. Auch bei Preisangaben werden künftig mehr Pflichten für Händler eingeführt. Große Marktplätze müssen auf der anderen Seite offenlegen, was ihre Suchergebnis-Rankings beeinflusst.

Die Richtlinie soll in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwei Jahre Zeit, die Vorgaben aus Brüssel in nationalen Gesetzen umzusetzen – es bleibt also noch etwas Zeit. Über sich hier ergebende Änderungen werden wir im Laufe des nächsten Jahres berichten. 

Welche Urteile stehen 2020 an?

BGH zu Empfehlungen auf Bewertungsportalen

Bewertungsportalen kommt eine große Rolle zu, weil sich viele Menschen hier über die Qualität von Waren, Dienstleistungen oder ihren Anbietern informieren. Bilden solche Portale dann Gesamtbewertungen, ist es natürlich auch wünschenswert, dass diese auch repräsentativ sind. Die Plattform Yelp nutzt zur Bildung von Gesamtbewertungen lediglich empfohlene Bewertungen, was einem dort gelisteten Betreiber von Fitnessstudios nicht zusagt. Nachdem die Urteile der vorhergehenden Instanzen uneinheitlich ausfielen, ist nun der BGH damit befasst (Aktenzeichen VI ZR 495/18). Der Verkündungstermin wurde für den 14. Januar 2020 um 9:30 Uhr festgesetzt.

Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.

BGH zum Facebooks App-Zentrum: Dürfen Verbraucherschutzverbände klagen?

In einem anstehenden BGH-Urteil geht es um den Datenschutz bei Facebooks App-Zentrum. Nutzer werden hier demnach nicht darüber informiert, wofür die von ihnen gewonnenen Daten verwendet werden (Aktenzeichen I ZR 186/17). Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren zunächst pausiert, um eine EuGH-Entscheidung abzuwarten. Er stellt sich in diesem Verfahren auch die Frage, inwiefern der hier klagende Verbraucherschutzverband überhaupt zur Klageerhebung befugt ist. Nachdem der EuGH dies bejaht hat, ist der nächste Verhandlungstermin nun für den 6. Februar 2020 angesetzt.

Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.

Bundespatentgericht und LG Berlin zur Marke Black Friday  

Der Black Friday kommt als Rabatt-Event mehr und mehr in Europa an. So manchen Händlern wird aber zum Verhängnis, dass sie nicht um den markenrechtlichen Schutz dieser Bezeichnung wissen – Abmahnungen können die Folge sein. Die Eintragung der Marke sieht sich dabei schon länger Kritik ausgesetzt, die Löschung beim Deutschen Patent- und Markenamt ist beantragt. Ob es dazu aber tatsächlich kommt, das muss nun noch das Bundespatentgericht entscheiden (Aktenzeichen 30 W (pat) 26/18). Bei der mündlichen Verhandlung im September 2019 gab der Richter nur eine erste Abschätzung ab. Ein Urteil erwarten wir für 2020. 

Beim Landgericht Berlin ist außerdem eine Löschungsklage hinsichtlich der Marke anhängig, die sich auf bestimmte, möglicherweise ungenutzte Schutzgüter bezieht, für welche Black Friday ebenfalls eingetragen ist.

Mehr Informationen gibt es in unserem Beitrag.

BGH zur Händlerhaftung für Amazon-Kundenbewertungen

Ein Käufer lobt in einer Bewertung auf Amazon das gekaufte Produkt für eine Eigenschaft, die wissenschaftlich nicht bewiesen ist. Kann das für den Händler, der sich zuvor schon zur Unterlassung in dieser Sache verpflichtet hatte, nun die Vertragsstrafe bedeuten? Ob eine Kundenaussage auf Amazon Marktplatzhändlern rechtlich zugerechnet werden kann, das klärt zur Zeit der BGH (Aktenzeichen I ZR 193/18). Der Verkündungstermin ist für den 20.02.2020 um 9:00 Uhr angesetzt. 

