USA

Fehlende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Verbraucherschützer verklagen Zoom

Veröffentlicht: 14.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.08.2020
Zoom-App

Nie wurden Videokonferenzprogramme wie Zoom mehr verwendet, als in Zeiten von corona-bedingtem Homeoffice. Umso kritischer werden diese Programme gerade unter die Lupe genommen. In den USA hat dieses Betrachten nun auch zu Konsequenzen geführt: Der Anbieter Zoom wird von Verbraucherschützern verklagt.

Verbindung nach China

Zoom wird vorgeworfen, mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geworben zu haben, ohne dass es diese tatsächlich gibt. Nun fordert die Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog Schadensersatz vor dem Obersten Gericht in Washington D. C.: „Es ist unglaublich, wie unverhohlen Zoom etwas behauptet hat, was nicht der Fall war“, wird Jerry Flanagan, der Direktor für Rechtsstreitigkeiten bei Consumer Watchdog von Golem zum Fall zitiert.

Dass die Verschlüsselung bei Zoom-Videokonferenzen nicht funktioniert, gibt auch ein Sprecher des Unternehmens zu. Die Daten würden aber zwischen den Clients und der Zoom-Cloud verschlüsselt werden. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine Transportverschlüsselung, die eben nicht die gleiche Sicherheit wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bietet. Das Unternehmen hat allerdings angekündigt, künftig eine Verschlüsselung optional zur Verfügung zu stellen.

Neben der fehlenden Verschlüsselung wird dem Unternehmen außerdem vorgeworfen, die Verbindung nach China nicht transparent offengelegt zu haben. 

1.500 US-Dollar Schadensersatz pro Person

Die Klage soll unter anderem laut Flanagan auch abschreckende Wirkung haben: „Wenn ein riesiges Unternehmen wie Zoom jahrelang behauptet, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu haben, was nicht der Fall war, muss man sehr besorgt sein, dass andere Unternehmen dasselbe tun oder dass sie es in Zukunft tun werden.“ Die Verbraucherschützer fordern einen Schadensersatz von 1.500 US-Dollar für jede Person, die in Washington D. C. lebt und Zoom für private Zwecke genutzt hat.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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