Hobby-Schneider aufgepasst

Wie muss die Textilkennzeichnung am Produkt umgesetzt werden?

Veröffentlicht: 10.11.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Textillabel in Wollpullover

Der Bereich Nähen, Stricken oder Häkeln ist für viele ein schönes Hobby und besonders jetzt in der Corona-Zeit werden wieder die Nähmaschinen und Stricknadeln aus dem Schrank hervorgekramt, wenn Restaurantbesuche und andere Freizeitaktivitäten nicht zur Debatte stehen. Wer gerade eine Ladung Masken genäht oder das eine oder andere Paar Socken zu viel gestrickt hat, kommt dabei jedoch vielleicht auf die Idee, die guten Stücke zu versilbern. Etsy und anderen Plattformen machen es leicht, die Artikel mit wenigen Klicks online zu stellen und zu verkaufen. 

Vielfach bleiben dann, abgesehen von den scheinprivaten Händlern ohne Rechtstexte, auch andere Vorschriften wie die Textilkennzeichnung auf der Strecke. Auch der gute Wille, gesetzlich vorgeschriebene Informationen auf einem kleinen Begleitzettel beizulegen, würde die Vorgaben nicht erfüllen. Daher möchten wir nachfolgend die Details klären, wie die richtige Textilkennzeichnung umzusetzen ist. Eine Abmahnung würde die Erträge im Handmade-Bereich um ein Vilefaches übersteigen, wie auch die aktuellen Ido Abmahnungen zeigen.

Umfangreiche Pflichtangaben für Textilien

Alle, die ihre Handmade-Produkte verkaufen möchten, fallen unter die Textilkennzeichnungsverordnung, wenn sie diese hier auf den Markt bringen und entgeltlich an Endkunden anbieten. Gemäß der Textilkennezichnungsverordnung dürfen Textilerzeugnisse nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie mit den entsprechenden Angaben etikettiert oder gekennzeichnet sind.

Dazu dürfen für die Beschreibung der Faserzusammensetzungen auf den Etiketten und Kennzeichnungen ausschließlich die Textilfaserbezeichnungen nach der Verordnung verwendet werden (z. B. Baumwolle statt Cotton). Die Angaben zur Faserzusammensetzung müssen zudem zutreffend sein und die Prozentzahl bei Mischfasern immer in der absteigenden Reihenfolge genannt werden (z. B. 80 % Baumwolle, 20 % Elasthan). In diesem Beitrag soll es jedoch primär um die Umsetzung dieser Kennzeichnung gehen.

Pflicht zur Etikettierung und Kennzeichnung

Die Basis der Kennzeichnung ist die Vorschrift, nach der Textilerzeugnisse zur Angabe ihrer Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet sein müssen, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden. „Etikettierung“ meint die Angabe der erforderlichen Informationen auf dem Textilerzeugnis durch die Anbringung eines Etiketts. Alternativ geht auch eine sog. „Kennzeichnung“, unter der das Gesetz die unmittelbare Angabe der erforderlichen Informationen auf dem Produkt durch Aufnähen, Aufsticken, Drucken, Prägen oder jede andere Technik des Anbringens versteht.

Die Verordnung konkretisiert hierzu: Die Etikettierung und Kennzeichnung von Textilerzeugnissen muss 

  • dauerhaft, 
  • leicht lesbar, 
  • sichtbar, 
  • zugänglich 
  • und — im Falle eines Etiketts — fest angebracht 

sein. 

Die Etikettierung oder Kennzeichnung darf selbstredend nicht irreführend sein und muss so erfolgen, dass sie vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten verstanden werden kann. Dazu gehört auch die deutsche Sprache.

Verkäufer sollten daher prüfen, ob das Etikett bzw. die Kennzeichnung am Artikel leicht erkennbar ist (z. B. bei Oberhemden ohne umständliches Auspacken) und eine leicht lesbare Schriftgröße aufweist. Es genügt hier grundsätzlich nicht, dem Produkt einen Zettel o.ä. beizulegen bzw. das Etikett mit einem Hänger/einer Sicherheitsnadel anzubringen, wie man dies oft bei kleineren Händlern sieht, die ihre Textilien selbst herstellen und vertreiben. Zudem darf die Schrift nicht beim Waschen verblassen.

Auf die Feinheiten kommt es an

Natürlich gibt es auch hier viele Einschränkungen bzw. Sonderregelungen. Bei Mehrkomponenten-Textilerzeugnissen (z. B. Pyjama bestehend aus Ober- und Unterteil), deren Einzelkomponenten einen unterschiedlichen Textilfasergehalt haben, muss jede Komponente mit einem eigenen Etikett bzw. einer Kennzeichnung versehen sein, das für die Komponente den Textilfasergehalt angibt.

