Will sich nicht verkrümeln

Hamburger Gastronom bekommt Ärger mit „Fettes Brot“

Veröffentlicht: 03.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.06.2020
Zwei frische U-Boot-Sandwiches mit Schinken, Käse, Speck, Tomaten, Salat, Gurken und Zwiebeln auf Holzbrett

Als Croque bezeichnet man eine französische Variante des Sandwiches, bei der aus einem dünnen Baguette durch reichlich Belag ein fettes Brot wird. Von daher liegt die Idee, einen Croque-Laden auf den Namen „Fettes Brot“ zu taufen, gar nicht so fern. Genau das hat Sulayman Nasimi gemacht. Er betreibt erst seit kurzem sein Geschäft in der Jarrestraße in Hamburg. Nun droht allerdings teurer Ärger. Die gleichnamige Band „Fettes Brot“ zeigt sich wenig amüsiert.

Höfliche Nachfrage über offenen Kanal

Als die Band vom Namensvetter Wind bekommen hat, äußerte sie sich laut Morgenpost auf ihrem Facebook-Account zu dem Croque-Geschäft. Es habe mehrere Nachfragen gegeben, ob die Band nun auch auf Sandwiches umgesattelt habe. Die Band gab an, „gleichzeitig amüsiert und erschrocken“ ob der Namensgleichheit gewesen zu sein. Weiter heißt es, dass man via privater Nachricht angefragt habe, wie Sulayman Nasimi „denn auf solch unzulässiges, übergriffiges Tun komme“. Diese Anfrage sei vom Betreiber mittels Post von einem „namhaften Hamburger Anwalt“ beantwortet wurden. 

Facebook Fettes Brot

Einstweilige Verfügung gegen widerrechtliche Verwendung der Marke

Die Band sah hier nur noch einen Weg: den Rechtsweg. Mittels einstweiliger Verfügung wollen sie den Gastronomen zur Unterlassung zwingen. Die will Sulayman Nasimi aber nicht einfach auf sich sitzen lassen. Er habe vor der Taufe seines Geschäftes eine Markenrecherche durchgeführt und festgestellt: Es gibt keine Marke mit dem Namen „Fettes Brot“. Die Band sieht darin kein Hindernis. Sie argumentiert damit, dass ihr Name so bekannt ist, dass es keiner EIntragung zum Schutz bedarf. „Mein Mandant stellt nicht in Abrede, dass die Band 'Fettes Brot' insbesondere in Hamburg eine besondere Bekanntheit genießt. Diese Bekanntheit berechtigt jedoch nicht, meinen Mandanten die Nutzung des Zeichens 'Fettes Brot' bzw. 'Fettes Brot Hamburg' für seine Gastronomie zu untersagen“, heißt es hingegen vom Anwalt des Gastronomen.

Werbung für Musik

Die Band wirft Sulayman Nasimi außerdem vor, den Namen als Werbung für seine eigene Musik zu verwenden. Nasimi sei selber Rapper. Allerdings könnte es sich hier laut Aussage des Gastronomen um ein Missverständnis handeln: „Das ist Quatsch. Ich habe früher Musik gemacht, ja. Meine Musiker-Seite auf Facebook habe ich einfach umbenannt, weil ich die Follower-Zahl behalten wollte. Alles andere, alle Inhalte habe ich gelöscht.“

Kurz erklärt: Markenschutz ohne Eintragung

Wer ein Geschäft gründen will, dem ist angeraten, vor der Namensgebung eine Markenrecherche durchzuführen. Dabei wird oft auf die Markenregister zurückgegriffen. Was nicht eingetragen ist, kann schließlich auch nicht geschützt sein, nicht wahr? Falsch. Für den markenrechtlichen Schutz genügt das Benutzen einer Marke. Dies liegt dann vor, wenn das benutzte Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung besitzt.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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