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Freiwillige Rücknahmegarantie oder Widerrufsrecht – was ist der Unterschied bei Amazon?

Veröffentlicht: 16.12.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Amazon-Pakete vor einer Haustür

Auf Amazon haben Kunden grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ihre bestellten Produkte zum Händler zurück zu senden: Sie können entweder das gesetzliche Widerrufsrecht ausüben oder aber von der freiwilligen Rücknahmegarantie Gebrauch machen. Letztere ist, anders als der Name vermuten lässt, für Händler auf Amazon kein freiwilliges Programm, sondern verpflichtend.

Amazon sieht im Sinne der einfachen Bedienung nur eine Möglichkeit vor, eine Rücksendung anzukündigen. Dabei wird nicht zwischen der Rücknahmegarantie und dem Widerrufsrecht unterschieden. In den seltensten Fällen wird der Kunde eine Nachricht an den Händler senden, um seinen Wunsch klarzustellen. Woher weiß der Händler jetzt aber, von welchem Recht der Kunde Gebrauch macht? 

Unterschiede zwischen Rücknahmegarantie und Widerrufsrecht

Für die Ermittlung des Kundenwillens muss man sich den Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rücknahmegarantie ansehen. Bei der freiwilligen Rücknahmegarantie muss der Kunde die Ware in genau dem Zustand zurück senden, in dem er die Ware erhalten hat. Außerdem beträgt die Frist für die freiwillige Rücknahmegarantie in der Regel 30 Tage; zu besonderen Anlässen, wie Weihnachten, auch mal mehrere Monate.
Beim gesetzlichen Widerrufsrecht darf der Kunde, sofern er Verbraucher ist, das Produkt einer Beschaffenheitsprüfung unterziehen. Er darf beispielsweise den Staubsauger in Betrieb nehmen und testen. Nutzt der Verbraucher das Produkt über die Beschaffenheitsprüfung hinaus und entsteht dadurch ein Wertverlust, ist ein Widerruf nicht ausgeschlossen. Dem Händler steht dann allerdings ein Wertersatz zu. 

Zeitpunkt und Zustand der Ware sind entscheidend

Beantragt ein Kunde nun nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist die Rücksendung, so darf der Händler sicher davon ausgehen, dass hier von der freiwilligen Rücknahmegarantie Gebrauch gemacht wird. Kommt die Ware dann nicht im selben Zustand wie beim Versand an, kann der Händler die Garantie ablehnen. 

Kommt die Ware innerhalb der 14-Tage-Frist an und weist Gebrauchsspuren auf, so darf der Händler davon ausgehen, dass der Kunde das für ihn günstigere Recht ausübt und das ist in dem Moment das Widerrufsrecht. Aber Achtung: Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so darf der Händler die Rückgabe ablehnen. Anders als bei der freiwilligen Rücknahmegarantie profitieren ausschließlich Verbraucher von dem Widerrufsrecht.

Weitere spannende Fragen rund um die freiwillige Rücknahmegarantie werden im FAQ des Händlerbundes beantwortet. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#5 Jens 2020-12-29 09:53
schon sehr belustigend, dass selbst der Händlerbund den Überblick verloren hat, was auf den Plattformen gilt bzw. doch anders interprtiert und damit wieder Unsicherheit schafft.
Eigendlich kann man sich die ganzen gesetztlichen Richtlinien sparen, denn die daraus erwachsenene "Rechte" für den Händler finden faktisch in der Praxis kaum Anwendung.
Dieser kann nur die Rückgabe akzeptieren, die Faust in der Tasche ballen und es über sich ergehen lassen. Unterstützung kann man da von keinem erwarten..
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#4 Thomas 2020-12-28 16:14
Liebe Frau May,

alles in Ihrem Artikel Beschriebene ist korrekt. Es gilt nur nicht für Marketplacehänd ler. Amazon zwingt uns alle zum Gegenteil dessen, was Sie beschreiben. Man verliert sein Geld auf jeden Fall, handelt man so, wie es die Gesetze eigentlich vorsehen.
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#3 Philipp Jäger 2020-12-27 14:57
Das sind juristisch mit Sicherheit hochinteressant e Fragestellungen und Differenzierung en, im Amazon-Alltag eines Händlers jedoch - weitgehend - ohne jede Bedeutung.