In einigen Fällen kommt auch eine sog. „globale Etikettierung“ infrage, bei der ein Etikett für mehrere Textilerzeugnisse oder -komponenten verwendet wird. Betroffen sind beispielsweise Spüllappen, Baby-Lätzchen, Schnürsenkel oder Nähgarne.

Waschhinweise sind weit verbreitet, aber keine Pflicht nach der Textilkennzeichnungsverordnung. Tatsächlich gibt es über das Produktsicherheitsgesetz die Pflicht, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine sichere Verwendung des Produktes garantieren. So hat es sich etabliert, dem Kunden auch die Waschhinweise mit anzugeben. dazu genügt aber nach dem derzeitigen Stand die Information im Shop oder durch Beilegen eines Hinweises.

Weitere ausführliche Hinweise stellt der Händlerbund kostenfrei in seinem Wissensbereich zur Verfügung. Wer die Infos lieber im Audio-Format erhalten will, kann zu unserem Facebook Live-Webinar einschalten, in dem wir viele weitere spannende Frage für den Handmade-Bereich ansprechen werden.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#12 Somnar 2023-05-25 12:50
Guten Tag zusammen,

Sie schrieben: nach dem Produktsicherhe itsgesetz gehört an jedes Produkt eine Herstellerkennz eichnung. Produkte müssen innerhalb der EU eindeutig mit dem Namen und der Kontaktanschrif t des Herstellers, so wie einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprod ukts gekennzeichnet werden. So sollen auf dem europäischen Binnenmarkt anonyme Produkte vermieden werden.

Jetzt unsere Frage: reicht auch nur der Name der Firma mit der Internetadresse des Unternehmens, oder MUSS auch die Postabschrift ersichtlich sein?

Vielen Dank im Voraus

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Antwort der Redaktion

Hallo,

der Verweis auf eine Firmenwebseite mit Impressum reicht grundsätzlich nicht aus, um die Pflichten nach Produktsicherhe itsgesetz zu erfüllen. Im Gesetz heißt es konkret, dass Name und Kontaktanschrif t des Herstellers angebracht werden müssen.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#11 Annick Jeanne Nuszko 2022-08-05 14:58
Gtuen Tag, ich habe eine Frage zum TKG.
muss eigentlich auch das Herstellungslan d auf dem Etikett stehen.
Resp. für Kleidung in der EU vertrieben werden aber ausserhalb der Eu produziert wurden?
mit besten Grüssen Annick

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Antwort der Redaktion

Hallo Annick,

nach dem Produktsicherhe itsgesetz gehört an jedes Produkt eine Herstellerkennz eichnung. Produkte müssen innerhalb der EU eindeutig mit dem Namen und der Kontaktanschrif t des Herstellers, so wie einer eindeutigen Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherprod ukts gekennzeichnet werden. So sollen auf dem europäischen Binnenmarkt anonyme Produkte vermieden werden.

Ist der Hersteller nicht im EU-Raum ansässig, so muss die Kontaktanschrif t des Bevollmächtigte n oder des Importeurs angebracht werden.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#10 Birgit Larcher 2022-07-18 08:25
Guten Tag,

ich nähe Upcycling-tasch en, -mäppchen, -kosmetiktäschc hen, -rucksäcke aus aussortierten Kleidungsstücke n. Müssen die gekennzeichnet werden ?
Eine kurze Info wäre super.

Vielen Dank, Birgit Larcher
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Antwort der Redaktion:

Hallo Frau Larcher,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage! Weil wir die Frage so spannend fanden, haben wir Sie direkt in einem Artikel beantwortet, den sie jetzt hier finden können: onlinehaendler-news.de/.../...

Beste Grüße
die Redaktion
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#9 Ute Diehl 2021-09-06 23:54
Ich habe vor,das 1.Mal zu einer Handwerker Messe einen Stand mit meinen gestrickten und gehäkelte Puppen und Baby Kleidung,selbst gestrickte Socken u. ä. zu verkaufen.
Was muss ich beachten,einige sagten mir jetzt ich muss eine Textilkennzeich nung machen,was ist darunter zu verstehen,was muss ich da machen.
Können sie mir bitte helfen.
LG Ute
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Antwort der Redaktion

Liebe Frau Diehl,

am besten informieren Sie sich da direkt bei der Messe, auf der sie verkaufen wollen, welche Anforderungen diese an die vertretenen Händler stellt.

