Konjunkturpaket

Mehrwertsteuersenkung: Checkliste für den Online-Handel (Update)

Veröffentlicht: 22.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.07.2020
Geschäftsmann denkt mit goldenem Zahnrad

Indem die Kosten für den Konsum sinken, steigt die Kaufkraft, was wiederum die Wirtschaft ankurbeln soll. Ab dem 1. Juli dieses Jahres werden daher die Mehrwertsteuersätze in Deutschland vorübergehend gesenkt. Die Senkung soll durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Endkunden weitergegeben werden – so die Theorie. Tatsächlich erhitzt die temporäre Umstellung die Gemüter, denn viele Händler befürchten mehr Aufwand als Nutzen.

Umsetzungsbedarf für Online-Handel

Eine Option, die Händler in der Phase der gesenkten Mehrwertsteuer umsetzen können, ist diese: Händler geben unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen einen Pauschalrabatt auf das gesamte oder ein Teilsortiment.

Aber auch bei dieser Option besteht für die meisten Händler sowohl im eigenen Online-Shop als auch auf Plattformen Anpassungsbedarf. Ein Patentrezept für die Mehrwertsteueränderung im Online-Handel gibt es jedoch nicht, denn Umbauarbeiten können sowohl an den Rechtstexten, als auch an der Darstellung von Preisen und im Checkout erforderlich werden. Dabei kommt es sowohl auf das Shopsystem bzw. die Plattform an, als auch auf die individuelle Gestaltung. 

Mit einer Checkliste des Händlerbundes können Händler ihre Shops individuell überprüfen und den Änderungsbedarf feststellen:

>> Checkliste für Plattformen

>> Checkliste für den eigenen Online-Shop

Shopsysteme mit schnellen und praktischen Umsetzungstipps

Gibt es Grund zur Anpassung, müssen die Ärmel hochgekrempelt werden. Alle Shopsysteme arbeiten derzeit an der fristgerechten Umstellung und geben den Händlern hierzu rechtzeitig Support. 

Im Falle von Plentymarkets ist die Umstellung schon mit ein paar Klicks erledigt. In den Einstellungen zur Buchhaltung kann die Konfigurationen für Steuersätze ganz einfach geändert werden (Einrichtung > Mandant > Standort > Buchhaltung > Tab Umsatzsteuersätze):

Umsetzung bei Plentymarkets © Plentymarkets

Shopware-Kunden können den Steuersatz ebenfalls ganz einfach anpassen (Einstellungen > Shop > Steuern):

 Umstellung bei Shopware © Shopware

Aber natürlich haben auch alle anderen Shopsysteme ähnliche Hilfestellungen: Von der Videoanleitung (bei Dreamrobot, JTL, Shopify) über Checklisten, Tutorials und FAQs (bei Epages, JTL, Shopware) bis hin zum Webinar (z. B. bei Oxid) haben sich die Shopsysteme in der kurzen Zeit schon einiges einfallen lassen.

Fragen können betroffene Händler auch in den Foren stellen, die viele Shopsysteme haben (z. B. im JTL-Forum). Für Shopware-User gibt es außerdem ein Plugin zur bequemen Umsetzung.

Neue Abmahnquelle?

Neue Gesetze rufen immer eine Befürchtung bei leidgeplagten Händlern hervor: Kann ich dafür abgemahnt werden und wenn ja, wie groß ist das Risiko? Tatsächlich muss man sich auch bei der Mehrwertsteuersenkung die Frage stellen, ob nun eine weitere Gefahr für Abmahnungen geschaffen wurde. Die Antwort lautet: Jein. Tatsächlich haben viele Online-Shops überhaupt keine konkrete Angaben zur Höhe der Mehrwertsteuer im Shop und können diesbezüglich auch keine falschen Angaben machen.

Zum anderen ist die Frage, ob man wegen einer falschen Angabe des Mehrwertsteuersatzes Kunden überhaupt in die Irre führen kann, ebenfalls diskussionswürdig. Nichtsdestotrotz sollte die passgenaue Darstellung zum Stichtag mit dem Support der Plattformen und Shopsysteme kein Problem sein. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, muss man mit allem rechnen.

Lesetipp! Viele weitere Fragen zur Änderung der Mehrwertsteuersätze hat der Händlerbund zusammen mit steuerberaten.de in einem FAQ beantwortet.

 

Nachtrag zu den Änderungen bei Ebay (25.06.2020)

Ebay-Händlerinnen und Ebay-Händler waren in den vergangenen Tagen verunsichert, ob und wenn ja, welche Änderungen sie in ihrem Ebay-Verkäuferbereich (Backend) bezüglich der Mehrwertsteuer machen müssen. Auf Nachfrage teilte uns Ebay nun Folgendes mit: Der hinterlegte Steuersatz wird nicht zentral oder automatisch von Ebay gesteuert bzw. geändert. Händlerinnen und Händler können die bei Ebay hinterlegte Mehrwertsteuer vielmehr selbst über das erweiterte Verkaufsformular (gebündelt für bis zu 750 Angebote) oder über ihre Drittanbietersoftware ändern. Alternativ können die Änderungen über das Rechnungslegungsprogramm vorgenommen werden.