So wird ein Händler schon bei der Gewährung des Widerrufs bzw. der freiwilligen Rücknahmegarant ie gar nicht erst mit einbezogen, sondern Amazon akzeptiert ohne Rücksprache und stellt auch gleich ein entsprechendes Rücksendeetiket t zur Verfügung.

In welchem Zustand die Ware dann ankommt, ist ähnlich egal wie die Frage, wann die Ware zurückkommt.

Amazon erstattet in jedem Falle, und zwar den vollen Kaufpreis. Mit viel Glück kann sich der Händler dann einen Teil des Kaufpreises bei Amazon wiederholen mittels eines SAFE-T-Antrags, der jedoch in aller Regel grundlos abgelehnt wird.

Bliebe also noch der Rechtsweg, der dem Händler gem. Amazon-AGB untersagt ist, da Amazon die Entscheidungen bez. Rücknahmen treffe.

So muss also jeder Händler sehr genau überlegen, ob und welche Waren er bei Amazon anbietet. So mag sich bei einem Bluetooth-Kopfh örer, der in China für 1,50 € bestellt und bei Amazon für 39,60 € verkauft wird, noch mit entsprechendem Ausschuss rechnen lassen. Wer jedoch einen Artikel mit geringer Marge anbietet, z.B. eine Schweizer Luxusuhr mit einer Marge im ein- oder zweistelligen Prozentbereich, wird die Ware entweder nicht anbieten können oder wird mit hohen Aufschlägen im Vergleich zu anderen Marktplätzen kalkulieren müssen.
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#2 Björn Brauer 2020-12-23 20:39
"Aber Achtung: Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, so darf der Händler die Rückgabe ablehnen. Anders als bei der freiwilligen Rücknahmegarant ie profitieren ausschließlich Verbraucher von dem Widerrufsrecht."

Dies trifft aber nicht auf Amazon zu, folgender Passus der AGB von Amazon wurde von Amazon am 20.08.2020 ohne öffentliche Bekanntgabe aus den AGB gestrichen:

"18. ERGÄNZUNGEN ZU DEN AGB

Die folgenden Bestimmungen der AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Amazon Services für Verbraucherzwec ke und sind daher für Ihre Nutzung von Amazon Business als Geschäftskunde nicht relevant:

(a) Die in den Verkaufsbedingu ngen im letzten Absatz von Abschnitt 2 ("Vertragsschlu ss") genannte Mengenbeschränkung,

(b) Das in den Verkaufsbedingu ngen in Abschnitt 3 ("Widerrufsrech t bis zu 14 Tagen, Ausschluss des Widerrufsrechts , unsere freiwillige Rückgabegaranti e und gesetzliches Gewährleistungs recht") unter den Überschriften "Widerrufsbeleh rung", "Widerrufsrecht ", "Folgen des Widerrufs" und "Ausnahmen vom Widerrufsrecht" genannte gesetzliche Widerrufsrecht, und

(c) Die in den Verkaufsbedingu ngen in Abschnitt 3 ("Widerrufsrech t bis zu 14 Tagen, Ausschluss des Widerrufsrechts , unsere freiwillige Rückgabegaranti e und gesetzliches Gewährleistungs recht") unter der Überschrift "Widerrufsrecht " sowie in Abschnitt 9 ("Gewährleistun g auf Produkte, die von Amazon verkauft wurden und Haftungsbegrenz ung") genannten gesetzlichen Gewährleistungsrechte."

Das bedeutet, Marketplacehänd ler sind verpflichtet, alle Kunden gleich zu behandeln, egal ob B2C- oder B2b-Kunden. A-Z Garantieanträge werden dementsprechend auch behandelt.
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#1 Ralf Ternes 2020-12-23 14:12
Dann macht der Käufer einfach A-Z, wenn eine Ablehnung seitens des Verkäufers gerechtfertigt ist, fertig.
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