Fundstück: Jesus als Markenbotschafter

Kreuzinschrift INRI ist eingetragene Marke

Veröffentlicht: 19.10.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Illustration von Jesus

INRI ist die Inschrift, die man an Jesuskreuzen findet. Sie steht für Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum, also „Jesus von Nazareth, König der Juden“ und solle den Gekreuzigten verspotten. Werner Lustig aus Bayern hat sich genau dieses Akronym als Marke eintragen lassen. 

T-Shirts mit einem bärtigen Mann

Wie der Unternehmer in einem Interview gegenüber dem Spiegel verlauten lässt, hat er sich die Marke für Textil, Getränke, Lederwaren und Kosmetika EU-weit schützen lasen, um seine Produkte verkaufen zu können. Bei seinen Produkten handelt es sich unter anderem um ein T-Shirt, auf dessen Rückseite das Bildnis eines langhaarigen, bärtigen Mannes mit der Inschrift INRI abgebildet ist. „Ich hoffe, dass so ein T-Shirt zum Nachdenken anregt. Der Wiedererkennungseffekt der Motive ist enorm – vielleicht entdeckt der eine oder andere sogar seine Liebe zur Religion neu“, erklärt Lustig, der eigentlich Immobilieninvestor ist. Die Idee zur Marke sei ihm bei einem Spaziergang gekommen. Dabei habe er ein Feldkreuz entdeckt und sich gefragt, wer eigentlich die Markenrecht für die Innenschrift INRI besitzt. Nach der Prüfung durch einen Juristen ist er nun der Inhaber der Marke. 

Auf die Frage, ob die Kirche nun Lizenzgelder bezahlen müsse, antwortet Lustig, dass es im Falle von Überschneidungen sicherlich ein „Gentlemen's Agreement“ geben werde.

Senatus Populusque Romanus – Senat und Volk von Rom

Der Unternehmer hat offenbar eine Vorliebe für Akronyme, denn er ließ sich auch SPQR schützen. Dieses Kürzel findet man im Stadtwappen von Rom, aber auch auf Abfalleimern und Gullydeckeln und bedeutet „Senat und Volk von Rom“. Hier sei die Eintragung aber schwieriger gewesen, als bei INRI: Eine Handelskette habe in den Benelux-Ländern und Osteuropa wegen einer Verwechslungsgefahr Einspruch erhoben. Dieser sei jedoch ohne Erfolg geblieben. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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