Beste Grüße
die Redaktion
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#8 Andrea Lindner 2021-08-07 12:07
Hallo
Muss denn nun bei Stricksocken ein Label eingenäht werden?
Ich habe die Info ,dass es genügt einen Zettel mit einem Faden anzubringen ,der vom Verbraucher wieder entfernt wird .
Danke im Vorraus
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#7 Anna 2021-06-02 08:48
Guten Tag,
gibt es eine Textilkennzeich nungspflicht für upcycelte Bekleidung, die ich aus Produktionsrest en mit unterschiedlich en Materialien (mal Baumwoll-Mischs toffe, mal Polyester, auch schon mal in unterschiedlich er Zusammensetzung oder nicht einmal näher bekannter Zusammensetzung ) fertige? Hab im Textilkennzeich nungsgesetz nichts Spezifisches zum Thema Upcycling gefunden. Gelten diese upcycelten Artikel Ihrer Meinung nach als neu und müssen sie als solche gekennzeichnet werden?

Vielen Dank im Voraus
Anna

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Antwort der Redaktion

Hallo liebe Anna,

grundsätzlich müssen auch solch Textilien gekennzeichnet werden. Allerdings sieht das Gesetz eine Vereinfachung vor:

In Artikel 4 Absatz 4 heißt es:

“Unbeschadet des Artikels 5 Absatz 1 dürfen für Textilerzeugnis se, deren Zusammensetzung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung schwierig zu bestimmen ist, die Bezeichnungen „diverse Faserarten“ oder „Erzeugnis unbestimmter Zusammensetzung “ auf dem Etikett oder der Kennzeichnung verwendet werden.“

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#6 Sarah Mierke 2021-02-13 14:24
Wie ist das bei Stricksocken? Ich glaube in gekauften sind auch keine Textkletiketten.

Danke im Voraus für die Antwort.
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#5 Ann-Kristin 2021-02-08 13:02
Hallo.
Ich möchte Kleidung weiterverarbeit en. Sprich ich kaufe second Hand Hosen ein (z.B. von Zara) und gestalte diese dann selbst kreativ. Ich habe vor ein neues Etikett anzubringen mit meinem Logo, der Textilzusammens tellung (übernommen vom Ursprungsetiket t), Waschhinweise (übernommen vom Ursprungsetiket t)

Meine Fragen an Sie:

- Welche Herstelleradres se muss auf der Hose stehen? Muss ich (am Beispiel Zara) die Adresse von Zara wieder auf das Etikett schreiben?
Oder muss/darf ich meine Adresse angeben, da ich die Hose nun weiterverarbeit e? (Jedoch bin ich sozusagen nur "Weiterverkäufe r" und nicht Hersteller)
- Welche Herstellerdaten müssen angegeben werden (Muss ich meine Privatadresse darauf komplett angeben? Muss auch eine Mailadresse oder Telefonnummer ergänzt werden?)

Danke für Ihre Antwort!

VG
Ann-Kristin

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Antwort der Redaktion

Hallo Ann-Kristin,

die Anforderungen des Produktsicherhe itsgesetzes sind sehr speziell. Generell muss der Hersteller eines Produktes seinen Namen und seine Kontaktanschrif t auf bzw. fest an dem Produkt anbringen. Als Kontaktanschrif t gilt die Adresse, unter der der Hersteller erreichbar ist. Durch das Weiterarbeiten eines vorhandenen Produktes wirst du möglicherweise zum Hersteller.

Bitte habe Verständnis, dass wir dir in diesem Kommentarbereic h aus Haftungsgründen keine abschließende, rechtliche Einzelfallberat ung anbieten können.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#4 BMB 2020-11-12 12:30
Dazu hätte ich noch eine Frage: Bezieht sich die Herstellerangab e auf den Hersteller des Stoffes oder den Hersteller des Kleidungsstücke s? Und muss diese Angabe auch fest mit dem Kleidungsstück verbunden sein, wie das Textiletikett oder reicht da ein angehängtes Etikett?

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Antwort der Redaktion

Hallo,

bei der Herstellerangab e geht es um den Hersteller des fertigen Produktes. Im Falle eines Kleidungsstücke s also um den, der es zusammengenäht hat.

Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf oder an dem Produkt angebracht sein. Im Falle von Kleidung muss also ein festes Etikett angebracht werden.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#3 Sh-B 2020-11-12 10:48
Guten Tag,
ich frage mich wie und wo kann ein kleiner Verkäufer auf einer Plattform wie Etsy usw. die erforderlichen Labels her bekommen!?
Diese müssten ja auf einem Textilstreifen gedruckt werden und das ist ja wohl nicht so leicht selber zu machen, von den Kosten mal ganz abgesehen.
Wenn nichts anderes in Frage kommt, heißt es für diese Händler wohl -auf Wiedersehen-
Wieder einmal freuen sich nur die Massenabmahner.
MfG.
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