„Amazon darf kein Preiskontrolleur sein“

Kartellamt untersucht Amazon-Kontensperrung (Update)

Veröffentlicht: 17.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.12.2022
Amazon ist auf einem iPhone und einem PC geöffnet

Amazon steht wegen der Sperrung von Händlerkonten immer wieder in der Kritik. Diese seien oft unbegründet und wenn eine Begründung kommt, handle es sich um einen bloßen Textbaustein. Unliebsame Händler dränge der Riese so von der Plattform, so die Vorwürfe. Schließlich ist Amazon nicht nur Plattform, sondern gleichzeitig auch Händler auf dem eigenen Marktplatz.

Nun beschäftigt sich das Bundeskartellamt mit den Amazon-Kontensperrung.

Konsequenzen wegen Wucher in der Coronakrise

Besonders zu Beginn der Coronakrise wollten viele Unternehmen Profit schlagen und boten knappe Ware, wie etwa Desinfektionsmittel, Masken und Klopapier zu überhöhten Preisen an. Amazon handelte hier schnell und kündigte an, gegen Händler, die ihre Ware zu überhöhten Preisen anbieten, vorzugehen. Genau diese Praxis steht nun aber vor dem Bundeskartellamt auf dem Prüfstand.

„Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt“, zitiert das Handelsblatt dazu Amtspräsident Andreas Mundt, der sich gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Untersuchungen geäußert habe. Das Bundeskartellamt reagiert damit auf mehrere Beschwerden durch Händler, die Amazon aufgrund angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. Es steht einmal mehr der Verdacht der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung im Raum. Dass Amazon überhaupt eine marktbeherrschende Stellung hat, sei aber formell nie festgestellt wurden. 

Von einer Amazon-Sprecherin heißt es, dass die Systeme so konzipiert seien, dass Maßnahmen gegen Preistreiberei ergriffen werden würden. 

Update vom 19. August

Mittlerweile hat sich eine Amazon-Sprecherin zu den Untersuchungen geäußert: „Amazon Verkaufspartner legen ihre eigenen Produktpreise in unserem Store fest. Wir möchten, dass die Kunden mit Vertrauen kaufen, wann immer sie auf Amazon.de einkaufen, und wir haben Richtlinien, die sicherstellen sollen, dass die Verkaufspartner ihre Produkte zu wettbewerbsfähigen Preisen anbieten. Unsere Systeme sind so konzipiert, dass sie Maßnahmen gegen Preistreiberei ergreifen. Wenn Verkaufspartner Bedenken haben, ermutigen wir sie, sich an unseren Verkaufspartner-Support zu wenden.“

Kanada: Wettbewerbsbehörde sucht übervorteilte Händler 

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Kanada wird Amazon gerade von den Wettbewerbshütern ins Visier genommen: Wie Heise berichtet, sucht die Wettbewerbsbehörde dort Händler, die von Amazon übervorteilt werden. Im Kern geht es um die Frage, ob Amazon auf amazon.ca den Wettbewerb rechtswidrig beeinflusst hat.

Für die Behörde ist besonders interessant, wie Amazons Spielregeln lauten, wenn ein Marketplace-Händler seine Waren auf einem anderen Weg günstiger als auf der Amazon-Seite anbieten möchte, wie gut die Chancen für Verkäufe sind, wenn keine Werbung gebucht wird und der Fulfilment-Service nicht genutzt wird. Außerdem wird untersucht, ob Amazons Bemühen den Käufer so beeinflussen, dass dieser eher dazu geneigt ist, die Produkte von Amazon, statt von einem Marketplace-Händler zu erwerben. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#9 Christian 2020-08-20 08:59
Meiner Meinung nach wird das Kartellamt nicht viel erreichen und es wird ein Sturm im Wasserglas.
Solange nichtmal geklärt es, dass amazon eine marktbeherrsche nde Stellung hat , wird man nicht viel tun können.

Allein dass amazon von einigen Händlern verlangt die Einkaufspreise offenzulegen, wegen angeblicher
Plagiate et.....
Und was passiert:
amazon nimmt dann selbst zu den Herstellern Kontakt auf und weiß ja wie man verhandeln muss.

Der Marktplatz ist doch für amazon nur ein Tool zur "Sortimentsforschung".
Wenn etwas "gut" läuft macht amazon es selbst, der Rest bleibt.
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#8 MEH 2020-08-19 21:32
Uns wurden hunderte Produkte gesperrt, obwohl wir zu UVP angeboten haben! Von überhöhten Preisen also keine Rede!!!
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#7 Christian J. 2020-08-19 19:00
Huhu,
Ich find das gut das Amazon gegen preiswucherrei vorgeht. Das schützt die Kunden. Weiß nicht warum da jetzt alles über ein Kartellamt geklärt werden muss.

Von meiner Sicht ein Plus für Amazon, find ich richtig. Solche Situationen auszunutzen um Geld zu machen ist heftig. Da sollten sich einige Händler schämen.

Lg Christian
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#6 Kurt 2020-08-19 15:14
Wir wurden von Amazon vor 2 Monaten grundlos gesperrt.

Es heißt im schreiben, wegen einem nicht verifiziertem Zahlungskonto.

Artikel für Corona haben wir nie verkauft, unsere Kennzahlen sind zu 100% in Ordnung und unser Zahlungskonto verifiziert.2 Monate lang haben wir versucht mehrmals mit Amazon Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg und keine Rückmeldung. 7500 Euro einbehalten.

