Wir wurden gefragt

Bestellung eingegangen, Lager leer: Dürfen Online-Händler den PS5-Kauf stornieren?

Veröffentlicht: 20.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 24.11.2020
Playstation 5 PS5

In einem Online-Shop läuft heutzutage vieles automatisch. Dazu gehört auch die Abfrage des Lagerbestandes über das Warenwirtschaftssystem. Hier kann es natürlich auch zu Fehlern kommen, wie aktuell auch Käufer feststellen mussten, die das Glück hatten, eine Playstation 5 (PS5) ergattern zu können. Der Ansturm auf die neue Konsole war so groß, dass selbst Amazon mit technischen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte und die Server an ihre Grenzen stießen. 

Otto storniert PS5-Bestellungen

Beim Online-Händler Otto kam es dagegen zu ganz anderen Problemen: Das Versandhaus zerstörte mit einer E-Mail das Gamer-Glück mancher Kunden und teilte mit, dass es durch großen Anfragen „zu technischen Schwierigkeiten im Bestellvorgang“ kam und PS5-Bestellungen daher storniert werden mussten. Weiter hieß es in einer E-Mail, die OnlinehändlerNews vorliegt: „Obwohl die PS5 ausverkauft war, liefen noch für wenige Sekunden irrtümlich Bestellungen ein. Leider gehörte deine Bestellung dazu.“

Hier fragen sich natürlich nicht nur Kunden, sondern auch Online-Händler: Geht das so einfach?

Auf den Vertragsschluss kommt es an

Ist ein Vertrag erst mal geschlossen, können sich weder Kunden noch Verkäufer so einfach lösen. Verträge sind zu halten, lautet hier eine einfache Weisheit. Stellt der Händler erst nach dem Schluss des Vertrages fest, dass die Ware nicht lieferbar ist, kann es also schwierig für ihn werden, die Bestellung einfach zu stornieren. Aber ganz so einfach ist es dann doch nicht: Grundsätzlich gibt es nämlich zwei Wege, wie Kaufverträge im Internet geschlossen werden. 

Das verbindliche Angebot

Der Online-Händler kann seinen Shop so gestalten, dass es sich bei den Produkten um verbindliche Angebote handelt. Sobald der Kunde die Bestellung abgibt, nimmt er dieses Angebot an und der Vertrag ist geschlossen.

Das unverbindliche Angebot

Dem gegenüber steht die Möglichkeit, die Darstellung der Produkte als unverbindliches Angebot zu gestalten. Hier ist es also genau umgedreht: Durch die Bestellung bekundet der Kunde Interesse an dem jeweiligen Produkt und gibt ein Angebot ab, welches erst durch den Händler angenommen werden muss. Die Bestellbestätigung stellt dabei lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Annahme des Angebotes dar.

Wichtig ist an dieser Stelle, dass eine Zahlungsaufforderung bereits so eine Annahme darstellen kann, denn: Warum sollte der Kunde zahlen, obwohl kein Vertrag zustande gekommen ist? Hier kommt es ganz auf den Empfängerhorizont an, also darauf, ob der Kunde die Nachricht als Annahme seines Angebotes verstehen darf. 

Bei Otto hat man sich für diese Lösung des unverbindlichen Angebotes entschieden. Dort heißt es in den AGB: 

„Die Darstellung der Produkte auf www.otto.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons ‚Jetzt zum genannten Preis bestellen‘ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch ausdrückliche Erklärung oder den Versand der Ware zustande.“

Update 24.11.2020: Otto hat uns mittlerweile dazu mitgeteilt, dass „bei einer Mehrzahl der bei uns eingehenden Bestellungen der Kaufvertrag regelmäßig aber noch nicht mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande kommt“. Für den technischen Fehler habe man sich bei den betroffenen Kundinnen und Kunden entschuldigt.

Kein Kaufvertrag, kein Problem 

Gestaltet ein Online-Händler seine Produktdarstellung also als unverbindliches Angebot, kommt es dann ganz auf den Zeitpunkt der Stornierung an, denn auch die Annahme von Angeboten läuft häufig automatisch ab. Bemerkt der Händler den Fehler, bevor die Annahmeerklärung an den Kunden rausgeht, gibt es an sich kein Problem: Mit der Stornierungs-E-Mail erklärt er, dass er das Angebot des Kunden nicht annehmen möchte und es kommt zu keinem Vertragsschluss.

Geschlossener Kaufvertrag 

Ist der Kaufvertrag allerdings bereits geschlossen, weil die Darstellung im Shop entweder als verbindliches Angebot gestaltet war, oder der Händler den Fehler erst nach dem Abschicken der Annahmeerklärung bemerkt, wird es schwierig.

Handelt es sich um einen technischen Fehler, kann der Händler möglicherweise – wie beim Preisfehler – seine Anfechtung wegen Irrtums erklären. Im Falle der PS5 könnte sogar Unmöglichkeit in Betracht kommen. Der Ansturm auf die neue Konsole war so groß, dass diese überall ausverkauft ist und möglicherweise erst einmal neue Konsolen hergestellt werden müssen. Ist die Erbringung der Leistung „mit äußerst unverhältnismäßigen Aufwand“ verbunden, ist bereits von Unmöglichkeit die Rede. Das hat zur Folge, dass beide Seiten von ihrer Leistungspflicht befreit werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Daniel Wiesner 2021-03-14 16:24
Guten Tag,
Ich habe bei Otto am 4.3.eine ps5 bestellt. Ich habe auch gleich per PayPal bezahlt! Die Ware wurde auch verschickt und sollte am 6.3 geliefert werden! Wurde sie aber nicht! Nachdem ich bei Hermes angerufen habe, habe ich eine Mail bekommen dass sich der Versand um 2-3 verzögert .Am nächsten Tag habe ich eine Mail von Hermes bekommen ,das Paket sei nicht auffindbar. Ich habe direkt bei Otto angerufen und die meinten sie werden sich mit Hermes in Verbindung setzen. Bis jetzt kam noch nichts dabei raus.Kann otto jetzt einfach meine Bestellung stonieren? Kann ich auf meine Konsole bestehen?
MfG Daniel

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Antwort der Redaktion

Hallo Daniel,

sollte die Ware auf dem Weg zu dir abhanden gekommen sein, ist Otto nicht zu einem erneuten Versand verpflichtet, sondern muss lediglich das Geld erstatten.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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