Neue Datenschutzerklärungen notwendig

Neue Datenschutzbestimmungen für Facebook-Pixel und Co: Das müssen Online-Händler jetzt beachten

Veröffentlicht: 04.09.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.09.2020
Like-Button

Das Stichwort in Sachen Facebook lautet: gemeinsame Verantwortung. Zu dieser gemeinsamen Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs. Im Jahr 2018 hat der EuGH festgestellt, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage mit der Plattform gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten haftet. 2019 urteilten die europäischen Richter dann in Sachen Like-Button: Wer auf seiner Webseite den Button einbindet, haftet ebenfalls mit Facebook gemeinsam für die Verarbeitung. Zwar bezieht sich das Urteil auf den Like-Button; kann aber gleichzeitig auf alle Business-Tools, also auch das Facebook-Login und das Facebook-Pixel angewendet werden. 

Beide Entscheidungen haben Auswirkungen auf die Datenschutzerklärungen, die Unternehmen auf ihren Fanpages und ihren Webseiten einbinden müssen. Auch Facebook zieht seine Konsequenzen.

Update der Nutzungsbedingungen

Bereits in Sachen Fanpages hat Facebook im vergangenen Jahr nachgebessert und seine Nutzungs- und Datenschutzbedingungen angepasst. Nun sind auch die Bedingungen für die Business-Tools nachgerutscht: Mit Wirkung zum 31. August wurden ohne viel Aufhebens die Nutzungsbedingungen für die Business-Tools angepasst. Dort heißt es nun, dass der Nutzer dieser Tools mit Facebook zusammen die Verantwortung für die Verarbeitung personenbezogener Daten trägt. 

Keine Neuerung bei Facebook-Fanpages

In den vergangenen Tagen ploppte auf manchen Seiten die Neuigkeit auf, dass die neuen Nutzungsbedingungen Auswirkungen auf die Fanpages hätten und daher hier eine Anpassung notwendig sei. Dies ist aber tatsächlich nicht der Fall: Facebook hat eine Zusatzvereinbarung für die gemeinsame Verantwortlichkeit mit Wirkung zum 31. August ausgearbeitet. Diese Zusatzvereinbarung soll laut Facebook aber nur greifen, „wenn er durch Bezugnahme ausdrücklich Bestandteil von Nutzungsbedingungen für Facebook-Produkte wird“.  Dieser Bezug findet sich zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen für die Business-Tools. Dort heißt es: „ Die gemeinsame Verarbeitung unterliegt dem Zusatz für Verantwortliche, der durch Bezugnahme ausdrücklich Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen wird [...]“

In den Nutzungsbedingungen für Seitenbetreiber findet sich dieser Bezug allerdings nicht. Folgerichtig bedeutet das, dass die neue Regelung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit lediglich für Business-Tools gilt und daher ausschließlich Anpassungen auf Webseiten notwendig sind, die solche Tools verwenden. 

Für Mitglieder des Händlerbundes stehen die neuen Klauseln bereits im Mitgliederbereich bereit. Zusätzlich werden sie aber auch in einem Sondernewsletter über die neuen Rechtstexte informiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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