Wie abhängig sind Online-Händler?

Bundesnetzagentur befragt Händler zur Marktmacht von Amazon & Co.

Veröffentlicht: 20.10.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 21.10.2020
Bundesnetzagentur

Welche Bedeutung haben Marktplätze, Vergleichsplattformen und Co. eigentlich für gewerbliche Kunden wie etwa Online-Händler? Online-Händler haben dazu viele Ansichten, ein Aspekt taucht allerdings häufig auf: die Macht. Die Bundesnetzagentur untersucht zur Zeit den potentiellen Missbrauch von Marktmacht durch große Digitalplattformen. Dazu haben gewerbliche Kunden die Gelegenheit, über ihre Erfahrungen auf solchen Plattformen zu berichten. Den ersten Zwischenstand der laufenden Konsultation hat die Behörde nun veröffentlicht: Die bisherigen Teilnehmer schätzen die Aktivitäten über digitale Plattformen in der Mehrheit als bedeutungsvoll ein. Knapp drei Viertel der Teilnehmer sehen gar Schwierigkeiten darin, ohne die Nutzung solcher Plattformen am Markt überhaupt bestehen zu können. 

Die Bundesnetzagentur nimmt das zum Anlass, neue Regeln für digitale Plattformen zu fordern, die den Missbrauch von Marktmacht vorbeugend verhindern. Sei der Schaden erst eingetreten, wäre es zu spät.

Können Online-Händler ohne digitale Plattformen auf dem Markt bestehen?

Bisher hätten sich die Erfahrungsberichte besonders auf Handelsplattformen bezogen, gut 200 Unternehmer haben sich von März bis August 2020 an der Konsultation beteiligt. Das Feedback stammt dabei besonders aus der Feder kleiner und mittlerer Unternehmen, die deutschland- oder EU-weit tätig sind. Neben Handelsplattformen hat die Bundesnetzagentur aber auch Vergleichsplattformen, App Stores, Suchmaschinen und B2B-Plattformen im Visier.

Welche Bedeutung die digitalen Plattformen haben, macht die Bundesnetzagentur auch an ersten Zahlen fest, die sich aus der bisherigen Konsultation ergeben haben:

Knapp drei Viertel der Teilnehmer schätzen den Vertrieb über digitale Plattformen als (sehr) bedeutend ein, rund die Hälfte teilt diese Auffassung mit Blick auf das Marketing. 52 Prozent der gewerblichen Kunden machen mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in Deutschland auf digitalen Plattformen, 27 Prozent geben mehr als die Hälfte ihres Marketingbudgets auf Plattformen aus.

Wie die Behörde mitteilt, würden die bislang befragten Unternehmen von diversen Schwierigkeiten mit digitalen Plattformen berichten. Genannt werden besonders das Management von Beschwerden, der Umgang mit Kunden- und Produktbewertungen, Provisionen und Gebühren und schließlich auch die von Online-Händlern generell oft kritisierte Doppelrolle der Betreiber – die nicht nur die Plattform für andere Gewerbetreibende bereitstellen, sondern gleichzeitig selbst auf dieser Plattform als Anbieter auftreten. Gleichzeitig sehen 72 Prozent erhebliche Schwierigkeiten, im deutschen Markt ohne solche Plattformen zu bestehen. Die Angaben der Teilnehmer beziehen sich im Zwischenstand auf immerhin knapp 50 verschiedene Plattformen unterschiedlicher Branchen.

Bundesnetzagentur fordert neue Regeln zur Prävention

Bereits aus den bisherigen Ergebnissen zieht die Bundesnetzagentur Schlüsse und sieht einen neuen Regulierungsrahmen für erforderlich an. „Gewerbliche Kunden insbesondere kleine und Mittelständische Unternehmen, berichten über Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch Betreiber digitaler Plattformen. Wir regen daher an, die Position von Gewerbekunden durch einen neuen regulatorischen Ansatz für digitale Plattformen zu stärken. Missbrauch von Marktmacht sollte vorbeugend verhindert werden. Ist der Schaden erst einmal eingetreten, ist es zu spät“, warnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Bislang kommt insbesondere solchen Maßnahmen eine Bedeutung zu, die nachträglich wirken. Ein Beispiel dafür ist die Zerschlagung eines marktmächtig gewordenen Unternehmens oder Konzerns. Präventive Maßnahmen, wie sie die Bundesnetzagentur vorschlägt, sollen schädliche Verhaltensweisen wie die Diskriminierung von gewerblichen Kunden bereits vor Eintritt eines Schadens unterbinden. Gerade für kleine Unternehmen sieht die Behörde zeitnahe Abhilfemaßnahmen als existenziell an. Dieser Ansatz ist nicht völlig neu, und wird auf europäischer Ebene etwa beim geplanten Digital Services Act verfolgt, welcher für neue Regeln im Bereich der Digitalwirtschaft sorgen soll. Deutschland selbst vertritt diesen Ansatz ebenfalls in den Änderungen des Kartellsrechts, der GWB-Novelle

Kann ich als Online-Händler (noch) an der Konsultation teilnehmen? 

Die Konsultation der Bundesnetzagentur ist noch nicht abgeschlossen. Gewerbliche Kunden sind nach wie vor dazu eingeladen, sich daran zu beteiligen und von ihren Erfahrungen mit Aktivitäten über digitale Plattformen zu berichten. 

Beteiligen können sich alle unternehmerischen Anbieter in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe, die über digitale Plattformen Marketingaktivitäten durchführen und/oder Verbrauchern oder anderen Unternehmern Dienstleistungen oder Produkte anbieten. Der Link zum Fragebogen findet sich hier.

Kommentare  

#1 Franz 2020-10-21 08:36
Der Verkauf über z.B. ebay und Amazon ist sehr sinnvoll und bringt definitiv etwas.
Ein großer Punkt welcher mich aber bei ebay stört, ich kann als Händler einem Kunden keine negative Bewertung abgeben. Hier wird der Endverbraucher zu viel geschützt.
Die Pflicht einen Servicestatus einzuhalten kommen wir nach und haben 99,9%, es wären eigentlich 100%
Aber ein Kunde versaut das Bild weil die Ware angeblich defekt angekommen ist und er sie einfach entsorgt hat. Hier wird seitens ebay nicht geprüft ob diese Bewertung gerechtfertigt ist.
Also ich persönlich kaufe nichts für 80€ und entsorge es einfach ohne es bei einem Händler zu reklamieren.
Auch geht viel Geld für "Anzeigen" verloren.

Aber hier läuft es ja, jeder sollte für sich entscheiden ob er verkaufen will oder nicht...
Die Regierung sollte lieber etwas gegen Abmahnungen unternehmen (richtig unternehmen)
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