Wir wurden gefragt

Darf ich Handmade-Produkte aus Lizenz-Stoffen fertigen und anbieten?

Veröffentlicht: 19.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.08.2020
Pullover mit Disney-Motiven

Unter Lizenz-Stoffen versteht man Stoffe, auf denen geschützte Motive dargestellt werden. Schaut man sich ein wenig um, so findet man gerade Online eine vielfältige Auswahl an Stoffen mit klassischen Disney-, Marvel- oder auch Harry-Potter-Motiven. Gerade Gewerbetreibende fragen sich daher oft, ob sie diese Stoffe ohne Weiteres für eigene Produkte verwenden dürfen.

Lizenzstoffe und Nutzungslizenzen

Ob die Motive, die auf den Stoffen zu finden sind, urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt sind, spielt erst einmal keine Rolle, denn: Egal, ob nun das Urhebergesetz oder Markengesetz greift – beide treffen bei der Frage nach der Verwendung geschützter Motive die gleiche Aussage: Für die Verwendung benötigt man eine Nutzungslizenz.

So eine Lizenz kann vertraglich mit dem Rechteinhaber vereinbart werden, oder ergibt sich anhand der Umstände. Verkauft der Rechteinhaber Stoffe mit seinem Motiv an Endverbraucher, so ist klar, dass eine private Verarbeitung gewollt ist. Eine zusätzliche Lizenz benötigt der Endverbraucher also nicht.

Präsentation auf Blogs

Etwas kritischer wird es dann, wenn der Verbraucher die Stoffe erwirbt, etwas daraus näht und das ganze dann auf seinem eigenen Blog präsentiert. Ob diese Verwendung noch vom Willen des Rechteinhabers abgedeckt sein kann, ist umstritten, denn: Die meisten Hobby-Blogs dürften zwar nicht gewerblich, aber geschäftsmäßig betrieben werden. Die Blogbetreiber verbreiten regelmäßig Inhalte, stellen ihre Werke mal mehr, mal weniger professionell zur Schau und sind auf eine Steigerung der Reichweite aus. 

Hier kann es sein, dass beispielsweise der Markeninhaber rechtliche Schritte einleitet, wenn er eine Herabwürdigung oder gar Rufausbeutung befürchtet. Eine Herabwürdigung könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn Disney-Kinder-Motive in sexualisierten Darstellungen verwendet werden.

Da Nähblogs in den letzten Jahren aber immer mehr an Bedeutung gewinnen, rechnen viele Hersteller ohnehin damit, dass die vernähten Lizenz-Stoffe in irgendeiner Art und Weise präsentiert werden. Jedenfalls ist derzeit kein Fall bekannt, indem ein nicht-gewerblicher Blogger wegen der Verwendung von Lizenzstoffen abgemahnt wurde.

Nutzung für gewerbliche Zwecke

Will der Käufer die Lizenzstoffe allerdings weiter verarbeiten und die Ergebnisse dann verkaufen, wird es haarig: Diese Verwendung ist beim normalen Verkauf an Endverbraucher nicht abgedeckt. Daher muss sich der Käufer immer absichern, bevor er die Produkte anbietet.

Auf manchen Stoffseiten befinden sich diesbezüglich Hinweise. So weißt Stoffer-Hemmers darauf hin, dass aus Lizenzstoffen im Rahmen der sogenannten kleingewerblichen Nutzung maximal zehn Produkte verkauft werden dürfen. Diese Regel lässt sich aber nicht auf alle Stoffhändler anwenden! Wer Lizenzstoffe gewerblich nutzen möchte, benötigt das Einverständnis des Rechteinhabers. Dieses Einverständnis kann sich ergeben, indem der Händler das Recht hat, entsprechende Lizenzen zu vergeben. In der Regel wird der Gewerbetreibende aber nicht drum herum kommen, eine entsprechende Lizenz zu erwerben.

Was droht bei Verwendung ohne Lizenz?

Wer Lizenzstoffe ohne die entsprechende Erlaubnis gewerblich weiterverarbeitet, dem droht eine Abmahnung. Dabei können die Motive sowohl urheberrechtlich, als auch markenrechtlich geschützt sein. Eine Abmahnung kann hier schnell mehrere tausend Euro kosten und wird in der Regel berechtigt sein.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#4 Ufuk 2023-08-03 18:13
Hallo,

Ich möchte Disney Kleider und Marvel Kleider wie pullis usw. Verkaufen. Brauche ich eine Lizenz ?
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#3 Claudia 2023-04-03 11:41
Also wenn ich nähe und verkaufe reicht dann die Lizenz vom Stoffhändler?

Darf ich ein Bild auf instagram Posten mit dem Kommentar "für mein Sohn genäht "

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Antwort der Redaktion

Hallo Claudia,

wie im Artikel steht, kommt es darauf an, ob der Stoffhändler die gewerbliche Lizenz für die Nutzung von Lizenzstoffen mit verkauft. Das ist bei einem Stoffhändler, der sich an Verbraucher richtet, nicht unbedingt der Fall. Beim Großhändler, der an B2B verkauft, sieht das schon anders aus. Am besten nachfragen.

Auf deinem gewerblichen Account solltest du Produkte aus Lizenzstoffen – wie im Artikel beschrieben – nur veröffentlichen , wenn du die entsprechende Lizenz hast.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Anja Schönfeld 2023-03-02 11:11
Hallo,

Ich möchte ein Disney Motiv auf ein selbst gebautes Hindernis zeichnen, welches ich nicht verkaufe.
Es ist aber möglich, dass dieses Hindernis genutzt und fotografiert wird und dann in sozialen Medien die Fotos geteilt werden.
Ist in dem Fall eine Lizenz nötig?

Mit freundlichen Grüßen,
Anja Schönfeld

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Antwort der Redaktion

Hallo Anja,

grundsätzlich darfst du das im privaten Rahmen machen. Wenn das Foto dann aber in einem nicht-privaten Kontext veröffentlicht wird, könnte das problematisch sein. Siehe dazu dieses aktuelle Urteil: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#1 Petra Malinowski 2022-12-03 23:54
Guten Abend
Ich habe eine Frage, habe Disney Stoff gekauft und nähe Kinderkleidung. Bin nich gewerblich . Nähen ist mein Hobby. Aber verkaufe manchmal etwas online. Brauche ich eine Lizenz?
Mfg Petra Malinowski

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Antwort der Redaktion:

Hallo Frau Maliowski,

eine pauschale Abgrenzung, ab wann eine Lizenz benötigt wird, ist leider nicht möglich, da es sich immer um eine rechtlich individuelle Einzelfallentsc heidung handelt. Denn in der Regel ist der Weiterverkauf nicht von der gewöhnlichen Verwendung an den Endverbraucher mit abgedeckt. Im Zweifel lohnt es sich beim Händler nachzufragen, ob es diesbezüglich Vorgaben gibt, die es zu beachten gilt.

Alles Gute und viele Grüße

Die Redaktion
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