Unsere Juristin Sandra May war bei der mündlichen Verhandlung vor Ort und hat berichtet

EuGH zur Haftung von Amazon für Markenrechtsverletzung

Möglicherweise kann Amazon in Sachen Markenrechtsverletzung durch Marktplatzhändler zur Haftung herangezogen werden, das legen die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof nahe (Rechtssache C‑567/18). Das soll etwa dann der Fall sein, wenn entsprechende Waren über FBA versendet werden. Der EuGH muss sich in seinem Urteil nicht an die Schlussanträge halten, die Vergangenheit zeigt aber, dass sich die Richter oft stark daran orientieren. Ein Urteil des EuGH erwarten wir für 2020. 

Weitere Informationen zu den Schlussanträgen gibt es in unserem Beitrag.

Nach dem EuGH: BGH zu Cookies

Im Oktober entschied der EuGH, dass eine Einwilligung in die Verwendung nicht notwendiger Cookies aktiv erteilt werden muss – und automatisch markierte Checkboxen dieses Kriterium nicht erfüllen (Rechtssache C-673/17). Seither ist die Lage in der digitalen Welt angespannt-nervös. Nach dem Urteil des EuGH liegt die Sache wieder beim BGH, um dort abschließend entschieden werden zu können. Es könnte hier noch einmal spannend werden, da die Richter im Gegensatz zum EuGH auch auf die konkrete rechtliche Lage in Deutschland eingehen müssen. Ein Termin ist zur Zeit noch nicht bekannt, wir erwarten hier eine weitere Entwicklung aber für das Jahr 2020. 

Mehr Informationen zur Verwendung von Cookies gibt es in unserem Hinweisblatt.

Wie sich zeigt, steht im Jahr 2020 eine Menge an Aufgaben, Änderungen und Neuerungen an – und unsere Übersicht ist sicherlich nicht abschließend. Haben wir etwas übersehen? Dann melden Sie sich doch gern bei uns.

Kommentare  

#5 Redaktion 2020-01-13 07:39
Hallo Petra,

die Ist-Mengen-Meld ung zum Jahreswechsel bei LUCID ist verpflichtend.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#4 Petra 2020-01-09 17:52
Dankeschön für die Antwort. Ich werde das mehr Lizensierte nicht mit ins neue Jahr nehmen. Das ist mir zu umständlich. Es ist ja nicht sooo viel.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich unbedingt am Jahresende nochmal etwas in Lucid eingeben muss, oder es auch bei der Einmaleintragun g lassen kann.
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#3 Redaktion 2020-01-09 06:51
Hallo Petra,

es ist für dich auf jeden Fall sinnvoll, die Ist-Menge für 2019 bei deinem dualen System und Lucid zu melden. Das musst du auch: onlinehaendler-news.de/.../...

Hast du mehr lizenziert, als du verbraucht hast, kannst du diese Menge mit ins neue Jahr nehmen, sparst also etwas Geld.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Petra 2020-01-08 20:06
was ich blöd finde - ich bin fast 70 Jahre alt. Mir fallen bestimmte Sachen nicht mehr leicht.
Ich habe bei Lucid angefragt, ob ich alles richtig gemacht habe. Ich gebe immer mehr an Verpackung an, als ich eigentlich benutze, da mein Anbieter sehr günstig ist. So müsste ich am Jahresenden nicht nachzahlen.
Nun ist es so, das meine Verkäufe ohnehin immer mehr schrumpfen.
Ich meine - man möchte doch nicht abmahnfähig sein, oder?!
Die Antwort von Lucid war, das sie mir keine Rechtsberatung geben könnten.
Wie soll man fehlerlos arbeiten, wenn man nicht mal eine richtige Antwort bekommt?
Muss man nun am Jahresende nochmal in Lucid etwas eingeben, oder erübrigt sich das, wenn man sowieso mehr bezahlt hat?
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#1 oejendorfer 2020-01-08 16:29
ich glaube nicht unbedingt, dass es für uns online Händler Verbesserungen in der Abmahnpraxis geben wird. Dazu ist die Lobby der Rechtanwälte und Co im Bundestag/Bunde srat zu groß. Sie möchten bestimmt nicht weniger Geld verdienen
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