Nachtrag zu den Änderungen bei Ebay (07.07.2020)

Wir möchten darauf hinweisen, dass es bei Ebay in einigen Kategorien Besonderheiten geben kann. Beispielsweise im Bereich Business und Industrie wird neben dem Bruttopreis mit dem Mehrwertsteuerzusatz auch der Nettopreis exklusive Mehrwertsteuer angezeigt. Ebay-Händler müssen also prüfen, dass der ausgewiesene Nettopreis mit dem neuen reduzierten Mehrwertsteuersatz zusammenpasst und hierfür bei Bedarf die Anpassung der Mehrwertsteuersätze im Verkäuferbereich vornehmen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#3 Kerstin Fichtner 2020-06-25 15:09
Als Kleinunternehme rin wiese ich zwar die Mehrwertsteuer nicht getrennt aus, bin aber verpflichtet anzugeben zu welchem Prozentsatz die Steuer im Artikelpreis enthalten ist.

Im ebay-Shop kann ich, wie oben beschrieben schnell eine Änderung der Mehrwertsteuerp rozentangabe eine Änderung herbeiführen. Nun frage ich mich, wie kann ich ähnlich schnell die Artikelpreise entsprechend ändern?

___________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Kerstin Fichtner,

derzeit ist die neue Rechtslage für alle komplex. Tatsächlich haben es Kleinunternehme r recht einfach: Es gibt keine Pflicht, den Prozentsatz anzugeben. Der Zusatz "inkl. MwSt." reicht völlig aus.

Daher kann lediglich eine Änderung im Ebay-Verkäuferb ereich erfolgen. Aber auch das ist nicht zwingend notwendig, soweit die erstellten Rechnungen und das Buchhaltungspro gramm die neuen Steuersätze berücksichtigen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#2 Petra N. 2020-06-24 22:58
@Händlerbund
Sie schreiben am 19.06.2020 im Beitrag "Häufige Fragen zur Senkung der Mehrwertsteuer" folgendes:
Was ist, wenn der Kunde schon Vorkasse mit 19 Prozent geleistet hat. Muss ich ihm die drei Prozent zurück überweisen? Eine Gutschrift über drei Prozent schreiben?
Nein, denn: Verträge sind zu halten. Bei Verträgen mit Verbrauchern wird der Bruttopreis vereinbart. In der Regel wird der Kunde also keinen Anspruch auf die Anpassung des Gesamtpreises haben.

In diesem Fall stellt der Händler die Rechnung nach dem 01.07. aus und diese ist mit 16% ausgewiesen. Dann stimmt doch der Abgleich mit dem Kontoauszug und somit die Buchhaltung nicht.

Anders heißt es immer der Leistungszeitpu nkt ist maßgebend. Das ist alles irgendwie verwirrend!

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Antwort der Redaktion

Hallo Petra,

wenn du mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt, vereinbarst du in der Regel den Endpreis. Gleichzeitig bist du nicht verpflichtet, die Steuerersparnis an den Käufer durchzureichen. Anders gesagt: Wenn du im Juni den Vertrag schließt, aber erst im Juli leistest, gelten zwar die 16 Prozent; mit dem Kunden hast du aber nun einmal einen bestimmten Endpreis vereinbart. So gesehen machst du damit etwas Gewinn.

Ein anderes Beispiel: Der Endpreis setzt sich ja für gewöhnlich aus unterschiedlich en Bestandteilen zusammen. Jetzt stell dir vor, nicht die Steuer, sondern deine Gewerberaummiet e sinkt im Juli. Das heißt, du kannst deine Preise etwas günstiger kalkulieren. Auf die Verträge, die du mit den Kunden bereits im Juni geschlossen hat, hat das aber keine Auswirkungen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#1 Ingo Scharp 2020-06-23 09:05
Vorraussetzung für den eigenen Shop ist es, das man einen gültigen Supportvertrag hat, um auf Hilfe durch den Shopentwickler bekommt. Freie Shopsoftware ausgenommen.
Wir haben einen Gambio-Shop und wollten eigentlich für ein Jahr den Support ruhen lassen.
Hier stellt sich die Mehrwertsteuer jedoch auch keine große Hürde, da das System die Nettopreise hinterlegt, auch wenn man bei der Artikeleingabe den Bruttobetrag eingibt. Hier kann an zentraler Stelle der Mehrwertsteuers atz geändert werden und der Kunde bekommt den aktuellen Preis. Natürlich sind dann die Verkaufspreise gewöhnungsbedürftig.
Bei eBay stehen wir wieder einmal vor einen anderen Problem. Zwar können auch hier alle Angebote gebündelt mit dem neuen Mehrwertsteuers atz bearbeitet werden, jedoch ist das Rabattsystem von eBay Überarbeitungsbedürftig.
Ein Mindestrabatt von 5% (benötigt wird eigentlich 2,52%) und die Dauer der Rabattaktion von maximal 2 Wochen sind das eine, zum anderen nimmt es das eBay system nicht so genau mit der kaufmännichen Rundung.
Wenn man dann die Rechnung mit einen Buchhaltungspro gramm für den Kunden erstellt, kommt man schnell ins "rudern", um den Rechnungsbetrag dem Zahlbetrag anzugleichen.
Auf jeden Fall werden alle Händler mit einen gewissen Maß an Mehraufwand zu tun haben, da die Änderungen ja nur befristet sind.
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