So darf mit Händlern und Mensch einfach nicht umgegangen werden.
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#5 Werner 2020-08-19 15:11
Bei uns wurden Lebensmittel, die seit Jahren zum gleichen normalen Preis verkauft wurden, einfach mal im April so gesperrt wegen nun angeblicher "Preisfehler". Hat also nichts mit "Wucher" oder "Corona" zu tun.

Wir waren "ermutigt" und haben uns an den Verkäuferservic e gewandt - sogar mehrfach.
Die Antwort jeweils: "Sie müssen die Preise einfach senken ..."

Dann kam der Warnschuss: Vorwarnung der Kontosperrung (orangenes Ausrufezeichen).

Wir haben die Artikel daraufhin bei amazon gelöscht und verkaufen jetzt weiter (arm aber glücklich) über unseren eigenen Shop.

Ich denke doch das das Kartellamt eine große Chance hat diese Preisparität und Marktmacht endlich abzustellen, wenn sie sich nicht wieder von amazon "abspeisen" lässt ...
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#4 CK 2020-08-19 14:50
Generell sollte hier das Handeln von Amazon geprüft werden.
Es ist alles zu Lasten des Verkäufers. Der Kunde kann irgendeinen scheinheiligen Grund für den A-Z Garantieantrag angeben und erhält sofort sein Geld zurück. "Geprüft" wird da nichts.
Die Artikel werden grundlos gesperrt! Genaue Informationen erhält man nie. Fragt man nach, wird man mit Entzug der Verkäufer Lizenz gedroht.
Umsatz ohne Werbung , trotz guter Platzierung möglich ?
Nein, im Prinzip läuft nichts ohne Werbung. Ein kleiner Teil der Produkte kann und den Top Ten sein,aber das heißt nicht gleich Umsatz.
Ist es noch niemanden aufgefallen, dass der Monatsumsatz praktisch immer identisch ist?
Setzt man Werbung ab, läuft man trotz guter Artikel gleich gegen NUll. Alles Zufall?
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#3 Robert 2020-08-19 14:47
Hallo Christian,

ich gebe dir natürlich Recht, dass es einzelne übertrieben haben. Ich habe aber auch im Verkäuferforum von etlichen Verkäufern gelesen, dessen low-cost-Artike l sich im Preis nicht geändert hatten und plötzlich gesperrt wurden. Ein anderer Händler berichtete, dass er selbst Brotbackmischun gen herstellt und in Amazon anbietet. Aufgrund des berühmten Kommafehlers vom System wurden beinahe alle dessen Angebote gesperrt! Wohl gemerkt, er ist Hersteller und er legt den Preis fest.
Ich selbst war auch stark betroffen, obwohl sich meine Preise nicht verändert hatten wurde ein Angebot nach den anderen gesperrt. Reaktivieren ließen sich die Angebote erst nach Wochen. Verkäuferservic e antwortete nicht auf mails, Anrufe waren nicht möglich, da diese sofort nach Bandansage beendet wurden. Und als dann nach und nach Angebote wieder aktiv waren, war es für nahezu keinen Artikel möglich, diesen in die FBA-Lager zu avisieren.

Meiner Meinung nach missbraucht Amazon dessen Marktstellung erheblich:
1. Ist Versand mit Amazon als Verkäufer IMMER prime, als Verkäufer teilweise schwer machbar. Maximal 3 Sendungen / 100 dürfen verspätet beim Kunden ankommen. Das liegt aber nicht in der Hand des Händlers und betrifft Amazon ebenso.
2. Die Produktrankings , wenn Amazon in Konkurrenz steht
3. Gibt es keine Bewertungssyste me für Amazon als Händler
4. Macht Amazon enorme Unterschiede bei A-Z-Garantieant rägen. A-Z werden doch nahezu ausnahmslos zu Lasten der Händler entschieden, im Gegensatz zu Amazon als Händler
5. Es werden Erstattungen an Kunden vorgenommen, die die Ware noch nicht retourniert haben
- Nach Ablauf der vier-wöchigen Frist ist es schwierig und mit Aufwand verbunden, das Geld erstattet zu bekommen
- Zudem weiß ich aber selbst als ehemaliger Amazon-Kunde, dass Erstattungen erst eingehen, wenn der Artikel wirklich mindestens an den Versanddienstle ister eingegangen ist. Uns Händlern wird aber unmittelbar das Geld eingezogen
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#2 Christian 2020-08-18 17:41
Von höchster Ebene wurde gefordert, dass gegen den Wucher vorgegangen werden soll.
(u.a. EU, Politik, Verbraucherschutz)

Man erinnere sich: 1x Atemschutzmaske für 30,- EUR war keine Seltenheit,
um nur ein Beispiel zu nennen.

Natürlich kann amazon nicht jeden Artikel prüfen und setzt auf automatisierte Verfahren.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundeskartellam t hier nun eine Chance hat, auch wenn
es im Grundsatz richtig ist.
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#1 Rolando 2020-08-17 10:50
ich schreibe es nochmals.
Der Händlerbund sollte schon in Sachen Eigenmarketing die verschiedensten Kontosperrungen mit dn angeblichen Begründungen und vor allem das Amazon nachweislich unbegründet Produkte von Händlern und in der Folge Konten sperrt obwohl ein Händler Nachweise erbringt das
Kunden:
Betrüger
aus Rache handeln,
Ahnungslos Produkte verwechseln und dann behaupten passt nicht etc.
Amazon Scheinangebote 20-30 % unter dem Preiswertwesten macht, obwohl Artikel schon lange EOL
dann Lieferzeit 1-3 Monate.
Angebliche Markenrechtsverletzungen...

Kann Ihne noch eine Vielzahl von Beispielen senden.
_________________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Rolando,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir sind immer auf der Suche nach spannenden Geschichten. Gern können Sie sich an .

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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