Kurzmeldung

Gesichtserkennung: Hamburger Datenschützer ermittelt gegen Clearview

Veröffentlicht: 27.03.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Grafik biometrisches Konzept

Zuerst sah man sich für diesen Fall nicht zuständig, wurde schließlich aber doch tätig: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein Prüfverfahren gegen das Gesichtserkennungs-Startup Clearview aus New York eingeleitet. Der Grund: Das Unternehmen, das immerhin drei Milliarden Bilder in seiner Datenbank gesammelt haben soll, hat womöglich gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen – auch für Kunden des Unternehmens in Europa könnte das zutreffen. Anlass des Verfahrens war die Beschwerde eines Mannes aus Hamburg.

Unrechtmäßige Verarbeitung biometrischer Daten?

Der Verstoß des Unternehmens gegen die Datenschutzregeln könnte dem Spiegel zufolge darin liegen, dass es biometrische Daten von EU-Bürgern ohne deren Zustimmung verarbeitet hat. Das Startup Clearview AI war im Januar 2020 in die Medien geraten, weil es ungefragt diverse soziale Netzwerke wie Instagram oder Facebook sowie Websites automatisiert nach Portraits von Personen durchsucht und und solche kopiert hatte. Diese bildeten die Grundlage für eine Gesichtserkennung-App, die gegen Entgelt sowohl privat als auch behördlich genutzt werden kann. 

Ein Hamburger wandte sich nach Bekanntwerden des Falls an das Unternehmen und wollte wissen, welche Bilder und Daten von ihm gespeichert sind, und wem diese zugänglich gemacht wurden. Dabei wurden durch Clearview auch einige Ergebnisse geliefert, das Auskunftsersuchen aber dennoch unvollständig beantwortet. 

Der Betroffene wandte sich in der Folge an die Hamburger Datenschutzbehörde und reichte eine Beschwerde ein – wegen fehlender Zuständigkeit lehnte die Behörde aber zunächst ab. Clearview hätte keine Niederlassung in Europa. Nach einem Widerspruch reagiert die Behörde dann aber doch und fragt Clearview an. „Wir haben dabei zunächst allgemeine, von Ihrem Fall weitgehend unabhängige Fragen gestellt. Ob wir dies in einem zweiten Schritt fallspezifisch ergänzen, wird auch von der Reaktion des Unternehmens abhängen“, teilt die Behörde dem Betroffenen Spiegel zufolge mit. 

Eine Antwort von Clearview erwartet der Datenschutzbeauftragte bis zum 15. April.

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